09.06.2020, 21:47
Habt ihr auch Fehler in der Anklageschrift bemerkt bzw. Sind die euch in der Hektik entstanden.
Habe z.b. prozessbevollmächtigte geschrieben anstatt Verteidiger :s und dann habe ich im abstraktum dur norm aus 255 in der Hektik vergessen zu zitieren. Und dann habe ich mich nicht an die Reihenfolge Verbrechen und vergehen nicht halten können. Das aber nur weil ich nur noch 10 min hatte
Geht es nur mir so ?
Habe z.b. prozessbevollmächtigte geschrieben anstatt Verteidiger :s und dann habe ich im abstraktum dur norm aus 255 in der Hektik vergessen zu zitieren. Und dann habe ich mich nicht an die Reihenfolge Verbrechen und vergehen nicht halten können. Das aber nur weil ich nur noch 10 min hatte
Geht es nur mir so ?
09.06.2020, 22:02
(09.06.2020, 21:47)Gast schrieb: Habt ihr auch Fehler in der Anklageschrift bemerkt bzw. Sind die euch in der Hektik entstanden.
Habe z.b. prozessbevollmächtigte geschrieben anstatt Verteidiger :s und dann habe ich im abstraktum dur norm aus 255 in der Hektik vergessen zu zitieren. Und dann habe ich mich nicht an die Reihenfolge Verbrechen und vergehen nicht halten können. Das aber nur weil ich nur noch 10 min hatte
Geht es nur mir so ?
Mir geht es auch so. Hab im Gutachten Straftatbestände bejaht und in der Anklageschrift vergessen aufzuführen, weil ich noch so viele Baustellen hatte. Leider auch das falsche Gericht genommen. Tja,das war wohl nix.
10.06.2020, 08:01
Hat jemand den Körperverletzungsvorsatz von M bzgl. Verletzung des O mit dem Messer verneint? Ich habe die obj. Zurechnung wegen Selbstgefährdung offen stehen lassen, weil ich den Vorsatz verneint habe.
10.06.2020, 08:02
(09.06.2020, 21:47)Gast schrieb: Habt ihr auch Fehler in der Anklageschrift bemerkt bzw. Sind die euch in der Hektik entstanden.
Habe z.b. prozessbevollmächtigte geschrieben anstatt Verteidiger :s und dann habe ich im abstraktum dur norm aus 255 in der Hektik vergessen zu zitieren. Und dann habe ich mich nicht an die Reihenfolge Verbrechen und vergehen nicht halten können. Das aber nur weil ich nur noch 10 min hatte
Geht es nur mir so ?
Hab auch Prozessbevollmächtigte geschrieben ?
Der Zeitdruck lässt einen so damliche Fehler machen leider.
10.06.2020, 09:41
Glaubt ihr man fällt durch wenn man Fehler in der anklageschrift hat ? Bei mir heißt es auch Anklage und nicht Anklageschrift :s
10.06.2020, 09:58
(10.06.2020, 09:41)Gast schrieb: Glaubt ihr man fällt durch wenn man Fehler in der anklageschrift hat ? Bei mir heißt es auch Anklage und nicht Anklageschrift :s
Nein, deswegen nicht. Man fällt idR nicht automatisch durch, wenn man einen Fehler macht. Bei den Durchfallern waren es immer viele (kleine) Fehler, nicht der EINE Klops, der Grund für das Durchfallen war. Keine Bange.
Gruss
T.K.
10.06.2020, 10:08
(09.06.2020, 18:39)gast hh schrieb: Zur hamburger Anklage: 1. habt ihr Aneignungsabsicht des M bejaht bzgl des Smartphones?
2. Und da fast alle 127 stpo angenommen haben: steht dem nicht entgegen, dass 127 stpo nur das Festhalten und leichtere Körperverletzungen erlaubt?
3. 212, 22
Ich hab es bei dem Hundebiss so gemacht:
223,224 (-) weil 34 StGB
239 (-) weil 127 StPO
Hatte auch nur noch sehr wenig zeit und musste das sehr sehr sehr schnell runterschreiben. Hab auch viele Fehler (glaube ich zumindest). Hatte das Gefühl kaum nachdenken zu dürfen :D
10.06.2020, 10:21
(10.06.2020, 09:58)T. Kaiser schrieb:(10.06.2020, 09:41)Gast schrieb: Glaubt ihr man fällt durch wenn man Fehler in der anklageschrift hat ? Bei mir heißt es auch Anklage und nicht Anklageschrift :s
Nein, deswegen nicht. Man fällt idR nicht automatisch durch, wenn man einen Fehler macht. Bei den Durchfallern waren es immer viele (kleine) Fehler, nicht der EINE Klops, der Grund für das Durchfallen war. Keine Bange.
Gruss
T.K.
Ich habe Bange weil ich viele kleine Fehler habe. Aber wie soll das auch anders wenn man 10 Minuten für die Anklage hat.
10.06.2020, 10:37
(09.06.2020, 15:05)Gast schrieb:(09.06.2020, 14:55)GastBaWu schrieb: traut sich einer aus BaWu zu berichten?
gerade materiell-rechtlich war das bei mir heute eine wilde Fahrt ins Nirvana :s
Ich kann mal so grob meine Schwerpunkte Zusammenfassen:
I. Rechtsmittel Beschluss
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung WE sowie Verwerfung Einspruch
Beschwerde zulässig
P: verschulden? Abwägen, wohl (-)
P: nachträgliche Glaubhaftmachung erst im Beschwerdeverfahren? Diskutieren, wohl (+)
Aussicht auf Erfolg (+)
II. SS an AG mit sofortigen Beschwerde und entsprechenden Antrag
III. Erfolgsausschichten vorgehen gegen Strafbefehl
1. Materiell
a. 1. Tatkomplex
281 P: Täuschung über Identität? (-), da wohl nur Täuschung über Berechtigung des Parkens
263 (-)
b. 2. Tatkomplex
267 P: Strichcode=Gedankenerklärung
P: zusammengesetzte Urkunde
P: Herstellen einer zusammengesetzten Urkunde?
274 wohl (+)
242 P: tatbestandsausschließendes Einversrändnis? (+)
263 P: Irrtum? (+)
P: Dreiecksbetrug (+)
123 (-)
c. 3. Tatkomplex
185 P: 193? Abwägen
187, 187 P: Tatsachenbehauptung? Nein da Werturteil
2. Prozessualen
P: Berechnung Tagessatzhöhe um 20 € zu hoch
IV. SS ans Gericht mit der Anregung, nach 153, 153a einzustellen. Voraussetzungen kurz darstellen
So zumindest mein Aufbau, fand es aber mega viel
Hallo,
warum ging denn bei euch die sofortige Beschwerde durch? Ich habe in der Begründetheit den Wiedereinsetzungsantrag geprüft und kam dann zu dem Ergebnis, dass der Verwerfungsbeschluss wegen MG § 44 Rn. 14 rechtmäßig ist. Bei Aufgabe 1b) habe ich dann eine Berufung gegen den Strafbefehl geprüft, die wegen § 410 III StPO statthaft ist. Für die Berufungsfrist des § 314 StPO habe ich dann anstelle der Verkündung des Urteils auf den Zeitpunkt der Rechtskraftwirkung des Strafbefehls abgestellt.
Sehr abwegig? :s
10.06.2020, 10:48
(10.06.2020, 10:37)BW2020 schrieb:(09.06.2020, 15:05)Gast schrieb:(09.06.2020, 14:55)GastBaWu schrieb: traut sich einer aus BaWu zu berichten?
gerade materiell-rechtlich war das bei mir heute eine wilde Fahrt ins Nirvana :s
Ich kann mal so grob meine Schwerpunkte Zusammenfassen:
I. Rechtsmittel Beschluss
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung WE sowie Verwerfung Einspruch
Beschwerde zulässig
P: verschulden? Abwägen, wohl (-)
P: nachträgliche Glaubhaftmachung erst im Beschwerdeverfahren? Diskutieren, wohl (+)
Aussicht auf Erfolg (+)
II. SS an AG mit sofortigen Beschwerde und entsprechenden Antrag
III. Erfolgsausschichten vorgehen gegen Strafbefehl
1. Materiell
a. 1. Tatkomplex
281 P: Täuschung über Identität? (-), da wohl nur Täuschung über Berechtigung des Parkens
263 (-)
b. 2. Tatkomplex
267 P: Strichcode=Gedankenerklärung
P: zusammengesetzte Urkunde
P: Herstellen einer zusammengesetzten Urkunde?
274 wohl (+)
242 P: tatbestandsausschließendes Einversrändnis? (+)
263 P: Irrtum? (+)
P: Dreiecksbetrug (+)
123 (-)
c. 3. Tatkomplex
185 P: 193? Abwägen
187, 187 P: Tatsachenbehauptung? Nein da Werturteil
2. Prozessualen
P: Berechnung Tagessatzhöhe um 20 € zu hoch
IV. SS ans Gericht mit der Anregung, nach 153, 153a einzustellen. Voraussetzungen kurz darstellen
So zumindest mein Aufbau, fand es aber mega viel
Hallo,
warum ging denn bei euch die sofortige Beschwerde durch? Ich habe in der Begründetheit den Wiedereinsetzungsantrag geprüft und kam dann zu dem Ergebnis, dass der Verwerfungsbeschluss wegen MG § 44 Rn. 14 rechtmäßig ist. Bei Aufgabe 1b) habe ich dann eine Berufung gegen den Strafbefehl geprüft, die wegen § 410 III StPO statthaft ist. Für die Berufungsfrist des § 314 StPO habe ich dann anstelle der Verkündung des Urteils auf den Zeitpunkt der Rechtskraftwirkung des Strafbefehls abgestellt.
Sehr abwegig? :s
Ich habe den Wiedereinsetzungsantrag wegen MG § 44 Rn. 14 durchgehen lassen. Da steht doch, dass man keine besonderen Vorkehrungen treffen muss, wenn man bis zu 6 Wochen abwesend ist. Und auch wenn sie natürlich noch die Geschehnisse um den Baumarkt im Kopf hatte musste sie mE als juristischer Laie nicht damit rechnen, dass da was kommt. In der Fundstelle steht glaube ich auch noch, dass man "wohl" dann damit rechnen muss, wenn schon ein Strafverfahren anhängig ist, was hier nicht der Fall ist....
Wird am Ende aber alles halb so wild sein, war ja nur ein Teil der Aufgabe.