09.06.2020, 15:12
War die Aussage des Beschuldigten verwertbar? Also lag keine Täuschung des Polizeibeamten vor?
09.06.2020, 15:13
(09.06.2020, 15:12)Gast schrieb:(09.06.2020, 15:05)Gast schrieb:(09.06.2020, 14:55)GastBaWu schrieb: traut sich einer aus BaWu zu berichten?
gerade materiell-rechtlich war das bei mir heute eine wilde Fahrt ins Nirvana :s
Ich kann mal so grob meine Schwerpunkte Zusammenfassen:
I. Rechtsmittel Beschluss
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung WE sowie Verwerfung Einspruch
Beschwerde zulässig
P: verschulden? Abwägen, wohl (-)
P: nachträgliche Glaubhaftmachung erst im Beschwerdeverfahren? Diskutieren, wohl (+)
Aussicht auf Erfolg (+)
II. SS an AG mit sofortigen Beschwerde und entsprechenden Antrag
III. Erfolgsausschichten vorgehen gegen Strafbefehl
1. Materiell
a. 1. Tatkomplex
281 P: Täuschung über Identität? (-), da wohl nur Täuschung über Berechtigung des Parkens
263 (-)
b. 2. Tatkomplex
267 P: Strichcode=Gedankenerklärung
P: zusammengesetzte Urkunde
P: Herstellen einer zusammengesetzten Urkunde?
274 wohl (+)
242 P: tatbestandsausschließendes Einversrändnis? (+)
263 P: Irrtum? (+)
P: Dreiecksbetrug (+)
123 (-)
c. 3. Tatkomplex
185 P: 193? Abwägen
187, 187 P: Tatsachenbehauptung? Nein da Werturteil
2. Prozessualen
P: Berechnung Tagessatzhöhe um 20 € zu hoch
IV. SS ans Gericht mit der Anregung, nach 153, 153a einzustellen. Voraussetzungen kurz darstellen
So zumindest mein Aufbau, fand es aber mega viel
Bei der Glaubhaftmachung hatte ich überlegt ob es wegen gerichtsbekannt entbehrlich ist weil die wissen dass sie von dort stammt ursprünglich. Ich fand es irgendwie seltsam das nachzuholen obwohl es dann nicht mehr innerhalb der frist dür die widereinsetzung ist :/ hast du das wo gelesen dass das geht?
Und: habe es materiell auch ungefähr so. Und auch 153/153a vorgeschlagen aber hatte kaum noch wir das letzte verlief mega konfus ich glaub da gibt es kaum mehr Punkte dafür.
Die Berechnung konnte ich irgendwie nicht habe mich nicht erinnert wie das nochmal ging. Wie hast du das denn dann gemacht? Weil dann fällt doch die Strafbarkeit bzgl tat 1 und 3 weg nach der Lösung oder? Es bleibt ja nur 274 und 263?
Dafür wäre das doch zu hoch oder wenn ein Freispruch kommt?
Hat es denn nicht ein Gesundheitsausweis sein können? Habe das noch geprüft .. war für mich irgendwie schon kein Ausweis iSd 281..?
09.06.2020, 15:14
(09.06.2020, 15:12)Gast schrieb:(09.06.2020, 15:05)Gast schrieb:(09.06.2020, 14:55)GastBaWu schrieb: traut sich einer aus BaWu zu berichten?
gerade materiell-rechtlich war das bei mir heute eine wilde Fahrt ins Nirvana :s
Ich kann mal so grob meine Schwerpunkte Zusammenfassen:
I. Rechtsmittel Beschluss
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung WE sowie Verwerfung Einspruch
Beschwerde zulässig
P: verschulden? Abwägen, wohl (-)
P: nachträgliche Glaubhaftmachung erst im Beschwerdeverfahren? Diskutieren, wohl (+)
Aussicht auf Erfolg (+)
II. SS an AG mit sofortigen Beschwerde und entsprechenden Antrag
III. Erfolgsausschichten vorgehen gegen Strafbefehl
1. Materiell
a. 1. Tatkomplex
281 P: Täuschung über Identität? (-), da wohl nur Täuschung über Berechtigung des Parkens
263 (-)
b. 2. Tatkomplex
267 P: Strichcode=Gedankenerklärung
P: zusammengesetzte Urkunde
P: Herstellen einer zusammengesetzten Urkunde?
274 wohl (+)
242 P: tatbestandsausschließendes Einversrändnis? (+)
263 P: Irrtum? (+)
P: Dreiecksbetrug (+)
123 (-)
c. 3. Tatkomplex
185 P: 193? Abwägen
187, 187 P: Tatsachenbehauptung? Nein da Werturteil
2. Prozessualen
P: Berechnung Tagessatzhöhe um 20 € zu hoch
IV. SS ans Gericht mit der Anregung, nach 153, 153a einzustellen. Voraussetzungen kurz darstellen
So zumindest mein Aufbau, fand es aber mega viel
Bei der Glaubhaftmachung hatte ich überlegt ob es wegen gerichtsbekannt entbehrlich ist weil die wissen dass sie von dort stammt ursprünglich. Ich fand es irgendwie seltsam das nachzuholen obwohl es dann nicht mehr innerhalb der frist dür die widereinsetzung ist :/ hast du das wo gelesen dass das geht?
Und: habe es materiell auch ungefähr so. Und auch 153/153a vorgeschlagen aber hatte kaum noch wir das letzte verlief mega konfus ich glaub da gibt es kaum mehr Punkte dafür.
Die Berechnung konnte ich irgendwie nicht habe mich nicht erinnert wie das nochmal ging. Wie hast du das denn dann gemacht? Weil dann fällt doch die Strafbarkeit bzgl tat 1 und 3 weg nach der Lösung oder? Es bleibt ja nur 274 und 263?
Dafür wäre das doch zu hoch oder wenn ein Freispruch kommt?
Ich meine gelesen zu haben, dass man das nachholen kann. Der Wortlaut spricht in 45 II 2 StPO sagt ja auch, dass es im Antrag oder im Verfahren glaubhaft zu machen ist....
09.06.2020, 15:18
(09.06.2020, 15:10)Jule88BW schrieb: Hat jemand eine Idee, wie sich eine quasi nicht existierende Anklageschrift auswirkt, wenn das Gutachten sonst gut war.. kann man trotzdem bestehen oder zwingender Durchfallgrund?
Unser AG-Leiter meinte, dass es in Berlin wohl viele Prüfer gibt, die bei fehlender Anklageschrift max. unterm Strich 3 Punkte vergeben. Diese kann ich aus eigener Erfahrung bisher nur bestättige.
09.06.2020, 15:18
Ich habe weder Raub noch räuberische Erpressung angenommen. Für Raub fehlte die Aneignungsabsicht und für räuberische Erpressung die Bereicherungsabsicht bei mir. M wollte ja das Handy haben, um Daten zu löschen, aber nicht um das Handy oder den Wert sich anzueignen. Er hat bei der Drohung eine solche Absicht nicht gehabt. Deswegen bei mir eine versuchte Nötigung und gefährliche Körperverletzung wegen Hinterhalt, Beteiligung und lebensgefährdende Behandlung wegen Tritt gegen den Kopf.
Bzgl. L auch gefährliche KV, aber ihne die das Leben gefährdende Behandlung.
Mittäterschaft bzgl. KV hab ich bejaht. Wobei jetzt im Nachhinein bin ich nicht mehr so überzeugt.
Bei J gefährliche KV wegen Hund und 127 StPO (-)
Bzgl. L auch gefährliche KV, aber ihne die das Leben gefährdende Behandlung.
Mittäterschaft bzgl. KV hab ich bejaht. Wobei jetzt im Nachhinein bin ich nicht mehr so überzeugt.
Bei J gefährliche KV wegen Hund und 127 StPO (-)
09.06.2020, 15:19
Leute hatte ihr kein Sitzungsdienst oder warum könnt ihr die Tagessatzhöhe nicht berechnen?
Nettoeinkommen 1.800
Wonhwert 600
Zinsen für Wohnung -300
Keine Berücksichtigung Sparbuch, da nur Geringes Vermögen
= 2.100/30
= 70 €
Nettoeinkommen 1.800
Wonhwert 600
Zinsen für Wohnung -300
Keine Berücksichtigung Sparbuch, da nur Geringes Vermögen
= 2.100/30
= 70 €
09.06.2020, 15:22
09.06.2020, 15:23
(09.06.2020, 15:18)Nds2020 schrieb: Ich habe weder Raub noch räuberische Erpressung angenommen. Für Raub fehlte die Aneignungsabsicht und für räuberische Erpressung die Bereicherungsabsicht bei mir. M wollte ja das Handy haben, um Daten zu löschen, aber nicht um das Handy oder den Wert sich anzueignen. Er hat bei der Drohung eine solche Absicht nicht gehabt. Deswegen bei mir eine versuchte Nötigung und gefährliche Körperverletzung wegen Hinterhalt, Beteiligung und lebensgefährdende Behandlung wegen Tritt gegen den Kopf.
Bzgl. L auch gefährliche KV, aber ihne die das Leben gefährdende Behandlung.
Mittäterschaft bzgl. KV hab ich bejaht. Wobei jetzt im Nachhinein bin ich nicht mehr so überzeugt.
Bei J gefährliche KV wegen Hund und 127 StPO (-)
Wollte er das Smartphone bei euch nicht bei Ebay verkaufen? In Berlin war das m.E. so.
09.06.2020, 15:24
(09.06.2020, 15:18)Nds2020 schrieb: Ich habe weder Raub noch räuberische Erpressung angenommen. Für Raub fehlte die Aneignungsabsicht und für räuberische Erpressung die Bereicherungsabsicht bei mir. M wollte ja das Handy haben, um Daten zu löschen, aber nicht um das Handy oder den Wert sich anzueignen. Er hat bei der Drohung eine solche Absicht nicht gehabt. Deswegen bei mir eine versuchte Nötigung und gefährliche Körperverletzung wegen Hinterhalt, Beteiligung und lebensgefährdende Behandlung wegen Tritt gegen den Kopf.
Bzgl. L auch gefährliche KV, aber ihne die das Leben gefährdende Behandlung.
Mittäterschaft bzgl. KV hab ich bejaht. Wobei jetzt im Nachhinein bin ich nicht mehr so überzeugt.
Bei J gefährliche KV wegen Hund und 127 StPO (-)
Keiner 231?
Er wollte das Handy ja verkaufen bei Ebay oder so. Stand in seiner einlassung, erst einmal nach Hause nehmen, dann verkaufen
09.06.2020, 15:25