09.06.2020, 16:54
(09.06.2020, 16:12)Gast schrieb:(09.06.2020, 15:59)GastRLP[Flocki] schrieb: Mega komische Klausur.
Sachverhalt: L hat ein Problem mit dem spätereren Geschädigten S, der ihn bei der Polizei verpfiffen hatte.
Er legt ein Fakeprofil "Lisa Schneider" aus Facebook an und lockt den S, der aber einen Freund mitnehmen will, damit an eine dunkle Ecke des LuitpoldParks in Landau/Pfalz nahe eines Flußes.
Daher nimmt er den M mit, als Unterstützung für den Notfall - er soll sich um den Freund (W) kümmern, falls der mitkommt. Dass der M immer ein 20 cm Jagdmesser dabei hat, weiß L nicht.
L und M verbergen sich hinter Bäumen als die S und W kommen, sie stürzen hervor, S weiß sofort was Sache ist, aber er kann ohnehin so plötzlich reagieren und bekommt von L aufs Maul. M kümmert sich um W der zum Bach flüchtet, wo er gestellt, geschlagen und getreten wird.
Spontan beschließt der M, sich das Handy des W holen zu wollen, weil er einerseits den Chatverlauf mit "Lisa Schneider" löschen andererseits das Handy aber behalten oder verkaufen will. Dazu hält er dem W sein Messer an den Hals, was dieser abwehren will, wobei er sich die Sehnen des Zeige-, Mittel- und Ringfingers zertrennt, was wahrscheinlich zu einer dauerhaften Beugeeinschränkung derselben führen wird.
Dies beobachtet die Frau Münch, die die Frau Joas (J), eine ehemalige Polizeihunderführerin, die mit ihrem Ex-Diensthund Osker (PO) unterwergs ist. Die J stellt mit dem PO den M im Bach. Keine Zeugin kann aussagen, ob und was der M zum W gesagt hat und ob er nach dem Handy greifen wollte [Flocki: Dies ist meine Interpretation, ich weiß nicht, ob ich den SV hier richtig verstanden hatte.]
Der M begibt sich an einen Baum und wird von PO bewacht. Der bekommt das Kommando "Hab acht". Dies beduetet, dass der PO das Objekt bewacht und nach eigener hündischer Entscheidung beißt oder knurrt oÄ, wenn dieses zu fliehen versucht. Dies wird dem M von J auch so erklärt. Als J dem W hilft, versucht M zu fliehen und wird von PO gebissen und an der Wade verletzt. Er muss ins KKH.
Die Münch beobachtet alles nur recht grob, kann aber sehen, dass der der den am Park schlägt zu einem Auto flieht, dass dem L zuzuordnen ist. Am nächsten Tag wird dieser festgenommen und verweigert die Aussage. Er kommt in U-Haft.
Der M leugnet im KKH zunächst alles, aber als der vernehmende KOK sagt, es gäbe Indizen für ein versuchtes Tötungsdelikt wird er redselig und klärt den Sachverhalt umfänglich auf. Ob er das Handy nehmen oder sich geben lassen wollte, weiß er nicht mehr [Flocki: Dies ist meine Interpretation, ich weiß nicht, ob ich den SV hier richtig verstanden hatte.].
Sodann meldet sich der Anwalt des M und sagt, M sei nicht richtig belehrt und außerdem getäuscht worden. Er widerspricht der Verwertung. Die von dem S zur Verfügung gestellten Chatverläufe mit "Lisa Schneider" seien unverwertbar, man hätte sich an Facebook Irland wenden müssen.
S sagt außerdem aus, er habe L erkannt.
Aufgabe: Prüfung staatsanwaltliches Gutachten L, M und J. StA-Entschließung hinsichtlich L und M.
Endergebnis:
L strafbarkeit wegen §§ 223, 224 I Nr. 3, 4 StGB in Tatmehrheit zu §§ 223, 224 I Nr. 3, 4 iVm § 27 StGB.
M wegen §§ 223, 224 I Nr. 3, 4, 226 I Nr. 2 StGB in Tatmehrheit mit entweder einem schweren Raub oder einer schweren räuberischen Erpressung im Versuch (§§ 249/253,255 iVm § 250 II Nr. 1 a, 3 a StGB iVm §§ 22, 23 I StGB).
J's §§ 223, 224 I Nr. 2 alt 1 StGB wegen § 127 I 1 StPO gerechtfertigt.
Anklage L und M als verbundene Sache nach § 2, 3 StPO an AG Schöffengericht.
Später womöglich mehr, jetzt will ich Bier trinken.
Gönn dir das Bier, hat man sich nach dieser seltsamen Klausur auch redlich verdient.
Zwei Nachfragen zu deiner Lösung:
Hast du etwa eine Wahlfeststellung zwischen versuchtem schweren Raub oder einer versuchten schweren räuberischen Erpressung angenommen? So kommt das jedenfalls hier nach deiner Beschreibung rüber.
Und wieso klagst du zum Schöffengericht an? Hast du wegen dem Versuch gemildert bzw. einen minder schweren Fall nach 250 Abs. 3 angenommen?
Wahlfeststellung gibt es in dieser Konstellation nicht, da der Raub nach stRspr lex Specials ist (Kaiser-O-Ton). Der Fehler passiert wohl häufiger
09.06.2020, 17:22
09.06.2020, 17:30
Ich hätte noch 50 weitere Übungsklausuren schreiben können, ich hätte den Durchgang nicht besser bewältigt.
09.06.2020, 17:30
(09.06.2020, 17:22)Nds2020 schrieb:(09.06.2020, 16:46)Nds. schrieb:(09.06.2020, 16:15)Nds2020 schrieb: An Kollegen aus Niedersachsen: wurde L bei uns auch vorläufig festgenommen?
Ja, das stand in einem grauen Kasten
Na super, glatt überlesen.
Stand das wirklich da? Hab es wohl auch überlesen :////
09.06.2020, 17:46
(09.06.2020, 15:27)BerlinerBär schrieb:(09.06.2020, 15:25)Gastius schrieb:(09.06.2020, 15:18)Nds2020 schrieb: Ich habe weder Raub noch räuberische Erpressung angenommen. Für Raub fehlte die Aneignungsabsicht und für räuberische Erpressung die Bereicherungsabsicht bei mir. M wollte ja das Handy haben, um Daten zu löschen, aber nicht um das Handy oder den Wert sich anzueignen. Er hat bei der Drohung eine solche Absicht nicht gehabt. Deswegen bei mir eine versuchte Nötigung und gefährliche Körperverletzung wegen Hinterhalt, Beteiligung und lebensgefährdende Behandlung wegen Tritt gegen den Kopf.
Bzgl. L auch gefährliche KV, aber ihne die das Leben gefährdende Behandlung.
Mittäterschaft bzgl. KV hab ich bejaht. Wobei jetzt im Nachhinein bin ich nicht mehr so überzeugt.
Bei J gefährliche KV wegen Hund und 127 StPO (-)
Aber ich find Mittäterschaft schon ziemlich einleuchtend bzw. zumindest vertretbar. Die haben sich ja vorab schon besprochen, dass M den L bei seinem Vorhaben "unterstützen" soll, damit dieser sich den S vornehmen kann. Dass es dabei auch zu tätlichen Auseinandersetzungen kommen könnte, weil fest mit einer weiteren Person gerechnet wurde, war mindestens absehbar. Außerdem hätte der L seinen Plan, dem S eine zu verpassen, ohne die Unterstützung des M gar nicht umsetzen können.
Für mich klingt die Argumentation nach Beihilfe, aber nicht für Mittäterschaft.
Ich habe Beihilfe angenommen. :( ich hoffe ja dass wieder mehrere Lösungen vertretbar sind und es wie immer kein richtig oder falsch gibt
09.06.2020, 17:51
(09.06.2020, 17:46)GastSN schrieb:(09.06.2020, 15:27)BerlinerBär schrieb:(09.06.2020, 15:25)Gastius schrieb:(09.06.2020, 15:18)Nds2020 schrieb: Ich habe weder Raub noch räuberische Erpressung angenommen. Für Raub fehlte die Aneignungsabsicht und für räuberische Erpressung die Bereicherungsabsicht bei mir. M wollte ja das Handy haben, um Daten zu löschen, aber nicht um das Handy oder den Wert sich anzueignen. Er hat bei der Drohung eine solche Absicht nicht gehabt. Deswegen bei mir eine versuchte Nötigung und gefährliche Körperverletzung wegen Hinterhalt, Beteiligung und lebensgefährdende Behandlung wegen Tritt gegen den Kopf.
Bzgl. L auch gefährliche KV, aber ihne die das Leben gefährdende Behandlung.
Mittäterschaft bzgl. KV hab ich bejaht. Wobei jetzt im Nachhinein bin ich nicht mehr so überzeugt.
Bei J gefährliche KV wegen Hund und 127 StPO (-)
Aber ich find Mittäterschaft schon ziemlich einleuchtend bzw. zumindest vertretbar. Die haben sich ja vorab schon besprochen, dass M den L bei seinem Vorhaben "unterstützen" soll, damit dieser sich den S vornehmen kann. Dass es dabei auch zu tätlichen Auseinandersetzungen kommen könnte, weil fest mit einer weiteren Person gerechnet wurde, war mindestens absehbar. Außerdem hätte der L seinen Plan, dem S eine zu verpassen, ohne die Unterstützung des M gar nicht umsetzen können.
Für mich klingt die Argumentation nach Beihilfe, aber nicht für Mittäterschaft.
Ich habe Beihilfe angenommen. :( ich hoffe ja dass wieder mehrere Lösungen vertretbar sind und es wie immer kein richtig oder falsch gibt
09.06.2020, 17:53
(09.06.2020, 17:30)Niedersachsen schrieb:(09.06.2020, 17:22)Nds2020 schrieb:(09.06.2020, 16:46)Nds. schrieb:(09.06.2020, 16:15)Nds2020 schrieb: An Kollegen aus Niedersachsen: wurde L bei uns auch vorläufig festgenommen?
Ja, das stand in einem grauen Kasten
Na super, glatt überlesen.
Stand das wirklich da? Hab es wohl auch überlesen :////
Er wurde bezüglich der Vernehmung vorläufig festgenommen, er saß aber weder in Uhaft noch wurde ein Haftbefehl erlassen.
09.06.2020, 17:53
(09.06.2020, 16:10)Gast Nds4 schrieb: Hat jemand noch Anstiftung/Beihilfe an der gef KV des jeweils anderen geprüft? Habe Mittäterschaft abgelehnt, mangels Tatherschaft/eigenem Täterwillen..
Hab leider Raub statt räuberischer Erpressung angenommen. Im Nachhinein wohl eher andersherum..
Zeitlich war das alles unmöglich..
Habe ich genau so gemacht ?
*Aber versuchten Raub (im besonders schweren Fall)
09.06.2020, 17:57
(09.06.2020, 17:53)Gasttt schrieb:(09.06.2020, 17:30)Niedersachsen schrieb:(09.06.2020, 17:22)Nds2020 schrieb:(09.06.2020, 16:46)Nds. schrieb:(09.06.2020, 16:15)Nds2020 schrieb: An Kollegen aus Niedersachsen: wurde L bei uns auch vorläufig festgenommen?
Ja, das stand in einem grauen Kasten
Na super, glatt überlesen.
Stand das wirklich da? Hab es wohl auch überlesen :////
Er wurde bezüglich der Vernehmung vorläufig festgenommen, er saß aber weder in Uhaft noch wurde ein Haftbefehl erlassen.
Das wäre die Rettung
09.06.2020, 18:15
Hallo, war bisher stiller Mitleser...
Ich fühl mich echt furchtbar. Hab heute die sofortige Beschwerde ganz unstrukturiert geprüft und die Tagessatzhöhe falsch berechnet und nach allem was ich bisher in den fünf Klausuren von euch so gelesen habe einfach nur die totale Panik, durchgefallen zu sein gefühlt echt in jeder Klausur :(
Was für ein schrecklicher Durchgang
Ich fühl mich echt furchtbar. Hab heute die sofortige Beschwerde ganz unstrukturiert geprüft und die Tagessatzhöhe falsch berechnet und nach allem was ich bisher in den fünf Klausuren von euch so gelesen habe einfach nur die totale Panik, durchgefallen zu sein gefühlt echt in jeder Klausur :(
Was für ein schrecklicher Durchgang