10.06.2020, 19:58
man muss doch mindestens 4 bestehen?
10.06.2020, 21:18
Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich:
1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!
2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min!
3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!!
Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!
1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!
2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min!
3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!!
Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!
10.06.2020, 21:23
(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb: Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich:
1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!
2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min!
3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!!
Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!
Unterschreibe ich voll und ganz !! Allein wie der Geschädigte den Vorgang schilderte: es sollte schlicht und einfach das Smartphone herausgegeben werde . Und auch die Zeugen konnte das bekunden. Dies bildet zusätzlich ein Indizienring um auf eine Bereicherungsabsicht zu schließen.
Zudem ist man so in Genuss gekommen den 24 StGB fein zu prüfen

10.06.2020, 21:30
(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb: Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich:
1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!
2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min!
3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!!
Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!
Ich hoffe das sind die Ausrufezeichen, die du in den letzten Klausuren zurückhalten musstest.
Klingt vertretbar, wie du es schreibst. Es ging aber vorliegend nicht um das löschen des Chatverlaufes. Der Beschuldigte wollte vielmehr Bilder, von denen er vermutete, dass sie zwischen den Geschädigten vermeintlich ausgetauscht worden sein, von dem Handy löschen.
Ich halte und hielt eine Bereicherungsabsicht für eher fernliegend. Aber wie immer machts hier die Argumentation. (hinreichender TV nicht absolute Gewissheit)
10.06.2020, 21:34
(10.06.2020, 21:23)Gast schrieb:(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb: Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich:
1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!
2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min!
3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!!
Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!
Unterschreibe ich voll und ganz !! Allein wie der Geschädigte den Vorgang schilderte: es sollte schlicht und einfach das Smartphone herausgegeben werde . Und auch die Zeugen konnte das bekunden. Dies bildet zusätzlich ein Indizienring um auf eine Bereicherungsabsicht zu schließen.
Zudem ist man so in Genuss gekommen den 24 StGB fein zu prüfen
Rücktritt? Ich bitte dich.
10.06.2020, 21:36
(10.06.2020, 21:34)Gast schrieb:(10.06.2020, 21:23)Gast schrieb:(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb: Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich:
1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!
2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min!
3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!!
Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!
Unterschreibe ich voll und ganz !! Allein wie der Geschädigte den Vorgang schilderte: es sollte schlicht und einfach das Smartphone herausgegeben werde . Und auch die Zeugen konnte das bekunden. Dies bildet zusätzlich ein Indizienring um auf eine Bereicherungsabsicht zu schließen.
Zudem ist man so in Genuss gekommen den 24 StGB fein zu prüfen
Rücktritt? Ich bitte dich.
Ja klar ? Fehlgeschlagener Rücktritt wegen aussichtsloser Situation (Ablassen wegen dem Hund und der zwei Zeugen ). Nach jedem Versuch ist ein solcher anzusprechen
10.06.2020, 21:42
Darüber hinaus ist in meinen Augen das Verneinen der Bereicherungsabsicht total fernliegend.
Er sagt in der Vernehmung das er sich am Ufer dazu entschlossen hätte entweder das Smartphone zu behalten oder zu veräußern. Wann kann das denn nur gewesen sein aus logisch-stringenter Perspektive? Während der Angriff andauerte. Er wird sich dazu wohl nicht entschlossen haben nachdem er schiss vorm Hund bekommen hat. Und BGHSt sagt dass eine fortwirkende Gewaltanwendung für einen neuen plötzlichen subjektiven Finalzusammenhang / Absichtszusammenhang genügt.
Er sagt in der Vernehmung das er sich am Ufer dazu entschlossen hätte entweder das Smartphone zu behalten oder zu veräußern. Wann kann das denn nur gewesen sein aus logisch-stringenter Perspektive? Während der Angriff andauerte. Er wird sich dazu wohl nicht entschlossen haben nachdem er schiss vorm Hund bekommen hat. Und BGHSt sagt dass eine fortwirkende Gewaltanwendung für einen neuen plötzlichen subjektiven Finalzusammenhang / Absichtszusammenhang genügt.
10.06.2020, 21:45
Hätte man eine Täuschung nach 136a annehmen können, weil der Polizist gesagt hat, dass es für versuchten totschlag auch lebenslang geben kann? Und daher Verwertungsverbot?
10.06.2020, 21:47
(10.06.2020, 21:45)Gast schrieb: Hätte man eine Täuschung nach 136a annehmen können, weil der Polizist gesagt hat, dass es für versuchten totschlag auch lebenslang geben kann? Und daher Verwertungsverbot?
Die Aussage war definitiv unverwertbar weil sonst der ganze Clou nicht aufgegangen wäre (Verwertbarkeit für den anderen BES). Bin über 136 I 2 I.V.m Art. 6 EMRK und nemo tenetur gegangen aber halte 136a 163 IV für vertretbar
10.06.2020, 22:22
(10.06.2020, 21:30)OGastTH schrieb:(10.06.2020, 21:18)GPAHH2020 schrieb: Ich verstehe einfach nicht, warum die Bereicherungsabsicht abgelehnt werden sollte?! Der hatte ganz klar Bereicherungsabsicht, denn seine Einlassung ist unglaubwürdig und widersprüchlich:
1. Er sagt, er wollte die "Daten Löschen/ Chatverlauf" etc.! Das ist unglaubwürdig, denn: Der Geschädigte hat doch nicht gechattet! Es war sein Kumpel der mit der alten am Schreiben war, aber doch nicht er!!!! Wie sollte denn sein Kumpel Zugriff auf das FB Profil haben können? Macht absolut keinen Sinn!
2. Wenn er die Daten hätte löschen wollen, warum macht er das nicht vor Ort? Warum will er das Handy mitnehmen?! Das ist absoluter quatsch! Es handelt sich doch nur um einen Chatverlauf etc. das dauert keine 2 Min!
3. Welche Daten will er denn löschen? Es war doch ein Fake Profil!!!! Wie soll auf einem Fake Profil ein Rückschluss auf Ihn und sein Kollegen zu schlussfolgern sein!!! Das macht doch gar keinen Sinn!!!
Deswegen war das absolut unproblematisch! Und die Einlassung, er wüsste nicht genau was er damit gemacht hätte, vllt. bei Ebay verkauft ist absolut unglaubwürdig! Ich klaue doch kein Handy und weiss nicht was ich damit machen werde, vor allem wenn es nagelneu ist! Das weiss man!
Ich hoffe das sind die Ausrufezeichen, die du in den letzten Klausuren zurückhalten musstest.
Klingt vertretbar, wie du es schreibst. Es ging aber vorliegend nicht um das löschen des Chatverlaufes. Der Beschuldigte wollte vielmehr Bilder, von denen er vermutete, dass sie zwischen den Geschädigten vermeintlich ausgetauscht worden sein, von dem Handy löschen.
Ich halte und hielt eine Bereicherungsabsicht für eher fernliegend. Aber wie immer machts hier die Argumentation. (hinreichender TV nicht absolute Gewissheit)
Die Ausrufezeichen beziehen sich darauf, dass ich nicht verstehen kann warum man dem Beschuldigten glauben sollte? Welchen Grund gibt es? Keinen!
Nicht falsch verstehen: die Ausrufezeichen sollen keine Arroganz darstellen etc. ich musste selbst sehr lange darüber nachdenken! War absolut nicht leicht! Klar kann man vielleicht auch das gegenteilige bejahen, aber nur weil der Beschuldigte etwas behauptet, muss ich es doch nicht glauben! Dann dürfte ich ein schweres Delikt ja nieee anklagen. Und vor allem welche Bilder etc.? Macht doch keinen Unterschied! Für mich fernliegend!
Egal! Allen noch viel Erfolg! Ist ein echt mieser Durchgang! Haben es bald geschafft!!!