06.06.2020, 10:23
Habe im Antrag zu 2 (Hauptantrag) auch wegen der Klarstellung in der mündlichen Verhandlung (Antrag soll sich ausdrücklich gegen den Titel selbst richten, nicht gegen die vollstreckbare Ausfertigung) 767 I ZPO analog angenommen und als unzulässig abgewiesen weil die Einwendungen nicht gepasst haben
Hilfsantrag dann 785, 767
Und 732 im Hilfsgutachten, um 727 unterzubringen
Hat sich alles nicht richtig angefühlt aber was will man machen
Hilfsantrag dann 785, 767
Und 732 im Hilfsgutachten, um 727 unterzubringen
Hat sich alles nicht richtig angefühlt aber was will man machen
06.06.2020, 10:26
06.06.2020, 10:40
(06.06.2020, 10:23)Gast schrieb: Habe im Antrag zu 2 (Hauptantrag) auch wegen der Klarstellung in der mündlichen Verhandlung (Antrag soll sich ausdrücklich gegen den Titel selbst richten, nicht gegen die vollstreckbare Ausfertigung) 767 I ZPO analog angenommen und als unzulässig abgewiesen weil die Einwendungen nicht gepasst haben
Hilfsantrag dann 785, 767
Und 732 im Hilfsgutachten, um 727 unterzubringen
Hat sich alles nicht richtig angefühlt aber was will man machen
So habe ich das auch gemacht, habe zwar in den Probeklausuren nie gesehen, dass Hilfsentscheidungsgründe/Hilfserwägungen nach der Musterlösung vorgesehen waren, aber ich hatte noch genug Zeit und durch die hilfsweise Prüfung der Klauselerinnerung nach 732 ZPO konnte man die Einwendung, dass der Notar die Klausel nach 727 nicht erteilen durfte, abkaspern....
Wie gesagt, die Anfertigung von Hilfsentscheidungsgründen war merkwürdig, aber wegen der ausdrücklichen Antragstellung nach gerichtlichem Hinweis durften mE §§ 732, 768 ZPO im Urteil nicht geprüft werden.
Die bisherigen Klausuren waren alle etwas schräg, aber auch mit mehr/längerem Lernen wäre ich nicht besser vorbereitet gewesen.
06.06.2020, 11:02
Schräg ist das passende Wort. Im Rückblick betrachtet zwar immer richtig viel, aber jetzt nie so, dass man nicht auf die Lösung kommen könnte oder den Sachverhalt nicht gerafft hat
Trotzdem (und gerade wegen der Masse) sind mir schon so viele Fehler aufgefallen...
Hatte nie große notenträume im ZR, aber hätte auch nicht gedacht ums bestehen bangen zu müssen
Trotzdem (und gerade wegen der Masse) sind mir schon so viele Fehler aufgefallen...
Hatte nie große notenträume im ZR, aber hätte auch nicht gedacht ums bestehen bangen zu müssen
06.06.2020, 11:13
(06.06.2020, 10:23)Gast schrieb: Habe im Antrag zu 2 (Hauptantrag) auch wegen der Klarstellung in der mündlichen Verhandlung (Antrag soll sich ausdrücklich gegen den Titel selbst richten, nicht gegen die vollstreckbare Ausfertigung) 767 I ZPO analog angenommen und als unzulässig abgewiesen weil die Einwendungen nicht gepasst haben
Hilfsantrag dann 785, 767
Und 732 im Hilfsgutachten, um 727 unterzubringen
Hat sich alles nicht richtig angefühlt aber was will man machen
Wo hast du geschrieben? In NRW gab es keine Klarstellung o.ä.
06.06.2020, 11:29
RLP
Ja, habe ich schon rausgelesen, dass sich die Klausuren da etwas unterschieden haben
Ja, habe ich schon rausgelesen, dass sich die Klausuren da etwas unterschieden haben
06.06.2020, 11:38
Ok.
Geht ihr davon aus, dass bei S2 Revision kommt? S2 wird bundesweit am selben Tag geschrieben, in manchen Bundesländern gibt es ja kein Urteil...
Geht ihr davon aus, dass bei S2 Revision kommt? S2 wird bundesweit am selben Tag geschrieben, in manchen Bundesländern gibt es ja kein Urteil...
06.06.2020, 11:52
In RLP lief im letzten Durchgang Revision und Urteil. Wir schreiben ja nur alle halbe Jahr
06.06.2020, 12:00
In BW gehen wohl die meisten von S1 - StA und S-2 Revision aus.
06.06.2020, 12:32
In NRW ist S1 immer StA. S2 Urteil oder Revision. Vlt. kann RLP ja nach S1 mal sagen, was kam. Dass 2x Urteil oder Revision bei euch kommt, ist ja eher unwahrscheinlich.