09.06.2020, 16:15
An Kollegen aus Niedersachsen: wurde L bei uns auch vorläufig festgenommen?
09.06.2020, 16:20
Leute, ich glaub ich hab voll die kacke gebaut ?
Ich hab Mittäterschaft des M bei L verneint und Beihilfe angenommen, aber dann war ich so dumm und hab an der KV des M Mittäterschaft des L angekommen. Das geht doch überhaupt nicht?
Und nun wünschte ich mir, ich hätte mich einfach für das eine oder das andere entschieden.
Kann man nur hoffen, dass es am Ende 4 Punkte sind. Hab es grad so geschafft die Anklage noch zu machen.
Ich hab Mittäterschaft des M bei L verneint und Beihilfe angenommen, aber dann war ich so dumm und hab an der KV des M Mittäterschaft des L angekommen. Das geht doch überhaupt nicht?
Und nun wünschte ich mir, ich hätte mich einfach für das eine oder das andere entschieden.
Kann man nur hoffen, dass es am Ende 4 Punkte sind. Hab es grad so geschafft die Anklage noch zu machen.
09.06.2020, 16:24
09.06.2020, 16:25
(09.06.2020, 15:56)Gast schrieb:(09.06.2020, 15:52)Gast 3 schrieb:(09.06.2020, 15:42)BerlinerBär schrieb:(09.06.2020, 15:36)Nds 5 schrieb:(09.06.2020, 15:31)BerlinerBär schrieb: § 231
Beteiligung an einer Schlägerei
(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.
Habe schwere kV angenommen, gesambetrachtung, Hand ließ sich nicht schließen, Berücksichtigung med Gutachten, 256 I Nr stpo
Das sich die Hand nicht mehr schließen ließ, stand so in Berlin nicht drin. Oder hab ich das überlesen?
Es bestand die Wahrscheinlichkeit, dass er in der Bewegungsfreiheit der Finger eingeschränkt bleibt, dass er sie nicht mehr richtig beugen kann... habe 226 abgelehnt, da keine völlige Unbrauchbarkeit der Hand, nur Einschränkung in Beweglichkeit möglicherweise, kann Hand dennoch benutzen etc...
Stand das auch so in Berlin im Sachverhalt?
Bin nicht Berlin, bei uns stand es so im ärztlichen Attest...
09.06.2020, 16:30
(09.06.2020, 15:10)Jule88BW schrieb: Hat jemand eine Idee, wie sich eine quasi nicht existierende Anklageschrift auswirkt, wenn das Gutachten sonst gut war.. kann man trotzdem bestehen oder zwingender Durchfallgrund?
Geht mir leider genauso :/
Ich befürchte man fällt durch, wenn der Korrektor nicht mega gute Laune hat...
Zum Glück kann man keine Minuspunkte sammeln.
09.06.2020, 16:35
09.06.2020, 16:39
Gabs in RLP im ärztlichen Attest Hinweise auf §226 StGB? Ich habe irgendwie nur von ein paar Schnittwunden gelesen...
09.06.2020, 16:40
09.06.2020, 16:41
(09.06.2020, 16:35)Easy schrieb:(09.06.2020, 15:52)Gast RLP schrieb: Nachtrag: stand bei uns im Bearbeitervermerk, dass der Haftbefehl für L aufgehoben wurde???
Das kann ich doch unmöglich übersehen haben, sagt mir bitte dass icb nicht so blind war!
Nein stand in Rlp nicht im Bearbeitervermerk
Danke!
Das beruhigt mich. Ändert jedoch nichts an meinem gefühlt seltsamen Ergebnis, dass ich beantragt habe, den Haftbefehl gegen L aufzuheben.
Wenn aber doch in anderen Bundesländern da stand, dass der L zwischenzeitlich auf freien Fuß gelassen wurde (Hamburg?) und sie aber bei uns im Gegenzug keine andere schwere Tat des L eingebaut haben, die die U-Haft rechtfertigt, ist es doch naheliegend die Freilassung zu beantragen?
(Ja ich weiß, Klausurtaktik usw...)
09.06.2020, 16:46