03.06.2020, 14:28
(03.06.2020, 14:07)GastTH schrieb:(03.06.2020, 13:27)GastSN schrieb: Jemand aus Sachsen hier?Ich kann nur mit Thüringen dienen. Was lief denn in Sachsen?
In TH war's Klage/Wiederklage auf Herausgabe bzw. Feststellung Eigentum an einem Ölgemälde..
In Sachsen lief Erbrecht als Anwaltsklausur. 6 mehr oder weniger zusammenhängende Fragen. Trotz nur 10 Seiten SV völlig überladen. Nur ein Gutachten und einmal Anträge zu fertigen. Strukur=0. War nicht so berauschend. Was lief bei euch?
03.06.2020, 14:29
(03.06.2020, 13:58)Gast schrieb: Warum schreiben hier eigentlich andauernd iwelche Clowns aus anderen Bundesländern mit anderen Klausuren. Habt ihr kein eigenes Forum? :D
Ich bin mir nicht sicher, was du mit Clowns aus anderen Bundesländern meinst, da das hier ein Forum für ALLE Juni-Kandidaten ist. Schau doch gern noch einmal auf den ersten Post.
03.06.2020, 14:34
(03.06.2020, 14:07)GastTH schrieb:(03.06.2020, 13:27)GastSN schrieb: Jemand aus Sachsen hier?Ich kann nur mit Thüringen dienen. Was lief denn in Sachsen?
In TH war's Klage/Wiederklage auf Herausgabe bzw. Feststellung Eigentum an einem Ölgemälde..
Dann hatten wir auch nicht dieselbe Klausur, bei uns war es eine Anwaltsklausur!
03.06.2020, 14:38
(03.06.2020, 14:28)Gast_SN schrieb:(03.06.2020, 14:07)GastTH schrieb:(03.06.2020, 13:27)GastSN schrieb: Jemand aus Sachsen hier?Ich kann nur mit Thüringen dienen. Was lief denn in Sachsen?
In TH war's Klage/Wiederklage auf Herausgabe bzw. Feststellung Eigentum an einem Ölgemälde..
In Sachsen lief Erbrecht als Anwaltsklausur. 6 mehr oder weniger zusammenhängende Fragen. Trotz nur 10 Seiten SV völlig überladen. Nur ein Gutachten und einmal Anträge zu fertigen. Strukur=0. War nicht so berauschend. Was lief bei euch?
Ich hatte auch extreme Zeitprobleme, bin leider überhaupt nicht fertig geworden. Leider auch alles sehr unstrukturiert geworden.
Zu welchen Ergebnissen bist du denn grob gekommen?
03.06.2020, 14:50
(03.06.2020, 14:38)GastSN schrieb:(03.06.2020, 14:28)Gast_SN schrieb:(03.06.2020, 14:07)GastTH schrieb:(03.06.2020, 13:27)GastSN schrieb: Jemand aus Sachsen hier?Ich kann nur mit Thüringen dienen. Was lief denn in Sachsen?
In TH war's Klage/Wiederklage auf Herausgabe bzw. Feststellung Eigentum an einem Ölgemälde..
In Sachsen lief Erbrecht als Anwaltsklausur. 6 mehr oder weniger zusammenhängende Fragen. Trotz nur 10 Seiten SV völlig überladen. Nur ein Gutachten und einmal Anträge zu fertigen. Strukur=0. War nicht so berauschend. Was lief bei euch?
Ich hatte auch extreme Zeitprobleme, bin leider überhaupt nicht fertig geworden. Leider auch alles sehr unstrukturiert geworden.
Zu welchen Ergebnissen bist du denn grob gekommen?
- K war kein Erbe (da bin ich mit allerdings bei der Auslegung des Testaments nicht zu 100 % sicher, dieses 1/4 Haus hat mich sehr verwirrt)
- Feststellungsklage zulässig (habe gesagt sowohl positiv hinsichtlich ausschließlicher Erbenstellung der 3 Erben, als auch negativ hins. K)
- Berufung natürlich zulässig (die Frage habe ich schlicht nicht verstanden, da habe ich bestimmt was übersehen)
- Kein Herausgabeanspruch hins. des Wagens (da fiel mir eine geordnete Prüfung schwer, da es ja doch nur um das "Problem" ging, dass der Kfz-Brief nix über den Eigentümer aussagt)
- Darlehensrückzahlungsanspruch (+), da keine Schenkung und Verjährung sowieso erst ab Entstehen (=Kündigung), aber die hab ich dann falsch bestimmt, glaube ich (kP ob der Kündigungszeitpunkt oder dann 3 M später die Fälligkeit für den Beginn maßgeblich ist), keine Verwirkung
- Ansprüche des K: § 2303 (+ § 2314) und falls er nicht das Vermächtnis (dieses 1/4 Haus, keine Ahnung) aus dem Testment Teil 1 ablehnt (§ 2307), noch § 2174
Falls der "Clou" der Klausur war, zu erkennen, dass der Erbschein völlig egal war, wars gut. Ansonsten keinen Plan. Hab weit über 3 h für die Lösung gebraucht, entsprechend hingeschmiert ist die Reinschrift auch. Wie sah es bei dir aus?
03.06.2020, 14:54
(03.06.2020, 14:28)Gast_SN schrieb:(03.06.2020, 14:07)GastTH schrieb:(03.06.2020, 13:27)GastSN schrieb: Jemand aus Sachsen hier?Ich kann nur mit Thüringen dienen. Was lief denn in Sachsen?
In TH war's Klage/Wiederklage auf Herausgabe bzw. Feststellung Eigentum an einem Ölgemälde..
In Sachsen lief Erbrecht als Anwaltsklausur. 6 mehr oder weniger zusammenhängende Fragen. Trotz nur 10 Seiten SV völlig überladen. Nur ein Gutachten und einmal Anträge zu fertigen. Strukur=0. War nicht so berauschend. Was lief bei euch?
Sachenrecht im wesentlichen. Die Beklagte (Stiftung des öffentlichen Rechts) hat ein Bild ausgestellt, das dem Freistaat TH gehört. Im Rahmen von Renovierungsarbeiten wird das Bild bei einem Dritten eingelagert, wo es unter streitigen Umständen abhanden kommt. Ein Zeuge erwirbt das Bild dann im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung. Hier dürfte es dann vor allem um etwaige Prüfpflichten beim Dritten gegangen sein. Hier wurde dann auch ein SV zu der Frage gehört, inwiefern die Versteigerungsumstände "üblich" waren. Die Klägerin hat das Gemälde dann von dem Zeugen in einer weiteren Versteigerung (diesmal ohne öffentlich bestellten Versteigerer und ohne vorherige Veröffentlichung in etwaigen Medien) erworben. Jeweils ging man von einer Kopie aus und zahlte wesentlich unter Marktwert für das Original (1.300 bzw. 7.500€ statt min. 50.000€ Wert).
Die Klägerin wollte das Bild dann irgendwann weiter veräußern und wandte sich an die Beklagte, weil sie irgendwie doch Wind davon bekommen hatte, dass das Bild da abhanden gekommen sein könnte. Dann ging es noch um die Frage, was da vertraglich vereinbart war (Klägerin: nur Leihe, deshalb Rausgabe / Beklagte: schon Einigung, dass das Bild in die Galerie zurückkehren und deshalb bei der Beklagten bleiben solle). Dann war die Beklagte vom Freistaat TH noch ermächtigt, Ansprüche aus 985 im eigenen Namen geltend zu machen bzw. der Klägerin entgegenzuhalten (dolo agit - Einrede).
Widerklage war dann auf Feststellung, dass der Freistaat TH Eigentümer des Gemäldes sei.
Urteil mit TB ohne RMB und ohne Streitwert war dann zu fertigen.
Das wars so im Groben denk ich. Was waren bei euch so die entscheidenden Schlachtfelder?
03.06.2020, 15:27
(03.06.2020, 14:50)Gast_SN schrieb:(03.06.2020, 14:38)GastSN schrieb:(03.06.2020, 14:28)Gast_SN schrieb:(03.06.2020, 14:07)GastTH schrieb:(03.06.2020, 13:27)GastSN schrieb: Jemand aus Sachsen hier?Ich kann nur mit Thüringen dienen. Was lief denn in Sachsen?
In TH war's Klage/Wiederklage auf Herausgabe bzw. Feststellung Eigentum an einem Ölgemälde..
In Sachsen lief Erbrecht als Anwaltsklausur. 6 mehr oder weniger zusammenhängende Fragen. Trotz nur 10 Seiten SV völlig überladen. Nur ein Gutachten und einmal Anträge zu fertigen. Strukur=0. War nicht so berauschend. Was lief bei euch?
Ich hatte auch extreme Zeitprobleme, bin leider überhaupt nicht fertig geworden. Leider auch alles sehr unstrukturiert geworden.
Zu welchen Ergebnissen bist du denn grob gekommen?
- K war kein Erbe (da bin ich mit allerdings bei der Auslegung des Testaments nicht zu 100 % sicher, dieses 1/4 Haus hat mich sehr verwirrt)
- Feststellungsklage zulässig (habe gesagt sowohl positiv hinsichtlich ausschließlicher Erbenstellung der 3 Erben, als auch negativ hins. K)
- Berufung natürlich zulässig (die Frage habe ich schlicht nicht verstanden, da habe ich bestimmt was übersehen)
- Kein Herausgabeanspruch hins. des Wagens (da fiel mir eine geordnete Prüfung schwer, da es ja doch nur um das "Problem" ging, dass der Kfz-Brief nix über den Eigentümer aussagt)
- Darlehensrückzahlungsanspruch (+), da keine Schenkung und Verjährung sowieso erst ab Entstehen (=Kündigung), aber die hab ich dann falsch bestimmt, glaube ich (kP ob der Kündigungszeitpunkt oder dann 3 M später die Fälligkeit für den Beginn maßgeblich ist), keine Verwirkung
- Ansprüche des K: § 2303 (+ § 2314) und falls er nicht das Vermächtnis (dieses 1/4 Haus, keine Ahnung) aus dem Testment Teil 1 ablehnt (§ 2307), noch § 2174
Falls der "Clou" der Klausur war, zu erkennen, dass der Erbschein völlig egal war, wars gut. Ansonsten keinen Plan. Hab weit über 3 h für die Lösung gebraucht, entsprechend hingeschmiert ist die Reinschrift auch. Wie sah es bei dir aus?
- Erstmal habe ich versucht zu problematisieren, dass das LG in seinem Urteil angenommen hat, dass das Testament insgesamt unwirksam sei und der K daher Miterbe sei, dann ist aber schon der Auskunftsanspruch nach § 242 BGB nicht richtig angenommen worden, denn unter Miterben fehlt dann die für den AS aus § 242 erforderliche Sonderbeziehung? hab ich so im Palandt gefunden, da bin ich mir aber nicht mehr so sicher -> das könnte mit der Berufung gegen das Teilurteil angegriffen werden, aber Mandantin meinte ja, dass es sie kein Problem damit hat die Auskunft vorzulegen
- Das Testament war bei mir wirksam, da ich angenommen habe, dass das Testament auch ohne den computergeschriebenen Teil Bestand hat und Sinn ergibt und deshalb nicht insgesamt als unwirksam anzusehen ist -> FK +
- Bei dem Herausgabeanspruch des Pkw wusste ich auch nicht wie ich das insgesamt mit der Problematik Halter nicht gleich Fahrer und der Schenkung? unterbringen soll, auch da er das Auto ja nie in Besitz hatte
- Darlehensanspruch habe ich auch +, habe auch keine Verwirkung angenommen, wie das mit der Verjährung klappen sollte wusste ich leider auch nicht.. dann war die Zeit rum.. bin insgesamt sehr unzufrieden! Hoffentlich wird es morgen besser.
03.06.2020, 15:36
(03.06.2020, 15:27)Gast schrieb:(03.06.2020, 14:50)Gast_SN schrieb:(03.06.2020, 14:38)GastSN schrieb:(03.06.2020, 14:28)Gast_SN schrieb:(03.06.2020, 14:07)GastTH schrieb: Ich kann nur mit Thüringen dienen. Was lief denn in Sachsen?
In TH war's Klage/Wiederklage auf Herausgabe bzw. Feststellung Eigentum an einem Ölgemälde..
In Sachsen lief Erbrecht als Anwaltsklausur. 6 mehr oder weniger zusammenhängende Fragen. Trotz nur 10 Seiten SV völlig überladen. Nur ein Gutachten und einmal Anträge zu fertigen. Strukur=0. War nicht so berauschend. Was lief bei euch?
Ich hatte auch extreme Zeitprobleme, bin leider überhaupt nicht fertig geworden. Leider auch alles sehr unstrukturiert geworden.
Zu welchen Ergebnissen bist du denn grob gekommen?
- K war kein Erbe (da bin ich mit allerdings bei der Auslegung des Testaments nicht zu 100 % sicher, dieses 1/4 Haus hat mich sehr verwirrt)
- Feststellungsklage zulässig (habe gesagt sowohl positiv hinsichtlich ausschließlicher Erbenstellung der 3 Erben, als auch negativ hins. K)
- Berufung natürlich zulässig (die Frage habe ich schlicht nicht verstanden, da habe ich bestimmt was übersehen)
- Kein Herausgabeanspruch hins. des Wagens (da fiel mir eine geordnete Prüfung schwer, da es ja doch nur um das "Problem" ging, dass der Kfz-Brief nix über den Eigentümer aussagt)
- Darlehensrückzahlungsanspruch (+), da keine Schenkung und Verjährung sowieso erst ab Entstehen (=Kündigung), aber die hab ich dann falsch bestimmt, glaube ich (kP ob der Kündigungszeitpunkt oder dann 3 M später die Fälligkeit für den Beginn maßgeblich ist), keine Verwirkung
- Ansprüche des K: § 2303 (+ § 2314) und falls er nicht das Vermächtnis (dieses 1/4 Haus, keine Ahnung) aus dem Testment Teil 1 ablehnt (§ 2307), noch § 2174
Falls der "Clou" der Klausur war, zu erkennen, dass der Erbschein völlig egal war, wars gut. Ansonsten keinen Plan. Hab weit über 3 h für die Lösung gebraucht, entsprechend hingeschmiert ist die Reinschrift auch. Wie sah es bei dir aus?
- Erstmal habe ich versucht zu problematisieren, dass das LG in seinem Urteil angenommen hat, dass das Testament insgesamt unwirksam sei und der K daher Miterbe sei, dann ist aber schon der Auskunftsanspruch nach § 242 BGB nicht richtig angenommen worden, denn unter Miterben fehlt dann die für den AS aus § 242 erforderliche Sonderbeziehung? hab ich so im Palandt gefunden, da bin ich mir aber nicht mehr so sicher -> das könnte mit der Berufung gegen das Teilurteil angegriffen werden, aber Mandantin meinte ja, dass es sie kein Problem damit hat die Auskunft vorzulegen
- Das Testament war bei mir wirksam, da ich angenommen habe, dass das Testament auch ohne den computergeschriebenen Teil Bestand hat und Sinn ergibt und deshalb nicht insgesamt als unwirksam anzusehen ist -> FK +
- Bei dem Herausgabeanspruch des Pkw wusste ich auch nicht wie ich das insgesamt mit der Problematik Halter nicht gleich Fahrer und der Schenkung? unterbringen soll, auch da er das Auto ja nie in Besitz hatte
- Darlehensanspruch habe ich auch +, habe auch keine Verwirkung angenommen, wie das mit der Verjährung klappen sollte wusste ich leider auch nicht.. dann war die Zeit rum.. bin insgesamt sehr unzufrieden! Hoffentlich wird es morgen besser.
Achso ja, hins. der Wirksamkeit habe ich natürlich auch Ausführungen gemacht und bin zum selben Ergebnis gekommen. Mit der AGL hatte ich auch meine Probleme. Ich hab die Palandt-Stelle auch gefunden und dann thematisiert, dass die Situation aber mit § 2362 vergleichbar sei, weil ja nicht "unstreitige" Miterben über die Auseinandersetzung streiten, sondern vielmehr dem K der ganze Nachlass streitig vorenthalten wurde und die anderen drei einen Erbschein haben. Habs dann dahinstehen lassen, weil ich gar nicht wusste, was ich dazu schreiben soll, und einfach die Erbenstellung geprüft, da ja davon jeder Anspruch abhing.
Insgesamt alles super weird! Ich war auch ehrlich gesagt zu 100 % auf ein Urteil mit Schuld- oder Deliktsrecht eingestellt und musste mich erstmal vom Schrecken erholen.
03.06.2020, 15:38
(03.06.2020, 15:27)Gast schrieb:(03.06.2020, 14:50)Gast_SN schrieb:(03.06.2020, 14:38)GastSN schrieb:(03.06.2020, 14:28)Gast_SN schrieb:(03.06.2020, 14:07)GastTH schrieb: Ich kann nur mit Thüringen dienen. Was lief denn in Sachsen?
In TH war's Klage/Wiederklage auf Herausgabe bzw. Feststellung Eigentum an einem Ölgemälde..
In Sachsen lief Erbrecht als Anwaltsklausur. 6 mehr oder weniger zusammenhängende Fragen. Trotz nur 10 Seiten SV völlig überladen. Nur ein Gutachten und einmal Anträge zu fertigen. Strukur=0. War nicht so berauschend. Was lief bei euch?
Ich hatte auch extreme Zeitprobleme, bin leider überhaupt nicht fertig geworden. Leider auch alles sehr unstrukturiert geworden.
Zu welchen Ergebnissen bist du denn grob gekommen?
- K war kein Erbe (da bin ich mit allerdings bei der Auslegung des Testaments nicht zu 100 % sicher, dieses 1/4 Haus hat mich sehr verwirrt)
- Feststellungsklage zulässig (habe gesagt sowohl positiv hinsichtlich ausschließlicher Erbenstellung der 3 Erben, als auch negativ hins. K)
- Berufung natürlich zulässig (die Frage habe ich schlicht nicht verstanden, da habe ich bestimmt was übersehen)
- Kein Herausgabeanspruch hins. des Wagens (da fiel mir eine geordnete Prüfung schwer, da es ja doch nur um das "Problem" ging, dass der Kfz-Brief nix über den Eigentümer aussagt)
- Darlehensrückzahlungsanspruch (+), da keine Schenkung und Verjährung sowieso erst ab Entstehen (=Kündigung), aber die hab ich dann falsch bestimmt, glaube ich (kP ob der Kündigungszeitpunkt oder dann 3 M später die Fälligkeit für den Beginn maßgeblich ist), keine Verwirkung
- Ansprüche des K: § 2303 (+ § 2314) und falls er nicht das Vermächtnis (dieses 1/4 Haus, keine Ahnung) aus dem Testment Teil 1 ablehnt (§ 2307), noch § 2174
Falls der "Clou" der Klausur war, zu erkennen, dass der Erbschein völlig egal war, wars gut. Ansonsten keinen Plan. Hab weit über 3 h für die Lösung gebraucht, entsprechend hingeschmiert ist die Reinschrift auch. Wie sah es bei dir aus?
- Erstmal habe ich versucht zu problematisieren, dass das LG in seinem Urteil angenommen hat, dass das Testament insgesamt unwirksam sei und der K daher Miterbe sei, dann ist aber schon der Auskunftsanspruch nach § 242 BGB nicht richtig angenommen worden, denn unter Miterben fehlt dann die für den AS aus § 242 erforderliche Sonderbeziehung? hab ich so im Palandt gefunden, da bin ich mir aber nicht mehr so sicher -> das könnte mit der Berufung gegen das Teilurteil angegriffen werden, aber Mandantin meinte ja, dass es sie kein Problem damit hat die Auskunft vorzulegen
- Das Testament war bei mir wirksam, da ich angenommen habe, dass das Testament auch ohne den computergeschriebenen Teil Bestand hat und Sinn ergibt und deshalb nicht insgesamt als unwirksam anzusehen ist -> FK +
- Bei dem Herausgabeanspruch des Pkw wusste ich auch nicht wie ich das insgesamt mit der Problematik Halter nicht gleich Fahrer und der Schenkung? unterbringen soll, auch da er das Auto ja nie in Besitz hatte
- Darlehensanspruch habe ich auch +, habe auch keine Verwirkung angenommen, wie das mit der Verjährung klappen sollte wusste ich leider auch nicht.. dann war die Zeit rum.. bin insgesamt sehr unzufrieden! Hoffentlich wird es morgen besser.
Ich meine Halter nicht gleich Eigentümer!
03.06.2020, 15:40
Moinsen!
Ich lese nur Sachsen und BaWü.
Was lief denn in NRW heute?
Grüße und viel Erfolg noch!
Ich lese nur Sachsen und BaWü.
Was lief denn in NRW heute?
Grüße und viel Erfolg noch!