08.06.2020, 17:56
Also ich habe eine petitorische Drittwider-Widerklage mit streitverkündender Anspruchsschrift in Form eines Mahnbescheides gefertigt. Bin sehr zuversichtlich.
08.06.2020, 17:58
08.06.2020, 17:58
(08.06.2020, 17:25)Gast schrieb:(08.06.2020, 17:15)Gast schrieb:(08.06.2020, 16:00)Gast HH schrieb: OMG
Ich hab voll 833 vercheckt und nur 280, 281 BGB beim ersten Antrag geprüft. Das war es dann wohl ?
Als was für einen Vertrag hast du den den "Pferdevertrag" bewertet? 281 i.F.d. Schlechtleistung greift nur bei Verträgen mit eigenem Gewährleistungsrecht, also nicht beim Verwahrungsvertrag. Aber Kopf hoch, man weiß nie sicher was am Ende rauskommt.
Ich könnte kotzen, bei dem was manche "Experten" hier von sich geben. Warum sollte 281 nur bei "Verträgen mit eigenem Gewährleistungsrecht, also nicht beim Verwahrungsvertrag" greifen? Totaler Schwachsinn.
Ich habe vor 834 auch diskutiert, ob vertraglicher Anspruch und da, ob entweder Haupt- oder Nebenleistung, also 281 und 280. Und bei Verwahrung ist Obhut HL, also 281.
Ja dann geh mal kotzen. 281 ist falsch. Wenn dann 280 I oder pvv, je nachdem ob Haupt- oder Nebenpflicht.
08.06.2020, 18:06
(08.06.2020, 17:31)GastBaWu schrieb:(08.06.2020, 17:25)Gast schrieb:(08.06.2020, 17:15)Gast schrieb:(08.06.2020, 16:00)Gast HH schrieb: OMG
Ich hab voll 833 vercheckt und nur 280, 281 BGB beim ersten Antrag geprüft. Das war es dann wohl ?
Als was für einen Vertrag hast du den den "Pferdevertrag" bewertet? 281 i.F.d. Schlechtleistung greift nur bei Verträgen mit eigenem Gewährleistungsrecht, also nicht beim Verwahrungsvertrag. Aber Kopf hoch, man weiß nie sicher was am Ende rauskommt.
Ich könnte kotzen, bei dem was manche "Experten" hier von sich geben. Warum sollte 281 nur bei "Verträgen mit eigenem Gewährleistungsrecht, also nicht beim Verwahrungsvertrag" greifen? Totaler Schwachsinn.
Ich habe vor 834 auch diskutiert, ob vertraglicher Anspruch und da, ob entweder Haupt- oder Nebenleistung, also 281 und 280. Und bei Verwahrung ist Obhut HL, also 281.
gefühlt hat hier jeder etwas anderes.... für mich war das ein typenmischter Vertrag mit mietrechtlichen und werkvertraglichen Elementen. Und hab vor 833,834 dann zuerst 280 I, 241 II geprüft, wegen fehlender PV aber scheitern lassen....
Bei der Pflichtverletzung greift m.E. eine Beweislastumkehr, sodass der Schädiger beweisen muss, dass er keine Pflicht verletzt hat.
Laut BGH greift die Beweislastumkehr, wenn die Schadensursache im Gefahren- und Verantwortungsbereich des Anspruchsgegners liegt und eine Sachlage gegeben ist, die den Schluss darauf rechtfertigt, dass der Anspruchsgegner die ihm obliegende Sorgfalt verletzt hat.
Das habe ich geprüft und bejaht, sodass der Anspruch der Klägerin diesbezüglich schlüssig war und ich dann in der Erheblichkeitsstation und in der Beweisprogrnosestation geprüft hab, ob der Beklagte sich diesbezüglich exkulpieren kann.
(Wurde auch so im Kaiserseminar Mat. ZR besprochen...

08.06.2020, 18:11
war das nicht eher ein typengemischter Vertrag aus Dienst-. Miet-. und Beherbergungsvertrag?
08.06.2020, 18:14
08.06.2020, 18:15
(08.06.2020, 18:06)Nds. schrieb:(08.06.2020, 17:31)GastBaWu schrieb:(08.06.2020, 17:25)Gast schrieb:(08.06.2020, 17:15)Gast schrieb:(08.06.2020, 16:00)Gast HH schrieb: OMG
Ich hab voll 833 vercheckt und nur 280, 281 BGB beim ersten Antrag geprüft. Das war es dann wohl ?
Als was für einen Vertrag hast du den den "Pferdevertrag" bewertet? 281 i.F.d. Schlechtleistung greift nur bei Verträgen mit eigenem Gewährleistungsrecht, also nicht beim Verwahrungsvertrag. Aber Kopf hoch, man weiß nie sicher was am Ende rauskommt.
Ich könnte kotzen, bei dem was manche "Experten" hier von sich geben. Warum sollte 281 nur bei "Verträgen mit eigenem Gewährleistungsrecht, also nicht beim Verwahrungsvertrag" greifen? Totaler Schwachsinn.
Ich habe vor 834 auch diskutiert, ob vertraglicher Anspruch und da, ob entweder Haupt- oder Nebenleistung, also 281 und 280. Und bei Verwahrung ist Obhut HL, also 281.
gefühlt hat hier jeder etwas anderes.... für mich war das ein typenmischter Vertrag mit mietrechtlichen und werkvertraglichen Elementen. Und hab vor 833,834 dann zuerst 280 I, 241 II geprüft, wegen fehlender PV aber scheitern lassen....
Bei der Pflichtverletzung greift m.E. eine Beweislastumkehr, sodass der Schädiger beweisen muss, dass er keine Pflicht verletzt hat.
Laut BGH greift die Beweislastumkehr, wenn die Schadensursache im Gefahren- und Verantwortungsbereich des Anspruchsgegners liegt und eine Sachlage gegeben ist, die den Schluss darauf rechtfertigt, dass der Anspruchsgegner die ihm obliegende Sorgfalt verletzt hat.
Das habe ich geprüft und bejaht, sodass der Anspruch der Klägerin diesbezüglich schlüssig war und ich dann in der Erheblichkeitsstation und in der Beweisprogrnosestation geprüft hab, ob der Beklagte sich diesbezüglich exkulpieren kann.
(Wurde auch so im Kaiserseminar Mat. ZR besprochen...)
dann hätte man den ganzen deliktsrechtlichen Teil ja nur im Hilfsgutachten geprüft, weil der vertragliche Anspruch schon den Klageanspruch begründet....
08.06.2020, 18:17
(08.06.2020, 18:14)Nds2020 schrieb:(08.06.2020, 18:11)Gast007 schrieb: war das nicht eher ein typengemischter Vertrag aus Dienst-. Miet-. und Beherbergungsvertrag?Meiner Meinung nach war es ein Verwahrungsvertrag. Das ist immer bei Pferdeboxen mit Fütterung
Ja klingt auch durchaus plausibel.
Ich hab nur im letzten Teil der Klausur (Eigene Ansprüche des Beklagten) die Mietbeiträge i.H.v. 4 x 300 Euro für die jeweiligen Monate über § 535 II BGB zugesprochen. Daher fand ich es konsequent hier auch, zumindest teilweise, von einem Mietvertrag bzw. mietvertragsähnlichen Verhältnis auszugehen.
Aber dann war mein Anspruch auf Zahlung von 1200 Euro wohl nicht über § 535 II zu prüfen. :(
08.06.2020, 18:19
(08.06.2020, 18:14)Nds2020 schrieb:(08.06.2020, 18:11)Gast007 schrieb: war das nicht eher ein typengemischter Vertrag aus Dienst-. Miet-. und Beherbergungsvertrag?Meiner Meinung nach war es ein Verwahrungsvertrag. Das ist immer bei Pferdeboxen mit Fütterung
Laut Kaiser auf jeden Fall ein verwahrungsvertrag und deshalb hauptpflichtverletzung
08.06.2020, 18:24
Ich bin grade so am Boden zerstört dass ich die gewillkürte passive prozessstandschaft angenommen habe.....habe das Gefühl damit total durchgefallen zu sein.
Hat jemand vielleicht gute Argumente, weswegen man vielleicht doch das annehmen könnte ?
Ach mann ....
Hat jemand vielleicht gute Argumente, weswegen man vielleicht doch das annehmen könnte ?
Ach mann ....