02.06.2020, 15:21
Kam’s auf die AGB bei dem Safe Box Fall überhaupt an? Habe sie kurz durchgeprüft und gesagt, dass sie zwar nicht überraschend waren, aber unzumutbar benachteiligen, weil Abweichung vom Verschuldensgrundsatz als wesentliche Leitentscheidung des Gesetzgebers. Habe es im Rahmen des Mitberschuldens geprüft, weil die B ja ohnehin schuldhaft gehandelt hat. War das überhaupt entscheidungserheblich oder hätte man das dahinstehen lassen können?
Innerbetrieblicher Schadensaufstellung war nicht anwendbar oder?
Und habt ihr die fiktive Schadensabrechnung zugelassen?
Der Umfang war mal wieder der Wahnsinn. Richtiges Deutsch war das nicht, was ich da zu Papier gebracht habe.
Hatte schon Probleme bei der Vertragsart. Habe am Ende einen Dienstvertrag angenommen, war mir aber unschlüssig, ob’s nicht ein Typengemischter Vetrag oder eine entgeltliche Geschäftsbesirgung war.
Tatbestand war für die Tonne.
Jedenfalls allen anderen weiterhin viel Erfolg. Hoffentlich werden die weiteren Klausuren entspannter.
Innerbetrieblicher Schadensaufstellung war nicht anwendbar oder?
Und habt ihr die fiktive Schadensabrechnung zugelassen?
Der Umfang war mal wieder der Wahnsinn. Richtiges Deutsch war das nicht, was ich da zu Papier gebracht habe.
Hatte schon Probleme bei der Vertragsart. Habe am Ende einen Dienstvertrag angenommen, war mir aber unschlüssig, ob’s nicht ein Typengemischter Vetrag oder eine entgeltliche Geschäftsbesirgung war.
Tatbestand war für die Tonne.
Jedenfalls allen anderen weiterhin viel Erfolg. Hoffentlich werden die weiteren Klausuren entspannter.
02.06.2020, 15:22
Hat schon jemand das betreffende Schließfach-Urteil gefunden? In HH lief das auch...
02.06.2020, 15:24
02.06.2020, 15:25
Habe auch nichts gefunden. Scheint ein fiktiver Fall zu sein.
02.06.2020, 15:27
02.06.2020, 15:29
Fand die AGB nicht einschlägig, weil es um ihr im Rahmen der Tätigkeit überlassene Sachen (oder so ähnlich ging), habs mal so ausgelegt, als ob das nur für Sachen gilt, die von der Klägerin überlassen werden... deswegen habe ich mich jeglicher weiterer Prüfung der AGB enthalten...
hatte sowieso das Gefühl, dass ich öfter geschrieben habe worauf es nicht ankommt :D
hatte sowieso das Gefühl, dass ich öfter geschrieben habe worauf es nicht ankommt :D
02.06.2020, 15:37
(02.06.2020, 15:29)Gast schrieb: Fand die AGB nicht einschlägig, weil es um ihr im Rahmen der Tätigkeit überlassene Sachen (oder so ähnlich ging), habs mal so ausgelegt, als ob das nur für Sachen gilt, die von der Klägerin überlassen werden... deswegen habe ich mich jeglicher weiterer Prüfung der AGB enthalten...
hatte sowieso das Gefühl, dass ich öfter geschrieben habe worauf es nicht ankommt :D
Mist, klingt überzeugend, weil sie ja auch mehrfach betont hat, dass es nicht «ihr Job»sei. Habt ihr eine Schadensminderungspflicht mit Blick auf den 10 Prozent günstigeren Anbieter angenommen? Habe dies verneint, weil keine Markterforschungspflicht. Habe jetzt aber Zweifel, weil ja fiktiv abgerechnet wurde. Und da hätte die Klägerin ja unproblematisch auf den günstigeren Anbieter verwiesen werden können.
Hatte aber auch eh keine Zeit mehr. Ekelig.
02.06.2020, 15:39
Welche prozessualen und materiell rechtlichen Schwerpunkten lagen vor? Kann das jemand stichwortartig darstellen? Danke!
02.06.2020, 15:47
Prozessual: Abgrenzung §13 GVG/§2 ArbG (keine Garantie für Normen), da Beklagte behauptet Arbeitsverhältnis liegt vor.. kurzes Eingehen auf §29 ZPO, da Bekl. die örtliche Zuständigkeit gerügt hat (wohnte woanders als Gerichtsstand); Verwertbarkeit eines SV-Gutachtens obwohl Beklagte beim Ortstermin das Grundstück nicht betreten durfte oder so ähnlich
Materiell: Einordnung Vertragstyp (hab nur Dienstvertrag vom Auftrag abgegrenzt, weil vom Auftrag im Schreiben die Rede war), Pflichtverletzung und Verschulden (vermutlich der Schwerpunkt inkl. Beweiswürdigung), einige Punkte im Schaden (v.a. Mitverschulden der Klägerin)
darf gerne ergänzt werden...
habe übrigens voll zugesprochen, und ihr so?
Materiell: Einordnung Vertragstyp (hab nur Dienstvertrag vom Auftrag abgegrenzt, weil vom Auftrag im Schreiben die Rede war), Pflichtverletzung und Verschulden (vermutlich der Schwerpunkt inkl. Beweiswürdigung), einige Punkte im Schaden (v.a. Mitverschulden der Klägerin)
darf gerne ergänzt werden...
habe übrigens voll zugesprochen, und ihr so?
02.06.2020, 15:49
AGB habe ich jedenfalls Verstoß gegen 309 Nr. 5.. Aber ka ob das alles Ander zu sehen war wegen Unternehmerin?
Bzgl Beweisaufnahme. Ich fands schwierig, wer hinsichtlich der Aufklärung die Beweislast trägt. Eher die Beklagte. Sowohl wenn man 254 als auch wenn man innerbetrieblichen Schadensausgl. anwendet oder? Dann wäre die Beweisaufnahme aber unergiebig gewesen..
Bzgl Beweisaufnahme. Ich fands schwierig, wer hinsichtlich der Aufklärung die Beweislast trägt. Eher die Beklagte. Sowohl wenn man 254 als auch wenn man innerbetrieblichen Schadensausgl. anwendet oder? Dann wäre die Beweisaufnahme aber unergiebig gewesen..