03.06.2020, 18:36
(03.06.2020, 18:35)Gast schrieb:(03.06.2020, 18:32)Gast schrieb:(03.06.2020, 18:22)BW-1 schrieb:(03.06.2020, 17:51)Gast schrieb: Mal ne ganz kurze Frage zum Familienrecht, das ich mir gerade nochmal angeschaut habe. Will hier niemanden verrückt machen, aber wie zum Teufel wird in BaWü denn das Rubrum beim Beschluss richtig aufgebaut? Ich lese echt ständig verschiedene Varianten und lasse mich da immer super schnell verunsichern.
1. Beschlüsse ergehen nicht im Namen des Volkes.
2. Seit wann heißen die Beteiligten „Parteien“ im familiengerichtlichen Verfahren? -> § 113 V FamFG, unbedingt beachten, sonst hat der Korrektor schon keine Lust mehr.
Geb dir natürlich Recht zum Thema Parteien. Hab das nur hier im Forum nicht beachtet ;;)
Aber danke für die Erinnerung.
Dafür hoffentlich morgen, falls das dran kommen sollte.
Und im Übrigen: Ob da jetzt „Im Namen des Volkes“ drüber steht, oder -mE richtig: bei FamR-Beschlüssen eben nicht- ist sicher nicht kriegsentscheidend.
Die Punkte werden im materiellen Teil gesammelt. Schwerpunkte ausfindig machen, diese auffächern und gut argumentieren. Dann sind die Korrektoren glücklich, die oberen Punkteränge sind erreichbar.
Ich drücke die Daumen, nicht unterkriegen lassen und Attacke!
Vielen Dank! Hab schon den Fehler begangen und mir hier die Lösungen für die erste Klausur angeschaut. Hab schon keine Lust mehr :rolleyes:
Aber gut, kann nur besser werden :)
03.06.2020, 18:40
(03.06.2020, 18:36)Gast schrieb:(03.06.2020, 18:35)Gast schrieb:(03.06.2020, 18:32)Gast schrieb:(03.06.2020, 18:22)BW-1 schrieb:(03.06.2020, 17:51)Gast schrieb: Mal ne ganz kurze Frage zum Familienrecht, das ich mir gerade nochmal angeschaut habe. Will hier niemanden verrückt machen, aber wie zum Teufel wird in BaWü denn das Rubrum beim Beschluss richtig aufgebaut? Ich lese echt ständig verschiedene Varianten und lasse mich da immer super schnell verunsichern.
1. Beschlüsse ergehen nicht im Namen des Volkes.
2. Seit wann heißen die Beteiligten „Parteien“ im familiengerichtlichen Verfahren? -> § 113 V FamFG, unbedingt beachten, sonst hat der Korrektor schon keine Lust mehr.
Geb dir natürlich Recht zum Thema Parteien. Hab das nur hier im Forum nicht beachtet ;;)
Aber danke für die Erinnerung.
Dafür hoffentlich morgen, falls das dran kommen sollte.
Und im Übrigen: Ob da jetzt „Im Namen des Volkes“ drüber steht, oder -mE richtig: bei FamR-Beschlüssen eben nicht- ist sicher nicht kriegsentscheidend.
Die Punkte werden im materiellen Teil gesammelt. Schwerpunkte ausfindig machen, diese auffächern und gut argumentieren. Dann sind die Korrektoren glücklich, die oberen Punkteränge sind erreichbar.
Ich drücke die Daumen, nicht unterkriegen lassen und Attacke!
Vielen Dank! Hab schon den Fehler begangen und mir hier die Lösungen für die erste Klausur angeschaut. Hab schon keine Lust mehr :rolleyes:
Aber gut, kann nur besser werden :)
Das hier sind keine Lösungen, sondern nur Lösungsvorschläge von Teilnehmern. Ob die 1. dem amtlichen Vorschlag entsprechen, 2. daneben kein anderer Weg vertretbar (!) ist und wie die Gewichtung nachher ausfällt (Korrektur ist immer relativ, also ab „Durchschnitt“, drüber, drunter oder eben genau mittendrin) ist damit noch nicht gesagt.
Blick nach vorne!
03.06.2020, 18:42
"Das hier sind keine Lösungen, sondern nur Lösungsvorschläge von Teilnehmern. Ob die 1. dem amtlichen Vorschlag entsprechen, 2. daneben kein anderer Weg vertretbar (!) ist und wie die Gewichtung nachher ausfällt (Korrektur ist immer relativ, also ab „Durchschnitt“, drüber, drunter oder eben genau mittendrin) ist damit noch nicht gesagt.
Blick nach vorne!"
Dem kann nichts mehr hinzugefügt werden.
Blick nach vorne!"
Dem kann nichts mehr hinzugefügt werden.
03.06.2020, 18:44
Geb euch ja schon Recht, geht mir auch eher darum, dass ich die Lösung im Grundsatz auch so hatte, aber mir dann doch aufgefallen ist wie viel Kleinscheiß ich doch übersehen, nicht angesprochen, oder einfach wieder vergessen habe, obwohl ich es mir angestrichen habe.
Aber ja. Genug davon! Morgen gehts weiter
Aber ja. Genug davon! Morgen gehts weiter
03.06.2020, 19:16
(03.06.2020, 18:17)Gast schrieb:(03.06.2020, 18:06)Gast schrieb:(03.06.2020, 17:51)Gast schrieb: Mal ne ganz kurze Frage zum Familienrecht, das ich mir gerade nochmal angeschaut habe. Will hier niemanden verrückt machen, aber wie zum Teufel wird in BaWü denn das Rubrum beim Beschluss richtig aufgebaut? Ich lese echt ständig verschiedene Varianten und lasse mich da immer super schnell verunsichern.
Links oben
Gericht
Abt. für Familiensachen
Az.
Mittig dann
Amtsgericht ..........
Im Namen des Volkes
Beschluss
Parteien
Entscheidungssatz
Tenor
ODER
Links oben:
Amtsgericht...
Abt. f. FS
Az.
Mittig nichts (oder ggf nur Im Namen des Volkes)
Parteien
und dann
ergeht durch das Amtsgericht....durch den Einzelrichter ... auf die mündliche Verhandlung vom
folgender
ENDBESCHLUSS
Tenor.
Was ist davon richtig? Ich find einfach nichts gescheites aus BaWü dazu.
Also zu BaWü kann ich nichts sagen, aber ergeht der Beschluss wirklich "Im Namen des Volkes"? Eigentlich doch nicht, sondern nur Urteile. Ist das im FamFG anders?
Das les ich auch ständig anders. Mal lese ich dass es wie beim Beschluss gängig gar nicht im Namen des Volkes ergeht, mal lese ich, dass es wie ein Urteil ist und nur Beschluss heißt und wieder andere sagen, dass Familienstreitsachen dann "im Namen des Volkes" ergehen.
Mich nervt diese Sucherei dermaßen.
Das ist umstritten. Du kannst es so oder so machen.
03.06.2020, 19:19
(03.06.2020, 19:16)Gast BW schrieb:(03.06.2020, 18:17)Gast schrieb:(03.06.2020, 18:06)Gast schrieb:(03.06.2020, 17:51)Gast schrieb: Mal ne ganz kurze Frage zum Familienrecht, das ich mir gerade nochmal angeschaut habe. Will hier niemanden verrückt machen, aber wie zum Teufel wird in BaWü denn das Rubrum beim Beschluss richtig aufgebaut? Ich lese echt ständig verschiedene Varianten und lasse mich da immer super schnell verunsichern.
Links oben
Gericht
Abt. für Familiensachen
Az.
Mittig dann
Amtsgericht ..........
Im Namen des Volkes
Beschluss
Parteien
Entscheidungssatz
Tenor
ODER
Links oben:
Amtsgericht...
Abt. f. FS
Az.
Mittig nichts (oder ggf nur Im Namen des Volkes)
Parteien
und dann
ergeht durch das Amtsgericht....durch den Einzelrichter ... auf die mündliche Verhandlung vom
folgender
ENDBESCHLUSS
Tenor.
Was ist davon richtig? Ich find einfach nichts gescheites aus BaWü dazu.
Also zu BaWü kann ich nichts sagen, aber ergeht der Beschluss wirklich "Im Namen des Volkes"? Eigentlich doch nicht, sondern nur Urteile. Ist das im FamFG anders?
Das les ich auch ständig anders. Mal lese ich dass es wie beim Beschluss gängig gar nicht im Namen des Volkes ergeht, mal lese ich, dass es wie ein Urteil ist und nur Beschluss heißt und wieder andere sagen, dass Familienstreitsachen dann "im Namen des Volkes" ergehen.
Mich nervt diese Sucherei dermaßen.
Das ist umstritten. Du kannst es so oder so machen.
Die meisten Praktiker werden keine (!) Familienrechtler sein, sich also nie mit dem „Streit“ beschäftigt haben.
Eine solche Überschrift ist den Beschlüssen fremd. Daher lieber nicht auffallen. :-)
03.06.2020, 21:17
Was war denn jetzt mit der Verfassungsbeschwerde?
Euch allen viel Erfolg für morgen!
Euch allen viel Erfolg für morgen!
03.06.2020, 21:24
03.06.2020, 21:24
04.06.2020, 14:19
Das zum Thema, aus Klägersicht müsse man immer ne Klage machen... Direkt verhauen: AG Brandenburg, Az.: 34 C 146/16, Urteil vom 28.11.2017