18.05.2020, 17:33
Das kann ich durchaus nachvollziehen.
Meine Noten hatte ich ja bereits offengelegt.
Bei mir war es damals ähnlich. Plötzlich ist alles vorbei und die Noten reichen, um für ca. 90% aller juristischen Stellen in Frage zu kommen. Meine Mündliche war an einem Freitag und nach einem quasi durchgeschlafenen Wochenende (ich war einfach fertig) musste ich Montag plötzlich anfangen, eine Stelle zu suchen. Nur wusste ich nicht, was "das Richtige" ist. GK? Justiz? ÖD? Unternehmen? Es war ja alles plötzlich möglich... Da war ich fast neidisch auf die KollegInnen mit den schlechteren Noten, die "notgedrungen" erstmal in ihrer Anwaltsstationskanzlei arbeiten "durften". Die wussten wenigstens, wo sie dran waren...
Wenn Personal / Arbeitsrecht eine Option ist, könnten Arbeitgeberverbände oder der DGB Rechtsschutz interessant sein. Da kann man anwaltlich im Arbeitsrecht arbeiten, hat aber kein Risiko wie ein selbstständiger Anwalt. Außerdem ist das Niveau sehr hoch und kommt in Summe sicherlich an GK heran (die Bezahlung allerdings nicht...)
Üblich ist es dann inzwischen auch, sich eine Doppelzulassung zu holen. Für den Verband arbeitet man als Syndikusrechtsanwalt und holt sich zusätzlich eine "richtige" Anwaltszulassung. Damit kann man dann als Wohnzimmeranwalt ohne jedes Risiko (laufende Kosten hat man nicht und Haftungsrisiken deckt die notwendige Versicherung) mal probieren, Beratungsmandate auf eigene Rechnung zu bearbeiten und abzurechnen. Das geht natürlich auch als Unternehmenssyndikus.
Aus dem Verband (Gewerkschaft ist da tendenziell weniger gut für geeignet) kann man dann nach einigen Jahren auch als HR-Irgendwas in Unternehmen wechseln.
Meine Noten hatte ich ja bereits offengelegt.
Bei mir war es damals ähnlich. Plötzlich ist alles vorbei und die Noten reichen, um für ca. 90% aller juristischen Stellen in Frage zu kommen. Meine Mündliche war an einem Freitag und nach einem quasi durchgeschlafenen Wochenende (ich war einfach fertig) musste ich Montag plötzlich anfangen, eine Stelle zu suchen. Nur wusste ich nicht, was "das Richtige" ist. GK? Justiz? ÖD? Unternehmen? Es war ja alles plötzlich möglich... Da war ich fast neidisch auf die KollegInnen mit den schlechteren Noten, die "notgedrungen" erstmal in ihrer Anwaltsstationskanzlei arbeiten "durften". Die wussten wenigstens, wo sie dran waren...
Wenn Personal / Arbeitsrecht eine Option ist, könnten Arbeitgeberverbände oder der DGB Rechtsschutz interessant sein. Da kann man anwaltlich im Arbeitsrecht arbeiten, hat aber kein Risiko wie ein selbstständiger Anwalt. Außerdem ist das Niveau sehr hoch und kommt in Summe sicherlich an GK heran (die Bezahlung allerdings nicht...)
Üblich ist es dann inzwischen auch, sich eine Doppelzulassung zu holen. Für den Verband arbeitet man als Syndikusrechtsanwalt und holt sich zusätzlich eine "richtige" Anwaltszulassung. Damit kann man dann als Wohnzimmeranwalt ohne jedes Risiko (laufende Kosten hat man nicht und Haftungsrisiken deckt die notwendige Versicherung) mal probieren, Beratungsmandate auf eigene Rechnung zu bearbeiten und abzurechnen. Das geht natürlich auch als Unternehmenssyndikus.
Aus dem Verband (Gewerkschaft ist da tendenziell weniger gut für geeignet) kann man dann nach einigen Jahren auch als HR-Irgendwas in Unternehmen wechseln.
18.05.2020, 18:42
Als Einsteiger in der Personalabteilung, der sogar nicht nur rechtliches macht, dürfte das Einstiegsgehalt aber doch wesentlich geringer sein!?
Beim DGB-Rechsschutz ähnlich. Meine kurze Google-Suche spuckt für das Jahr 2013 ein Spitzen(!)Gehalt von 4300 Euro im Monat aus, also ca 50.000 €. Hab selber nur ein paar von deren Vertretern vor Gericht gesehen und die waren eher total mies. Waren aber auch nur KS-klagen, vielleicht machen bessere Juristen andere Sachen da.
Beim DGB-Rechsschutz ähnlich. Meine kurze Google-Suche spuckt für das Jahr 2013 ein Spitzen(!)Gehalt von 4300 Euro im Monat aus, also ca 50.000 €. Hab selber nur ein paar von deren Vertretern vor Gericht gesehen und die waren eher total mies. Waren aber auch nur KS-klagen, vielleicht machen bessere Juristen andere Sachen da.
18.05.2020, 21:00
Dafür sind die Arbeitsbedingungen beim DGB nicht so schlecht (soweit ich das von Bekannten dort weiß). 35 (oder 36?) Wochenstunden, Überstunden abbummelbar. Da relativiert sich das (geringere) Gehalt dann wieder etwas.
Ich "kenne" allerdings auch mehrere DGB-Rechtsschutzsekretäre aus verschiedenen Verfahren. Die sind in der Tat sehr unterschiedlich. Dort gibt es ebenso gute Juristen wie anderswo, aber eben auch die "Hardliner", die weniger Jura und mehr Sozialpolitik machen. Beim DGB vertritt man dann logischerweise nur Arbeitnehmer, was ich tendenziell anstrengender finde.
Im Arbeitgeberverband wird m.E. Arbeitsrecht besser gemacht, schon weil man auf Arbeitgeberseite oft die schwierigere Aufgabe hat. Die Juristen dort können m.E. mit GK-Anwälten mithalten, wenn sie nicht sogar (jedenfalls forensisch) besser sind. Ich muss sagen, dass ich die fähigsten Arbeitsrechtler bisher in AG-Verbänden angetroffen habe.
Daher würde ich - wenn ich der hier in Rede stehende "Gast" wäre - eher zum Arbeitgeberverband tendieren. Ist auch das bessere Sprungbrett...
Ich "kenne" allerdings auch mehrere DGB-Rechtsschutzsekretäre aus verschiedenen Verfahren. Die sind in der Tat sehr unterschiedlich. Dort gibt es ebenso gute Juristen wie anderswo, aber eben auch die "Hardliner", die weniger Jura und mehr Sozialpolitik machen. Beim DGB vertritt man dann logischerweise nur Arbeitnehmer, was ich tendenziell anstrengender finde.
Im Arbeitgeberverband wird m.E. Arbeitsrecht besser gemacht, schon weil man auf Arbeitgeberseite oft die schwierigere Aufgabe hat. Die Juristen dort können m.E. mit GK-Anwälten mithalten, wenn sie nicht sogar (jedenfalls forensisch) besser sind. Ich muss sagen, dass ich die fähigsten Arbeitsrechtler bisher in AG-Verbänden angetroffen habe.
Daher würde ich - wenn ich der hier in Rede stehende "Gast" wäre - eher zum Arbeitgeberverband tendieren. Ist auch das bessere Sprungbrett...
18.05.2020, 21:28
Ich wünsche Euch alles Gute, Kopf hoch!
18.05.2020, 21:59
(18.05.2020, 21:00)Rechtsanwalt schrieb: Dafür sind die Arbeitsbedingungen beim DGB nicht so schlecht (soweit ich das von Bekannten dort weiß). 35 (oder 36?) Wochenstunden, Überstunden abbummelbar. Da relativiert sich das (geringere) Gehalt dann wieder etwas.
Ich "kenne" allerdings auch mehrere DGB-Rechtsschutzsekretäre aus verschiedenen Verfahren. Die sind in der Tat sehr unterschiedlich. Dort gibt es ebenso gute Juristen wie anderswo, aber eben auch die "Hardliner", die weniger Jura und mehr Sozialpolitik machen. Beim DGB vertritt man dann logischerweise nur Arbeitnehmer, was ich tendenziell anstrengender finde.
Im Arbeitgeberverband wird m.E. Arbeitsrecht besser gemacht, schon weil man auf Arbeitgeberseite oft die schwierigere Aufgabe hat. Die Juristen dort können m.E. mit GK-Anwälten mithalten, wenn sie nicht sogar (jedenfalls forensisch) besser sind. Ich muss sagen, dass ich die fähigsten Arbeitsrechtler bisher in AG-Verbänden angetroffen habe.
Daher würde ich - wenn ich der hier in Rede stehende "Gast" wäre - eher zum Arbeitgeberverband tendieren. Ist auch das bessere Sprungbrett...
Das hat man dann wohl jetzt angepasst, nachdem ausgerechnet der DGB letztes Jahr vor dem BAG eine heftige Klatsche für seine unzulässige Überstundenabgeltungsregelung bei seinen Juristen kassiert hat. Das war schon peinlich, dass das von einer Arbeitnehmervertretung kommt :D . Allerdings wird einem sicherlich bei einem Großteil der Arbeitgeber -egal ob GK, normale Kanzlei, Unternehmen oder Verband - ein Arbeitsvertrag mit mind. einer unwirksamen Klausel vorgelegt. Da wird dann zugrundegelegt, dass 99% der Arbeitnehmer das hinnehmen, was letztlich auch stimmt. Im ungekündigten Arbeitsverhältnis klagt ja fast nie jemand.
18.05.2020, 22:58
das kann auch Absicht gewesen sein, weil man eine BAG Entscheidung zu dem Thema wollte. Das haben Gewerkschaften schon öfter so gemacht.
19.05.2020, 08:13
(18.05.2020, 22:58)Gast schrieb: das kann auch Absicht gewesen sein, weil man eine BAG Entscheidung zu dem Thema wollte. Das haben Gewerkschaften schon öfter so gemacht.
Garantiert macht sich keiner absichtlich so zum Vollhorst. Dass eine Rechtsvertretung für AN-Interessen mit ihren eigenen AN so umgeht und dafür eine entsprechende Ansage vom BAG kassiert, ist in der Außenwirkung ziemlich übel für eine Gewerkschaft.
Aber da es ja ein DGB-Jurist war, der erfolgreich gegen die entsprechende Regelung in seinem Vertrag geklagt hat, zeigt das ja durchaus, dass die dort tätigen Juristen durchaus vernünftig und fähig sind. Und dass bei Funktionären nicht unbedingt was Vernünftiges rauskommt, ist ja nichts Neues und nicht auf Gewerkschaften beschränkt.
19.05.2020, 09:05
Fehlt dir irgendwie bisschen Kreativität?
Das kann Absicht gewesen sein. Man verpasst seinem Mitarbeiter die Klausel, die man vom BAG geprüft haben will und lässt ihn klagen.
Zum Vollhorst machen sich dann nur Leute, die das nicht blicken.
Das kann Absicht gewesen sein. Man verpasst seinem Mitarbeiter die Klausel, die man vom BAG geprüft haben will und lässt ihn klagen.
Zum Vollhorst machen sich dann nur Leute, die das nicht blicken.
19.05.2020, 09:57
Klar, genau wie die Proteste der Angestellten vor ein paar Jahren :D Träum weiter.
19.05.2020, 10:26
Lern mal lieber weiter auf dein 1. Examen, wenn du von der Praxis keine Ahnung hast.