08.06.2020, 14:59
(08.06.2020, 14:54)Die Gast000 schrieb:(08.06.2020, 14:50)Gast schrieb:(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Klingt gut. Beim Antrag zu 1) habe ich bei 833 S. 1 auch noch die Mitverursachung durch die Klägerin analog 254 I bejaht, denn diese trägt ja auch die abstrakte Tiergefahr ihres Pferdes.
Wieso habt ihr denn 833 angenommen?
Ich hab 834, weil ich dachte der R sei nur Tierhüter und nicht Tierhalter.... :(
Hinsichtlich eines Pferdes war er aber glaube ich Halter. Mich hat 833 / 834 aber auch wahnsinnig gemacht.
08.06.2020, 14:59
Habe auch die gewillkürte prozessstandschaft. Nebenintervention wird dem Begehren nicht gerecht. Außerdem ist in der höchstrichterlichen Rrsp. anerkannt dass nach einen VU die gewillkürte Prozessstandschaft zulässig ist
08.06.2020, 15:00
(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Hab überwiegend genauso. Bin mit meinem praktischen Teil nicht fertig geworden. Mandantenschreiben hab ich gar nicht mehr geschafft. Was war das für ein Umfang!
08.06.2020, 15:01
(08.06.2020, 14:54)Gast schrieb:Aber es kann doch auch in gewillkürter Prozessstandschaft geklagt werden.. wieso dann nicht widerklage?(08.06.2020, 14:30)Gast schrieb: Also ich habe das nicht als nebenintervention sondern als gewillkürte Prozessstandschaft gesehen weil da stand dass der Beklagte gar nicht beteiligt sein will und Ermächtigt hat?
ich hoffe das war nicht falsch:/
und den Antrag aus §§707, 719 hab eich vergessen so ein mist:/
habe auch §833, 830 I 2 diskutiert und Abgelehnt und
bei Antrag zwei alles Bejaht und ein Mitverschulden angenommen...
dachte dann dass in der Zweckmäßigkeit die Ansrpüche zwar nicht Gegenseitig sind und Aufrechnung daher (-), Widerklage aber geht... wa rmir da abe rauhc mega unsicher.
Ich habe fast 30 Seiten geschrieben und kann auch den Umfang ga rnicht fassen. Bin nicht ganz fertig geworden.
Ich denke, es war eindeutig eine Nebenintervention, zumal die Widerklage eines Dritten schon unzulässig ist, da nicht Partei. Da hilft auch keine gewillkürte Prozessstandschaft
08.06.2020, 15:01
Hat jemand hilfsaufrechnung und hilfswiderklage angenommen ?
08.06.2020, 15:01
Hallo zusammen, im Bearbeitervermerk stand, dass bei der Begründung Sachbericht und Rechtsausführungen erlassen waren. Mussten dennoch Tatsachen gebracht werden?War verwirrt und hab einfach die Tatsachen aufgeführt. Hoffe, dass ist nicht überflüssig und falsch.
08.06.2020, 15:01
(08.06.2020, 15:00)Die Nds2020 schrieb:(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Hab überwiegend genauso. Bin mit meinem praktischen Teil nicht fertig geworden. Mandantenschreiben hab ich gar nicht mehr geschafft. Was war das für ein Umfang!
Sollte nicht nur ein Schriftsatz gefertigt werden?
08.06.2020, 15:02
(08.06.2020, 14:59)Gast schrieb:(08.06.2020, 14:54)Die Gast000 schrieb:(08.06.2020, 14:50)Gast schrieb:(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Klingt gut. Beim Antrag zu 1) habe ich bei 833 S. 1 auch noch die Mitverursachung durch die Klägerin analog 254 I bejaht, denn diese trägt ja auch die abstrakte Tiergefahr ihres Pferdes.
Wieso habt ihr denn 833 angenommen?
Ich hab 834, weil ich dachte der R sei nur Tierhüter und nicht Tierhalter.... :(
Hinsichtlich eines Pferdes war er aber glaube ich Halter. Mich hat 833 / 834 aber auch wahnsinnig gemacht.
Voralledem zum zweiten Mal tierhalterhaftung? Dieses Mal habe ich mich bei 833 kürzer gefasst.
834 war nicht gewollt, weil keine vertragliche Verpflichtung zur Aufsicht.
Im Übrigen Lösung wie die Vorredner, das beruhigt mich.
Klausur war sehr umfangreich
08.06.2020, 15:02
Ich habe § 100 VVG so verstanden, dass der Versicherer einen RA für den Versicherungsnehmer beauftragen kann.
So hier der Fall. Daher wird der RA direkt für R tätig obwohl er vom Versicherer beauftragt wurde.
An Nebenintervention habe ich gar nicht gedacht
So hier der Fall. Daher wird der RA direkt für R tätig obwohl er vom Versicherer beauftragt wurde.
An Nebenintervention habe ich gar nicht gedacht
08.06.2020, 15:03
(08.06.2020, 14:55)Gast schrieb:(08.06.2020, 14:54)Gast000 schrieb:(08.06.2020, 14:50)Gast schrieb:(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Klingt gut. Beim Antrag zu 1) habe ich bei 833 S. 1 auch noch die Mitverursachung durch die Klägerin analog 254 I bejaht, denn diese trägt ja auch die abstrakte Tiergefahr ihres Pferdes.
Wieso habt ihr denn 833 angenommen?
Ich hab 834, weil ich dachte der R sei nur Tierhüter und nicht Tierhalter.... :(
Weil es sein Pferd war
Hat noch jemand statt der Aufrechnung eine negative Feststellungswiderklage? Sie hat ja nicht explizit erklärt, sie wolle aufrechnen, sondern sowas gesagt, wie als „ weitere Schadenswiedergutmachung“ müsse sie nicht zahlen. Damit hat sie sich für mich weiterer (über das Verfahren hinausgehender) Ansprüche berühmt. Deshalb Feststellungantrag gerichtet darauf, dass über die im Verfahren geltend gemachten Ansprüche hinaus, keine weiteren Ansprüche aus dem Schadensereignis mehr bestehen.