08.06.2020, 14:16
(08.06.2020, 13:59)BW yolo schrieb: OK BW'ler, was waren eure Schwerpunkte?
Hab im Groben 834, Gesamtschuldnerschaft, 823, Anscheinsbeweis, Einspruch, Nebenintervention, sofortiges Anerkenntnis dem Grunde nach.
Aber bei den Anträgen kam ich nicht klar, wie habt ihr die denn gestellt?
Ich hab ewig und breit Anspruch aus Vertrag durchgeprüft. Hat mich so viel Zeit gekostet und der Rest war nur noch hingeschludert. Nebenintervention hab ich efinach gar nicht weil ich nicht auf die Idee gekommen bin dass man ohne Verkündung auch beitreten kann. Habs über Prozesstandschaft "gelöst" was gar kein Sinn macht.
Durch die bin ich sicher durchgefallen. Oh mann
08.06.2020, 14:30
Also ich habe das nicht als nebenintervention sondern als gewillkürte Prozessstandschaft gesehen weil da stand dass der Beklagte gar nicht beteiligt sein will und Ermächtigt hat?
ich hoffe das war nicht falsch:/
und den Antrag aus §§707, 719 hab eich vergessen so ein mist:/
habe auch §833, 830 I 2 diskutiert und Abgelehnt und
bei Antrag zwei alles Bejaht und ein Mitverschulden angenommen...
dachte dann dass in der Zweckmäßigkeit die Ansrpüche zwar nicht Gegenseitig sind und Aufrechnung daher (-), Widerklage aber geht... wa rmir da abe rauhc mega unsicher.
Ich habe fast 30 Seiten geschrieben und kann auch den Umfang ga rnicht fassen. Bin nicht ganz fertig geworden.
ich hoffe das war nicht falsch:/
und den Antrag aus §§707, 719 hab eich vergessen so ein mist:/
habe auch §833, 830 I 2 diskutiert und Abgelehnt und
bei Antrag zwei alles Bejaht und ein Mitverschulden angenommen...
dachte dann dass in der Zweckmäßigkeit die Ansrpüche zwar nicht Gegenseitig sind und Aufrechnung daher (-), Widerklage aber geht... wa rmir da abe rauhc mega unsicher.
Ich habe fast 30 Seiten geschrieben und kann auch den Umfang ga rnicht fassen. Bin nicht ganz fertig geworden.
08.06.2020, 14:35
Glaubt ihr dass das schlimm ist dass man für den gegenanspruch 900 anstatt 1200 genommen hat weil man zu dumm zum rechnen ist ..
08.06.2020, 14:45
(08.06.2020, 14:35)Gast schrieb: Glaubt ihr dass das schlimm ist dass man für den gegenanspruch 900 anstatt 1200 genommen hat weil man zu dumm zum rechnen ist ..
Wenn du richtig dar gelegt woraus sich dieser Betrag ergibt, also Februar bis Mai dann ist es unerheblich dass du dich verrechnet hast...denke ich
08.06.2020, 14:50
(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Klingt gut. Beim Antrag zu 1) habe ich bei 833 S. 1 auch noch die Mitverursachung durch die Klägerin analog 254 I bejaht, denn diese trägt ja auch die abstrakte Tiergefahr ihres Pferdes.
08.06.2020, 14:54
(08.06.2020, 14:50)Gast schrieb:(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Klingt gut. Beim Antrag zu 1) habe ich bei 833 S. 1 auch noch die Mitverursachung durch die Klägerin analog 254 I bejaht, denn diese trägt ja auch die abstrakte Tiergefahr ihres Pferdes.
Wieso habt ihr denn 833 angenommen?
Ich hab 834, weil ich dachte der R sei nur Tierhüter und nicht Tierhalter.... :(
08.06.2020, 14:54
(08.06.2020, 14:30)Gast schrieb: Also ich habe das nicht als nebenintervention sondern als gewillkürte Prozessstandschaft gesehen weil da stand dass der Beklagte gar nicht beteiligt sein will und Ermächtigt hat?
ich hoffe das war nicht falsch:/
und den Antrag aus §§707, 719 hab eich vergessen so ein mist:/
habe auch §833, 830 I 2 diskutiert und Abgelehnt und
bei Antrag zwei alles Bejaht und ein Mitverschulden angenommen...
dachte dann dass in der Zweckmäßigkeit die Ansrpüche zwar nicht Gegenseitig sind und Aufrechnung daher (-), Widerklage aber geht... wa rmir da abe rauhc mega unsicher.
Ich habe fast 30 Seiten geschrieben und kann auch den Umfang ga rnicht fassen. Bin nicht ganz fertig geworden.
Ich denke, es war eindeutig eine Nebenintervention, zumal die Widerklage eines Dritten schon unzulässig ist, da nicht Partei. Da hilft auch keine gewillkürte Prozessstandschaft
08.06.2020, 14:55
(08.06.2020, 14:54)Gast000 schrieb:(08.06.2020, 14:50)Gast schrieb:(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Klingt gut. Beim Antrag zu 1) habe ich bei 833 S. 1 auch noch die Mitverursachung durch die Klägerin analog 254 I bejaht, denn diese trägt ja auch die abstrakte Tiergefahr ihres Pferdes.
Wieso habt ihr denn 833 angenommen?
Ich hab 834, weil ich dachte der R sei nur Tierhüter und nicht Tierhalter.... :(
Weil es sein Pferd war
08.06.2020, 14:56
(08.06.2020, 14:54)Die Gast000 schrieb:(08.06.2020, 14:50)Gast schrieb:(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Klingt gut. Beim Antrag zu 1) habe ich bei 833 S. 1 auch noch die Mitverursachung durch die Klägerin analog 254 I bejaht, denn diese trägt ja auch die abstrakte Tiergefahr ihres Pferdes.
Wieso habt ihr denn 833 angenommen?
Ich hab 834, weil ich dachte der R sei nur Tierhüter und nicht Tierhalter.... :(
Hinsichtlich eines Pferdes war er aber glaube ich Halter. Mich hat 833 / 834 aber auch wahnsinnig gemacht.
08.06.2020, 14:57
(08.06.2020, 14:54)Gast schrieb: Ich denke, es war eindeutig eine Nebenintervention, zumal die Widerklage eines Dritten schon unzulässig ist, da nicht Partei. Da hilft auch keine gewillkürte Prozessstandschaft
Dann wird es den Korrektor sicher freuen, wenn er bei mir am Anfang direkt was von gewillkürter PSS liest und später noch ne begründete Widerklage. Ich geh mich vergraben.