04.06.2020, 14:22
04.06.2020, 14:25
Erb-, Sachenrecht und Prozessrecht Deluxe in RLP (streitverkündung, isolierte DWK)
Frag mich ja wie bei der Klausur der praktische Teil große Bedeutung haben kann
Frag mich ja wie bei der Klausur der praktische Teil große Bedeutung haben kann
04.06.2020, 14:26
Isolierte widerklage natürlich *
04.06.2020, 14:28
(04.06.2020, 14:22)Nds. schrieb:(04.06.2020, 14:19)Gast schrieb: Das zum Thema, aus Klägersicht müsse man immer ne Klage machen... Direkt verhauen: AG Brandenburg, Az.: 34 C 146/16, Urteil vom 28.11.2017
Dito. Dachte auch, dass da auf jeden Fall ne Klage mit unbeziffertem Schmerzensgeldantrag rauskommen muss.... ?
Wann war es denn jemals nicht so? Fand das ganze nicht begründet, aber dann folgenabwägung: wie schwer wäre der Fehler gewesen hätte man keine Klage gemacht... Wäre niemals auf die Idee gekommen es an 906 scheitern zu lassen. Den Kausalitätsbeweis musste man sich schönreden, aber 906?!
04.06.2020, 14:30
(04.06.2020, 14:25)Gast schrieb: Erb-, Sachenrecht und Prozessrecht Deluxe in RLP (streitverkündung, isolierte DWK)
Frag mich ja wie bei der Klausur der praktische Teil große Bedeutung haben kann
Dasselbe in HH. Schriftsatz war aber recht kurz bei mir. Habe in tatsächlicher Hinsicht nur zur Gutgläubigkeit unter Verwahrung gegen die Beweislast vorgetragen und die sachliche Zuständigkeit gerügt.
04.06.2020, 14:30
04.06.2020, 14:31
(04.06.2020, 14:25)Gast schrieb: Erb-, Sachenrecht und Prozessrecht Deluxe in RLP (streitverkündung, isolierte DWK)
Frag mich ja wie bei der Klausur der praktische Teil große Bedeutung haben kann
Bin super verärgert ? Da lernt man ewig für die Klausur und dann kommt so ein Rotz dran. Fest steht jetzt schon: Einfach machen wollen sie es uns auf keinen Fall.
04.06.2020, 14:32
Was war das denn bitte für ein scheiß in NRW..
04.06.2020, 14:32
(04.06.2020, 14:30)Gast schrieb:(04.06.2020, 14:25)Gast schrieb: Erb-, Sachenrecht und Prozessrecht Deluxe in RLP (streitverkündung, isolierte DWK)
Frag mich ja wie bei der Klausur der praktische Teil große Bedeutung haben kann
Dasselbe in HH. Schriftsatz war aber recht kurz bei mir. Habe in tatsächlicher Hinsicht nur zur Gutgläubigkeit unter Verwahrung gegen die Beweislast vorgetragen und die sachliche Zuständigkeit gerügt.
also bei mir kam raus, dass die Mandantin, egal wie der Prozess ausgeht, am Ende 12.000 EUR zahlen muss. Entweder an den Beklagten zu 1.) falls der den Prozess verliert oder 9.600 an den Beklagten zu 1.) wenn er den Prozess gewinnt wegen der Minderung und 2.400 an den Kläger (falls dieser Zahlungsklage erheben sollte)
04.06.2020, 14:34
(04.06.2020, 14:28)Gast schrieb:(04.06.2020, 14:22)Nds. schrieb:(04.06.2020, 14:19)Gast schrieb: Das zum Thema, aus Klägersicht müsse man immer ne Klage machen... Direkt verhauen: AG Brandenburg, Az.: 34 C 146/16, Urteil vom 28.11.2017
Dito. Dachte auch, dass da auf jeden Fall ne Klage mit unbeziffertem Schmerzensgeldantrag rauskommen muss.... ?
Wann war es denn jemals nicht so? Fand das ganze nicht begründet, aber dann folgenabwägung: wie schwer wäre der Fehler gewesen hätte man keine Klage gemacht... Wäre niemals auf die Idee gekommen es an 906 scheitern zu lassen. Den Kausalitätsbeweis musste man sich schönreden, aber 906?!
Naja aber das Urteil kann man auch nicht wirklich ernst nehmen - es wird „Die Welt der Bienen“ von Rudolf Steiner zitiert.
Allerdings steht bei “Bienen” im Palandt tatsächlich 906. Aber die Verknüpfung daran den 833 scheitern zu lassen hab ich trotz dieser komischen Hinweise in der Klausur - die ich erst jetzt verstehe - natürlich nicht herstellen können