02.06.2020, 21:26
Ich denke die ganze Zeit dass ich durchgefallen bin weil ich die Klausel zwar kontrolliert habe auch nicht auf die besonderen Unternehmersachen nach 310 eingegangen bin.
02.06.2020, 21:30
02.06.2020, 21:33
(02.06.2020, 21:19)Gast schrieb: Das Ergebnis dürfte über 254 und die Grundsätze des IBSA dasselbe sein, wenn man von normaler Fahrlässigkeit der B ausgeht, oder?
das ist eine Frage, die ich mir auch stelle. ich habe es nicht geschafft, die analoge anwendung zu diskutieren und habe es ausschließlich über 254 gelöst. mit meiner lösung bin ich aber auch nicht zufrieden.
auf die agb kam es mE nicht an. daher habe ich sie nicht geprüft.
02.06.2020, 21:48
Mir fällt jetzt erst auf dass man die 2 ArbGG Problematik richtig schön mit dem 611a bgb n.f. hätte abarbeiten können ....
Meine Entscheidungsgründe sind sowas von hingerotzt und unstrukturiert
Meine Entscheidungsgründe sind sowas von hingerotzt und unstrukturiert
03.06.2020, 06:37
03.06.2020, 06:39
(02.06.2020, 20:54)Gast schrieb:(02.06.2020, 20:53)J. Kaiser schrieb:(02.06.2020, 20:50)Gast schrieb:(02.06.2020, 20:45)Gast schrieb: Meint ihr ein Werkvertrag ist total unvertretbar ?
Nein, denke sogar genau richtig. Auch wenn es am Ende nicht konkret auf das exakte Schuldverhältnis ankommt, ist beim Palandt vor 631 Wartung als eine klassische (Unter-)Form von Werkverträgen aufgelistet. Und das stand hier ja im Fokus
Leute, der Vertragstyp ist doch total egal. Daran wird es nicht scheitern.
Aber wohl daran dass man 309 Nr. 5b unmittelbar annimmt oder ?
Nope, denke nicht. Halte ich für richtig. S.o.
03.06.2020, 07:31
Meint ihr, es ist schlimm, wenn man einen Verweisungsbeschluss gemacht hat und bzgl der Höhe nur ein Hilfsgutachten?
03.06.2020, 07:34
Gibt es jemand hier, der in BW geschrieben hat und das Problem des petitorischen Widerantrags ausführlich erörtert hat?
03.06.2020, 08:01
03.06.2020, 08:11
(03.06.2020, 08:01)Gast BW schrieb:(03.06.2020, 07:34)GastBW schrieb: Gibt es jemand hier, der in BW geschrieben hat und das Problem des petitorischen Widerantrags ausführlich erörtert hat?
Also ich habe eigentlich nur das Feststellungsinteresse verneint :(
Ja ich hatte im Hinterkopf, dass es strittig ist, ob ein Widerantrag bei der einstweiligen Verfügung überhaupt statthaft ist und hab deshalb die Zulässigkeit verneint und dann dass ganze mit dem Mietvertrag im Hilfsgutachten
