26.05.2020, 14:29
(26.05.2020, 13:35)Gast schrieb: Du bist wohl echt Schnarcher in der Stadtverwaltung. Seit wann gilt das ArbZG für Richter und Beamte?
Hat wer behauptet ? Was die Norm ist, kann unterschiedliche Ausprägungen haben. Deshalb lohnt sich ja das Vergleichen von Äpfeln mit Birnen ebenso wenig wie das Bashing Angehöriger unterschiedlichster Berufskontexte untereinander. Zeiterfassung gibts nicht nur nach ArbZG und Erledigungsdruck entfaltet sich nicht im Gesetz sondern in der dienstlichen Beurteilung. Lesekompetenz brauchst du auch im Datenraum Diggi.
26.05.2020, 14:55
(26.05.2020, 14:10)Gast schrieb:(26.05.2020, 12:09)Gast schrieb:Diese Großkotzerei hier ist so armselig. Mag ja sein, dass Ihr Euch für unersetzlich haltet und wer sich im DD-Geschäft plötzlich rausklinken will, mag auch Schwierigkeiten bekommen. Es ist aber weder üblich noch meist notwendig, nonstop oder im Urlaub erreichbar zu sein, wenn man nicht gerade Führungskraft ist. Dass sich die, die sich nicht für unersetzlich halten, vielleicht Angst haben, schief angeschaut zu werden, wenn sie Urlaub nehmen und das auch richtig praktizieren, mag sein. Wer hier ein paar Jahre in der GK ist, hält da nicht den Laden am Laufen und muss ständig arbeitend und erreichbar sein, auch wenn das Ego oder der Chef das meint.(26.05.2020, 11:47)Gast schrieb:(26.05.2020, 11:21)Gasttt schrieb:(26.05.2020, 11:14)Gast schrieb: Jeder wie er mag, aber wenn man hervorheben muss, dass man seinen vollen Urlaubsanspruch nehmen kann und bisher nur einmal im Urlaub arbeiten musste, dann läuft irgendetwas schief. Ebenso, wenn man betonen muss, nicht am Wochenende arbeiten zu müssen.
Aha und was genau läuft schief? Denkst du, dass es in anderen Berufen anders läuft (also zumindest bei anderen Berufen als Supermarktkassierer). Denkst du Lehrer müssen nicht manchmal in den Ferien arbeiten oder ein Arzt mal außerplanmäßig eine Schicht übernehmen, wenn ein Kollege krank wird? Oder ein Werber nicht mal einen Urlaub verschieben, weil ein sehr wichtiges Projekt ansteht? Manche Leute stellen sich das Arbeitsleben echt wie Schule oder einen Ferienjob vor, glaube ich :D
So ein Kommentar kann eigentlich nur von einem Beamten kommen...
Mal am Wochenende oder im Urlaub arbeiten (oder zumindest Mails beantworten) wird jeder Jurist in einem ernsthaften Beruf ab und zu müssen - völlig egal ob als Anwalt, Unternehmensjurist oder Richter. Und wenn das selten ist, dann ist das in der Tat hervorzuheben. Alles andere ist lebensfremd. Anders sieht das höchstens bei irgendwelchen Schnarchbeamten in der regionalen Stadtverwaltung o.ä. aus. Da stirbt man dann an Bore-Out. ;)
Arbeitszeitgesetz und Urlaubsregelungen gelten eben für alle angestellten Anwälte (wenn nicht leitende Angestellte). Und es kein Zeichen von Wichtigkeit oder Coolness, wenn man meint, sie würden nicht für einen gelten oder man verzichte darauf. Eher ein Zeichen von Dummheit oder Angst. Da neidet man es heimlich den anderen und plustert sich lieber auf, man selbst hätte das ja nicht nötig und dafür würde man viel mehr verdienen. Bedauernswert und nervig.
Weird Flex Bro. Ich habe nur gesagt, dass ich bislang in zwei Jahren so gut wie niemals am Wochenende oder im Urlaub machen musste. Daraus machst du deinen komischen Rant da oben. Ich würde sagen, dass die Komplexe vielleicht auf der anderen Seite der Leitung liegen :D
26.05.2020, 15:48
(26.05.2020, 11:14)Gast schrieb:(26.05.2020, 11:07)Gasttt schrieb: Also ich will ja gar nicht bestreiten, dass es sowas nicht auch gibt (hab von M&A keine Ahnung), aber ich (der Poster von drüber aus der MC Kanzlei) wurde noch nie im Urlaub gestört (bzw. doch, ich hab einmal auch einen Tag arbeiten müssen, aber das war bislang in 2 Jahren das einzige mal) und habe bislang jedes Jahr meinen vollen Urlaubsanspruch nehmen können. Auch kann ich jederzeit und so viel ich will aus dem HO arbeiten. Bitte nicht einfach "GK" in einen Topf schmeissen. Es gibt Unterschiede wie Tag und Nacht bereits innerhalb derselben Kanzlei abhängig vom Partner und vom Rechtsgebiet. Dafür bekomme ich armer Tropf selten einen Bonus wie die M&A Kollegen, da ich nicht so viele Stunden billen kann. Darüber bin ich stets sehr traurig :rolleyes:
Jeder wie er mag, aber wenn man hervorheben muss, dass man seinen vollen Urlaubsanspruch nehmen kann und bisher nur einmal im Urlaub arbeiten musste, dann läuft irgendetwas schief. Ebenso, wenn man betonen muss, nicht am Wochenende arbeiten zu müssen.
Wenn hier immer übertrieben wird von wegen 180 Stunden in der GK, ist das in der Tat betonenswert
26.05.2020, 17:45
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26.05.2020, 20:42
(26.05.2020, 17:45)VomSüdennachNorden schrieb: Was kann man verlangen für eine Stelle als Consultant im Bereich Datenschutz?
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26.05.2020, 20:43
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26.05.2020, 20:43
(26.05.2020, 17:45)VomSüdennachNorden schrieb: Was kann man verlangen für eine Stelle als Consultant im Bereich Datenschutz?
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26.05.2020, 20:55
Ok. Mit solchen Angaben hab ich ehrlich gesagt nicht gerechnet. Hab überlegt 57 anzugeben, damit ich nach Verhandlungen auf 53-55 komme...
26.05.2020, 21:08
Dann mach das doch. Mehr als nein sagen könne sie nicht
27.05.2020, 16:50
Kann man hier bitte die Ausgangsfrage auf Seite 1 stichpunktartig beantworten und persönliche Animositäten gegenüber anderen Usern im altehrwürdigen Duell austragen? Vielen Dank.