09.06.2020, 14:49
09.06.2020, 14:55
traut sich einer aus BaWu zu berichten?
gerade materiell-rechtlich war das bei mir heute eine wilde Fahrt ins Nirvana :s
gerade materiell-rechtlich war das bei mir heute eine wilde Fahrt ins Nirvana :s
09.06.2020, 14:57
War so dumm und habe wegen vis absoluta Vers. Schweren Raub bejaht. Und nicht die räuberische Erpressung wegen Verfügung ☹️
09.06.2020, 14:58
Hat jemand das Jagdmesser als Waffe nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB angesehen?
09.06.2020, 14:59
(09.06.2020, 14:57)Gaat schrieb: War so dumm und habe wegen vis absoluta Vers. Schweren Raub bejaht. Und nicht die räuberische Erpressung wegen Verfügung ☹️Raub ist aber nicht ganz abwegig und ließe sich auch Begründen. Der M hat nämlich ausgesagt, dass er dem W sein Smartphone abnehmen wollte. Sieht dann nach seiner vorstellung eher wie ein Nehmen aus und nicht wie ein geben.
09.06.2020, 14:59
09.06.2020, 14:59
09.06.2020, 15:01
09.06.2020, 15:01
Sr : m ggu w 253, 255, 250 II nr1,22,23 226, 223, 224, 231.
L ggu s: 253, 250ii Nr 1,27 (-), 223,224 Nr 4 (+), nr 3 (-) 231, 52
Keine mittaterschaft mmn. Kein Vorsatz bzgl der Erpressung oder der schweren kV
J gem 222 (-) nicht rw 127 StPO
224 Hund mit gef Werkzeug Wortlaut, eher -
Würdigung der jeweiligen Zeugenaussage, Anklage LG Große Strafkammer, mehr als 4 Jahre 250 II, 253, 255, 22,23
Meine ca lösung eben auf dem Handy getippt.
Viel Erfolg weiterhin
L ggu s: 253, 250ii Nr 1,27 (-), 223,224 Nr 4 (+), nr 3 (-) 231, 52
Keine mittaterschaft mmn. Kein Vorsatz bzgl der Erpressung oder der schweren kV
J gem 222 (-) nicht rw 127 StPO
224 Hund mit gef Werkzeug Wortlaut, eher -
Würdigung der jeweiligen Zeugenaussage, Anklage LG Große Strafkammer, mehr als 4 Jahre 250 II, 253, 255, 22,23
Meine ca lösung eben auf dem Handy getippt.
Viel Erfolg weiterhin
09.06.2020, 15:01
(09.06.2020, 14:59)Gast123 schrieb:(09.06.2020, 14:57)Gaat schrieb: War so dumm und habe wegen vis absoluta Vers. Schweren Raub bejaht. Und nicht die räuberische Erpressung wegen Verfügung ☹️Raub ist aber nicht ganz abwegig und ließe sich auch Begründen. Der M hat nämlich ausgesagt, dass er dem W sein Smartphone abnehmen wollte. Sieht dann nach seiner vorstellung eher wie ein Nehmen aus und nicht wie ein geben.
Nope, er hat sich definitiv eine „Herausgabe“ vorgestellt.