10.06.2020, 12:59
(09.06.2020, 16:54)Gast schrieb:(09.06.2020, 16:12)Gast schrieb:(09.06.2020, 15:59)GastRLP[Flocki] schrieb: Mega komische Klausur.
Sachverhalt: L hat ein Problem mit dem spätereren Geschädigten S, der ihn bei der Polizei verpfiffen hatte.
Er legt ein Fakeprofil "Lisa Schneider" aus Facebook an und lockt den S, der aber einen Freund mitnehmen will, damit an eine dunkle Ecke des LuitpoldParks in Landau/Pfalz nahe eines Flußes.
Daher nimmt er den M mit, als Unterstützung für den Notfall - er soll sich um den Freund (W) kümmern, falls der mitkommt. Dass der M immer ein 20 cm Jagdmesser dabei hat, weiß L nicht.
L und M verbergen sich hinter Bäumen als die S und W kommen, sie stürzen hervor, S weiß sofort was Sache ist, aber er kann ohnehin so plötzlich reagieren und bekommt von L aufs Maul. M kümmert sich um W der zum Bach flüchtet, wo er gestellt, geschlagen und getreten wird.
Spontan beschließt der M, sich das Handy des W holen zu wollen, weil er einerseits den Chatverlauf mit "Lisa Schneider" löschen andererseits das Handy aber behalten oder verkaufen will. Dazu hält er dem W sein Messer an den Hals, was dieser abwehren will, wobei er sich die Sehnen des Zeige-, Mittel- und Ringfingers zertrennt, was wahrscheinlich zu einer dauerhaften Beugeeinschränkung derselben führen wird.
Dies beobachtet die Frau Münch, die die Frau Joas (J), eine ehemalige Polizeihunderführerin, die mit ihrem Ex-Diensthund Osker (PO) unterwergs ist. Die J stellt mit dem PO den M im Bach. Keine Zeugin kann aussagen, ob und was der M zum W gesagt hat und ob er nach dem Handy greifen wollte [Flocki: Dies ist meine Interpretation, ich weiß nicht, ob ich den SV hier richtig verstanden hatte.]
Der M begibt sich an einen Baum und wird von PO bewacht. Der bekommt das Kommando "Hab acht". Dies beduetet, dass der PO das Objekt bewacht und nach eigener hündischer Entscheidung beißt oder knurrt oÄ, wenn dieses zu fliehen versucht. Dies wird dem M von J auch so erklärt. Als J dem W hilft, versucht M zu fliehen und wird von PO gebissen und an der Wade verletzt. Er muss ins KKH.
Die Münch beobachtet alles nur recht grob, kann aber sehen, dass der der den am Park schlägt zu einem Auto flieht, dass dem L zuzuordnen ist. Am nächsten Tag wird dieser festgenommen und verweigert die Aussage. Er kommt in U-Haft.
Der M leugnet im KKH zunächst alles, aber als der vernehmende KOK sagt, es gäbe Indizen für ein versuchtes Tötungsdelikt wird er redselig und klärt den Sachverhalt umfänglich auf. Ob er das Handy nehmen oder sich geben lassen wollte, weiß er nicht mehr [Flocki: Dies ist meine Interpretation, ich weiß nicht, ob ich den SV hier richtig verstanden hatte.].
Sodann meldet sich der Anwalt des M und sagt, M sei nicht richtig belehrt und außerdem getäuscht worden. Er widerspricht der Verwertung. Die von dem S zur Verfügung gestellten Chatverläufe mit "Lisa Schneider" seien unverwertbar, man hätte sich an Facebook Irland wenden müssen.
S sagt außerdem aus, er habe L erkannt.
Aufgabe: Prüfung staatsanwaltliches Gutachten L, M und J. StA-Entschließung hinsichtlich L und M.
Endergebnis:
L strafbarkeit wegen §§ 223, 224 I Nr. 3, 4 StGB in Tatmehrheit zu §§ 223, 224 I Nr. 3, 4 iVm § 27 StGB.
M wegen §§ 223, 224 I Nr. 3, 4, 226 I Nr. 2 StGB in Tatmehrheit mit entweder einem schweren Raub oder einer schweren räuberischen Erpressung im Versuch (§§ 249/253,255 iVm § 250 II Nr. 1 a, 3 a StGB iVm §§ 22, 23 I StGB).
J's §§ 223, 224 I Nr. 2 alt 1 StGB wegen § 127 I 1 StPO gerechtfertigt.
Anklage L und M als verbundene Sache nach § 2, 3 StPO an AG Schöffengericht.
Später womöglich mehr, jetzt will ich Bier trinken.
Gönn dir das Bier, hat man sich nach dieser seltsamen Klausur auch redlich verdient.
Zwei Nachfragen zu deiner Lösung:
Hast du etwa eine Wahlfeststellung zwischen versuchtem schweren Raub oder einer versuchten schweren räuberischen Erpressung angenommen? So kommt das jedenfalls hier nach deiner Beschreibung rüber.
Und wieso klagst du zum Schöffengericht an? Hast du wegen dem Versuch gemildert bzw. einen minder schweren Fall nach 250 Abs. 3 angenommen?
Wahlfeststellung gibt es in dieser Konstellation nicht, da der Raub nach stRspr lex Specials ist (Kaiser-O-Ton). Der Fehler passiert wohl häufiger
Ich hab die Wahlfeststellung angenommen, die nach Fischer § 1 Rn. 42 geht. Insbesondere hab ich den SV so interpretiert, dass M noch nicht zu einer Wegnahme - bzw Nötigungshandlung angesetzt hatte, sodass es hier für ein Spezialitätsverhältnis keinen Ansatzpunkt gab.
Ich habe zum Schöffengericht angeklagt, weil ich gemildert hab, schließlich war M nicht vorbestraft und die Versuchsmilderung gibt eine Einsatzstrafe von zwei Jahren.
10.06.2020, 13:03
Ich als Nichtschreiber wünsche euch weiter viel Erfolg bei den letzten drei Klausuren (denkt dran selbst wenn alle 5 bislang durchgefallen sind. Ihr könnt immer noch bestehen!)
Ich finde euren Durchgang - nach meinem bescheidenen Dafürhalten - enorm anspruchsvoll und teilweise absolut frech. Was sollte bitte Z3 und Z2 ?????? Welcher Mensch soll da eine zufriedenstellende Leistung abliefern. Das LJPA (oder die wegen dem Ringaustausch) sollte sich wirklich zu Boden schämen. Zu Grund und Boden! Euch hat in eurer heißen Vorbereitungsphase eine weltweite Pandemie erwischt, sodass ich inständig hoffe, dass die Korrektoren das irgendwie berücksichtigen. Wenn schon eure Justizprüfungsämter euch total im Stich lassen....während der Pandemie nichts für euch getan, aber auch wirklich gar nichts, aber als Klausur die Vollstreckungsabwehrklage des Erben wegen beantragter Nachlassvollstreckung die in der Klausel der notariellen Unterwerfungserklärung so nicht eingetragen war. Geht es noch? Ich könnte mich darüber so aufregen .....
Haltet durch ! Ich als jemand der das Examen hinter sich mit Partner der gerade in NRE schreibt hat drücke euch jeden Tag die Daumen und bin Klausur für Klausur in Gedanken bei euch. Denkt dran: Kein Klausurersteller und kein Korrektor musste ein solches hartes Examen zu Zeiten einer weltweiten Krise überstehen! Und viele die hohe Posten in der Justiz genießen, hätten keinen, wenn sie im Klausursaal neben euch gesessen hätten. Ihr seid unglaubliche starke und fähige Juristen. Lasst euch nicht verarschen
Ich finde euren Durchgang - nach meinem bescheidenen Dafürhalten - enorm anspruchsvoll und teilweise absolut frech. Was sollte bitte Z3 und Z2 ?????? Welcher Mensch soll da eine zufriedenstellende Leistung abliefern. Das LJPA (oder die wegen dem Ringaustausch) sollte sich wirklich zu Boden schämen. Zu Grund und Boden! Euch hat in eurer heißen Vorbereitungsphase eine weltweite Pandemie erwischt, sodass ich inständig hoffe, dass die Korrektoren das irgendwie berücksichtigen. Wenn schon eure Justizprüfungsämter euch total im Stich lassen....während der Pandemie nichts für euch getan, aber auch wirklich gar nichts, aber als Klausur die Vollstreckungsabwehrklage des Erben wegen beantragter Nachlassvollstreckung die in der Klausel der notariellen Unterwerfungserklärung so nicht eingetragen war. Geht es noch? Ich könnte mich darüber so aufregen .....
Haltet durch ! Ich als jemand der das Examen hinter sich mit Partner der gerade in NRE schreibt hat drücke euch jeden Tag die Daumen und bin Klausur für Klausur in Gedanken bei euch. Denkt dran: Kein Klausurersteller und kein Korrektor musste ein solches hartes Examen zu Zeiten einer weltweiten Krise überstehen! Und viele die hohe Posten in der Justiz genießen, hätten keinen, wenn sie im Klausursaal neben euch gesessen hätten. Ihr seid unglaubliche starke und fähige Juristen. Lasst euch nicht verarschen
![[Bild: heart.gif]](https://www.forum-zur-letzten-instanz.de/images/smilies/heart.gif)
10.06.2020, 13:17
10.06.2020, 13:25
(10.06.2020, 13:03)VielErfolgWünscher schrieb: Ich als Nichtschreiber wünsche euch weiter viel Erfolg bei den letzten drei Klausuren (denkt dran selbst wenn alle 5 bislang durchgefallen sind. Ihr könnt immer noch bestehen!)
Ich finde euren Durchgang - nach meinem bescheidenen Dafürhalten - enorm anspruchsvoll und teilweise absolut frech. Was sollte bitte Z3 und Z2 ?????? Welcher Mensch soll da eine zufriedenstellende Leistung abliefern. Das LJPA (oder die wegen dem Ringaustausch) sollte sich wirklich zu Boden schämen. Zu Grund und Boden! Euch hat in eurer heißen Vorbereitungsphase eine weltweite Pandemie erwischt, sodass ich inständig hoffe, dass die Korrektoren das irgendwie berücksichtigen. Wenn schon eure Justizprüfungsämter euch total im Stich lassen....während der Pandemie nichts für euch getan, aber auch wirklich gar nichts, aber als Klausur die Vollstreckungsabwehrklage des Erben wegen beantragter Nachlassvollstreckung die in der Klausel der notariellen Unterwerfungserklärung so nicht eingetragen war. Geht es noch? Ich könnte mich darüber so aufregen .....
Haltet durch ! Ich als jemand der das Examen hinter sich mit Partner der gerade in NRE schreibt hat drücke euch jeden Tag die Daumen und bin Klausur für Klausur in Gedanken bei euch. Denkt dran: Kein Klausurersteller und kein Korrektor musste ein solches hartes Examen zu Zeiten einer weltweiten Krise überstehen! Und viele die hohe Posten in der Justiz genießen, hätten keinen, wenn sie im Klausursaal neben euch gesessen hätten. Ihr seid unglaubliche starke und fähige Juristen. Lasst euch nicht verarschen
Vielen Dank für die aufbauenden Worte!
10.06.2020, 13:50
(10.06.2020, 13:03)VielErfolgWünscher schrieb: Ich als Nichtschreiber wünsche euch weiter viel Erfolg bei den letzten drei Klausuren (denkt dran selbst wenn alle 5 bislang durchgefallen sind. Ihr könnt immer noch bestehen!)
Also soweit ich weiß muss man in BaWü mind 4 Klausuren bestehen, oder seh ich das falsch?
10.06.2020, 13:50
(10.06.2020, 13:50)Gast schrieb:(10.06.2020, 13:03)VielErfolgWünscher schrieb: Ich als Nichtschreiber wünsche euch weiter viel Erfolg bei den letzten drei Klausuren (denkt dran selbst wenn alle 5 bislang durchgefallen sind. Ihr könnt immer noch bestehen!)
siehst du richtig.
Also soweit ich weiß muss man in BaWü mind 4 Klausuren bestehen, oder seh ich das falsch?
10.06.2020, 13:59
(10.06.2020, 13:50)Gast schrieb:(10.06.2020, 13:03)VielErfolgWünscher schrieb: Ich als Nichtschreiber wünsche euch weiter viel Erfolg bei den letzten drei Klausuren (denkt dran selbst wenn alle 5 bislang durchgefallen sind. Ihr könnt immer noch bestehen!)
Also soweit ich weiß muss man in BaWü mind 4 Klausuren bestehen, oder seh ich das falsch?
Nein, ist schon richtig, 4 müssen bestanden sein, s. JaPrO
10.06.2020, 14:01
Sorry das bezog sich auf NRW
10.06.2020, 14:16
10.06.2020, 14:19
Mal eine Frage zur Verwertbarkeit der Aussage des BES M.
Wenn ich das richtig verfolge kommt es ja letztlich darauf an, ob dieser durch den PB getäuscht worden ist und deshalb zu einer wahrheitsgemäßen Aussage "gedrängt" worden ist. Zuvor hat er die Schuld ja quasi auf die zwei GES geschoben, mithin gelogen.
Der PB meinte daraufhin doch sinngemäß sowas wie: "es gibt gegenteilige Aussagen die Ihre nicht bestätigen und außerdem Indizien die auf ein Tötungsdelikt hindeuten könnten. Überlegen Sie nochmal." oder so ähnlich.
Worin genau ist jetzt hier die Täuschung des PB zu sehen?
Der Hinweis des PB beruht doch letztlich auf Tatsachen.
A. Es gibt gegenteilige Aussagen. Nicht nur von den GES, sondern auch den beiden Zeugen.
B. Ein versuchtes Tötungsdelikt ist auch nicht vollkommen bei den Haaren herbeigezogen. Im Gegenteil. Der BES M. attackierte den GES mit einem 20cm langen Jagdmesser, verletzte diesen dabei am Hals und zog ihm schwere Schnittverletzungen an der Hand zu. Wie fest der BES mit dem Messer zugedrückt haben muss lässt sich aufgrund der attestierten tiefen Schnittwunden an der Hand entnehmen. Die kleinste falsche Bewegung in dieser turbulenten Situation (im See liegend) hätte den GES hier das Leben kosten können. Das stand zum Vernehmungszeitpunkt auch schon alles fest.
M.E. nach musste der PB den BES sogar auf ein in Betracht kommendes Tötungsdelikt hinweisen. Man stelle sich die Situation nur mal anders vor.
"Sie werden hier nur einer Körperverletzung beschuldigt." Der BES macht Angaben, da ihm vermeintlich ja außer einer Anklage wegen KV nichts droht und Schwuuuups trudelt eine Anklage wegen versuchtem Totschlag ein.
Naja, ist nur meine Meinung.
Wenn ich das richtig verfolge kommt es ja letztlich darauf an, ob dieser durch den PB getäuscht worden ist und deshalb zu einer wahrheitsgemäßen Aussage "gedrängt" worden ist. Zuvor hat er die Schuld ja quasi auf die zwei GES geschoben, mithin gelogen.
Der PB meinte daraufhin doch sinngemäß sowas wie: "es gibt gegenteilige Aussagen die Ihre nicht bestätigen und außerdem Indizien die auf ein Tötungsdelikt hindeuten könnten. Überlegen Sie nochmal." oder so ähnlich.
Worin genau ist jetzt hier die Täuschung des PB zu sehen?
Der Hinweis des PB beruht doch letztlich auf Tatsachen.
A. Es gibt gegenteilige Aussagen. Nicht nur von den GES, sondern auch den beiden Zeugen.
B. Ein versuchtes Tötungsdelikt ist auch nicht vollkommen bei den Haaren herbeigezogen. Im Gegenteil. Der BES M. attackierte den GES mit einem 20cm langen Jagdmesser, verletzte diesen dabei am Hals und zog ihm schwere Schnittverletzungen an der Hand zu. Wie fest der BES mit dem Messer zugedrückt haben muss lässt sich aufgrund der attestierten tiefen Schnittwunden an der Hand entnehmen. Die kleinste falsche Bewegung in dieser turbulenten Situation (im See liegend) hätte den GES hier das Leben kosten können. Das stand zum Vernehmungszeitpunkt auch schon alles fest.
M.E. nach musste der PB den BES sogar auf ein in Betracht kommendes Tötungsdelikt hinweisen. Man stelle sich die Situation nur mal anders vor.
"Sie werden hier nur einer Körperverletzung beschuldigt." Der BES macht Angaben, da ihm vermeintlich ja außer einer Anklage wegen KV nichts droht und Schwuuuups trudelt eine Anklage wegen versuchtem Totschlag ein.
Naja, ist nur meine Meinung.