11.06.2020, 08:10
Einstiegsgehalt als RA
Was ist ein angemessenes Einstiegsgehalt als RA, ostdeutschland Stadt, 40h
50% Verkehrsrecht, Rest frei wählbare schwerpunktkompetenz, hoher Anzahl
An Gerichtsterminen.
Was ist ein angemessenes Einstiegsgehalt als RA, ostdeutschland Stadt, 40h
50% Verkehrsrecht, Rest frei wählbare schwerpunktkompetenz, hoher Anzahl
An Gerichtsterminen.
11.06.2020, 08:28
(11.06.2020, 02:18)Gast schrieb: Das ist es eben. Ohne Vitamin B und Geld kann man nicht selbstständig als Anwalt erfolgreich sein. Und das hat nicht jeder Jurist. Manche haben das nur studiert, weil sie kein Mathe konnten oder mochten. Und das ist nun mal bei fast jedem anderen Fach. Immerhin kommt man als Jurist überall unter und wenn es nur Sachbearbeiter in E 9 b ist, anders als bei Orchideenfächern. Sogar Lehrer kann man als Quereinsteiger in manchen Bundesländern werden. Lehrer haben übrigens nur bestanden und werden eingestellt, wenn sie mindestens eine 3 haben, hab ich mal gelesen. Allerdings entspricht eine 3 bei Lehrern einer 4 in Jura, weil Jura schwerer und schlechter benotet ist. In den Erziehungsberufen gibt es viel Personalbedarf, deshalb kriegt da jeder eine Stelle. Ihr könnt auch zum Erzieher umschulen und wärt nie arbeitslos. Oder eben Quereinstieg als Lehrer.
Wo lebst du denn?!
„weil Jura schwerer und schlechter benotet ist.“ Komm mal runter vom hohen Ross :D
Und Lehrer die mit einer 3 in beliebten Bundesländern überhaupt einen Ref-Platz finden, hab ich noch nie kennengelernt...
Juristen... Die Elite, die keiner danach gefragt hat.
11.06.2020, 08:36
Und dann noch A13.. als Grundschullehrer. Die Jonsituation bei Lehrern ist beschissen, von der Grundschule mal abgesehen kriegt man meist nur befristete Verträge und viele sind über die Sommerferien arbeitslos. Grundschule ist A12 mit 90%+ Frauenanteil
11.06.2020, 09:00
(11.06.2020, 08:36)Gast schrieb: Und dann noch A13.. als Grundschullehrer. Die Jonsituation bei Lehrern ist beschissen, von der Grundschule mal abgesehen kriegt man meist nur befristete Verträge und viele sind über die Sommerferien arbeitslos. Grundschule ist A12 mit 90%+ Frauenanteil
Nice, wo kann ich unterschreiben?
11.06.2020, 09:27
(11.06.2020, 09:00)Gast schrieb:(11.06.2020, 08:36)Gast schrieb: Und dann noch A13.. als Grundschullehrer. Die Jonsituation bei Lehrern ist beschissen, von der Grundschule mal abgesehen kriegt man meist nur befristete Verträge und viele sind über die Sommerferien arbeitslos. Grundschule ist A12 mit 90%+ Frauenanteil
Nice, wo kann ich unterschreiben?
Den Gedanken hatte ich auch. Einmal allen Nerds die Verbitterten Ehefrau wegschnappen.
11.06.2020, 10:34
(10.06.2020, 23:51)Gast schrieb: "Unternehmerisches Denken" und "Unternehmertum" sind nur schöne Worte für Connections und Kapital. Das hat halt nicht jeder. Wenn Papi Geschäftsführer ist und man dadurch direkt 20 Unternehmen als Mandanten hat durch Papis Connections und Kapital, dann ist man ein guter unternehmerischer Denker.
Allen anderen wünsche ich nur viel Spaß.
So für mich zu pauschal... Die 20 Unternehmen wechseln nicht einfach mal so zum Sohn RA, der es nicht bringt, wenn sie denn auch unternehmerisch denken... was die meisten tun. Gerade Ges-GF stehen sehr für den Erfolg des eigenen Unternehmens und den wollen sie auch langfristig sehen.
Die Freiheit, die man bekommt, wenn man einen "soliden" finanziellen background hat, ist es nicht die Gefahr zu haben durch die zumeist schlechte Anfangszeit zu kommen und ausschließlich Toastbrot zu essen bzw. unter der Brücke zu landen - ohne KV.
11.06.2020, 10:40
(10.06.2020, 19:37)Gast schrieb: Auf jeden Fall nicht unter 50
Es gibt auch Stellen bis zu 60
Du bist Volljurist! Hört auf euch so unter wert zu verkaufen
Ich finde es immer wieder verwunderlich, was für realitätsfremde Vorstellungen bei manchen Beiträgen bestehen.
Kanzleien und Unternehmen sind in erster Linie mal Wirtschaftsunternehmen, die einen Gewinn abwerfen wollen.
Bei einem Brutto von 60k, zahlt der Arbeitgeber zusammen mit den SV-Beiträgen knapp 75k.
Dazu kommen noch Arbeitsplatz, Arbeitsmittel (z.B. Büro- und Technikausstattung), Fortbildungskosten und Werbemittel.
Es werden enorme personelle Kapazitäten (Einarbeitung des Junganwalts, Sekretariat) gebunden und Verwaltungsaufwand entsteht.
Man trägt das wirtschaftliche Risiko (der Junganwalt bringt keine/kaum eigene Fälle mit; Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Haftungsrisiken materieller (durch Berufshaftpflicht weitgehend abgedeckt) und ideeller Art (Junganwalt macht Dinge falsch; Mandant sauer/weg).
Wenn da jetzt ein Bewerber mit zwei unspektakulären Examina und einer Praxiserfahrung im Form von "Ich habe in jeder Station ein paar Schriftsätze/Urteile/Abschlussverfügungen geschrieben. Mandantenbesprechungen oder Verhandlungen vor Gericht habe ich noch keine geführt." und einer Gehaltsvorstellung von "bitte mindestens 60.000 Jahresgehalt" kommt, dann braucht es keinen allzu hohen ökonomischen Sachverstand, dass sich das nur in großen oder sehr spezialisierten Kanzleien (genügend Arbeitsbedarf, hohe Fluktuation) oder als Investition in die Zukunft rentieren kann.
11.06.2020, 10:59
1. ausreichend
2. mittleres befriedigend
in Westdeutschland
Einstieg: knapp unter 60 k in Kanzlei
Wechsel innerhalb des ersten Jahres zu einem Industrieunternehmen: über 70 k
Kannte aber beide vom Ref. und da liegt für mich der Schlüssel. Der AG kann einen relativ günstig testen und geht das oben beschriebene unternehmerische Risiko in einem nur geringeren Umfang ein.
2. mittleres befriedigend
in Westdeutschland
Einstieg: knapp unter 60 k in Kanzlei
Wechsel innerhalb des ersten Jahres zu einem Industrieunternehmen: über 70 k
Kannte aber beide vom Ref. und da liegt für mich der Schlüssel. Der AG kann einen relativ günstig testen und geht das oben beschriebene unternehmerische Risiko in einem nur geringeren Umfang ein.
11.06.2020, 11:11
(11.06.2020, 10:40)PMS schrieb:(10.06.2020, 19:37)Gast schrieb: Auf jeden Fall nicht unter 50
Es gibt auch Stellen bis zu 60
Du bist Volljurist! Hört auf euch so unter wert zu verkaufen
Ich finde es immer wieder verwunderlich, was für realitätsfremde Vorstellungen bei manchen Beiträgen bestehen.
Kanzleien und Unternehmen sind in erster Linie mal Wirtschaftsunternehmen, die einen Gewinn abwerfen wollen.
Bei einem Brutto von 60k, zahlt der Arbeitgeber zusammen mit den SV-Beiträgen knapp 75k.
Dazu kommen noch Arbeitsplatz, Arbeitsmittel (z.B. Büro- und Technikausstattung), Fortbildungskosten und Werbemittel.
Es werden enorme personelle Kapazitäten (Einarbeitung des Junganwalts, Sekretariat) gebunden und Verwaltungsaufwand entsteht.
Man trägt das wirtschaftliche Risiko (der Junganwalt bringt keine/kaum eigene Fälle mit; Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, Haftungsrisiken materieller (durch Berufshaftpflicht weitgehend abgedeckt) und ideeller Art (Junganwalt macht Dinge falsch; Mandant sauer/weg).
Wenn da jetzt ein Bewerber mit zwei unspektakulären Examina und einer Praxiserfahrung im Form von "Ich habe in jeder Station ein paar Schriftsätze/Urteile/Abschlussverfügungen geschrieben. Mandantenbesprechungen oder Verhandlungen vor Gericht habe ich noch keine geführt." und einer Gehaltsvorstellung von "bitte mindestens 60.000 Jahresgehalt" kommt, dann braucht es keinen allzu hohen ökonomischen Sachverstand, dass sich das nur in großen oder sehr spezialisierten Kanzleien (genügend Arbeitsbedarf, hohe Fluktuation) oder als Investition in die Zukunft rentieren kann.
Die 50 verdienst du in jeder GK/bei vielen Mittelständlern schon nach dem Ersten (hochgerechnet auf 5 WAT). Warum soll man sich danach mit dem Zweiten nicht auf 60 steigern - 10 mehr pro Jahr für zwei Jahre Weiterbildung sollten schon drin sein. Du bist Akademiker und hast zwei Jahre Ref gemacht - verkauf dich doch nicht unter Wert.
11.06.2020, 11:28
Anschaulich gezeigt, dass du seinen Post 0 verstanden hast.