17.05.2020, 20:20
(17.05.2020, 19:02)Durchgang schrieb:(17.05.2020, 14:06)Gast Hessen schrieb: Was ihr bei all den Überlegungen nicht vergessen solltet:
Vermeintliche "einfachere" Klausuren mit z.B. einer Tierhalterhaftungs- oder Verkehrsunfallproblematik werden einfach wesentlich strenger bewertet als Klausuren mit spezielleren Themen.
Die Korrektoren gehen nämlich gerade davon aus, dass jede Referendar da alles in und auswendig kann, sodass man auch mit kleineren Fehlern viel schneller in der Note abstürzt.
Genau das ist auch in meinen Augen wirklich nachweislich falsch. Verstehe ich (und damit meine ich durchaus auch mich selbst) den Fall schon nicht, so komme ich erst recht nicht auf die Lösung. Wie viele komische, abstruse Fälle in den abgelegensten Rechtsgebieten gibt es? Und keines davon - so fair muss man sein - kam im Mai-Durchgang dran. Und so "relativ" kann ich als Korrektor eine Klausur kann nicht bewerten, als dass ich sie - vorausgesetzt sie ist akzeptabel gelöst - direkt mangelhaft bewerte.
Während ein "Kracher" im tiefsten Erbrecht / ZwangsvollstreckungsR, bei dem ich die Lösungsskizze einfach nicht treffe (sie falsch löse), zwangsläufig mangelhaft ist. Das ist wirklich nicht nur meine Meinung bzw. die meiner Vorrednerin, sondern wirklich auch die von AG-Leitern, die korrigieren.
Dann solltet ihr ja mit mehr als passablen und zufriedenstellenden Ergebnissen rechnen können. Mag sein, dass in NRW nur bekannte Rechtsgebiete geprüft wurden. In Hessen allerdings war die Thematik der AW-Klausur nicht unbedingt geläufig und die der beiden ÖR-Klausuren, jedenfalls die der ÖII, ebenfalls nicht. Die strengere Korrektur, im Falle klassischer und bekannter Konstellationen, wurde zumindest bei uns immer kommuniziert.
17.05.2020, 22:05
(17.05.2020, 20:20)GastHessen12 schrieb:(17.05.2020, 19:02)Durchgang schrieb:(17.05.2020, 14:06)Gast Hessen schrieb: Was ihr bei all den Überlegungen nicht vergessen solltet:
Vermeintliche "einfachere" Klausuren mit z.B. einer Tierhalterhaftungs- oder Verkehrsunfallproblematik werden einfach wesentlich strenger bewertet als Klausuren mit spezielleren Themen.
Die Korrektoren gehen nämlich gerade davon aus, dass jede Referendar da alles in und auswendig kann, sodass man auch mit kleineren Fehlern viel schneller in der Note abstürzt.
Genau das ist auch in meinen Augen wirklich nachweislich falsch. Verstehe ich (und damit meine ich durchaus auch mich selbst) den Fall schon nicht, so komme ich erst recht nicht auf die Lösung. Wie viele komische, abstruse Fälle in den abgelegensten Rechtsgebieten gibt es? Und keines davon - so fair muss man sein - kam im Mai-Durchgang dran. Und so "relativ" kann ich als Korrektor eine Klausur kann nicht bewerten, als dass ich sie - vorausgesetzt sie ist akzeptabel gelöst - direkt mangelhaft bewerte.
Während ein "Kracher" im tiefsten Erbrecht / ZwangsvollstreckungsR, bei dem ich die Lösungsskizze einfach nicht treffe (sie falsch löse), zwangsläufig mangelhaft ist. Das ist wirklich nicht nur meine Meinung bzw. die meiner Vorrednerin, sondern wirklich auch die von AG-Leitern, die korrigieren.
Dann solltet ihr ja mit mehr als passablen und zufriedenstellenden Ergebnissen rechnen können. Mag sein, dass in NRW nur bekannte Rechtsgebiete geprüft wurden. In Hessen allerdings war die Thematik der AW-Klausur nicht unbedingt geläufig und die der beiden ÖR-Klausuren, jedenfalls die der ÖII, ebenfalls nicht. Die strengere Korrektur, im Falle klassischer und bekannter Konstellationen, wurde zumindest bei uns immer kommuniziert.
Nur mal so: lösungskzizze nicht treffen ungleich mangelhaft. du kannst auch mit einer „falsch“ gelösten Klausur bestehen.
17.05.2020, 22:08
Es ist auch müßig sich darüber zu unterhalten. Am Ende hat es keiner von euch in der Hand. Abwarten und sehen was bei raus kommt. Ich sehe das wie der Vorredner ich fand weder örecht noch die Z4 dankbar.
18.05.2020, 03:42
Ich will niemandem aus diesem Durchgang zu nahe treten. Die Frage war, wie dieser Durchgang einzuordnen ist und er war definitiv dankbar, weil durchschnittlich. Dass in den Anwaltsklausuren im ZR materiell rechtlich nur Standardfragen behandelt werden, sieht man so meiner Erfahrung nach nicht mehr. Und ÖR II war sicherlich eine knifflige Klausur, aber dennoch eine Standardmaßnahme, die man schon seit dem Studium kennt. Schaut euch sonst im Vergleich mal Juli oder Dezember 2019 an....
Und zur Benotung: sicher werden Klassiker strenger benotet, dennoch erreicht man dort am Ende leichter die Hürde zum Befriedigend. Und da liegen doch nunmal die meisten Kandidaten. Schwerer ist beim Klassiker sicher die Schwelle zu 9+ Punkten - Keine Frage. Aber vb Kandidaten kennen die Klassiker sowieso und bekommen dann auch ihre verdiente (!!!) Note. Bei einem absurden Fall kommen nicht mehr Leute in den vb Bereich, da wird einem auch nichts geschenkt. Was ausgedünnt wird ist das Mittelfeld. Entweder findet man den Clou oder nicht.
Und eine Lösung an der Lösungsskizze vorbei bringt immer Abzug... das sagt doch jeder schon im Rep zum 1. Examen. Und im Gegensatz zum ÖR gibt es im ZR schon meistens die eine materiell rechtlich richtige Lösung, auf die man kommen sollte.
Deswegen würde ich mir bei diesem Durchgang wegen der Korrektur im Hinblick auf die Themen keine Sorgen machen. Die allgemeine Ungewissheit bleibt natürlich für uns alle bestehen. Am Ende ist es einfach nicht wirklich objektiv fair, weil es keinen einheitlichen Korrekturmaßstab gibt. Damit müssen wir leben.
Und zur Benotung: sicher werden Klassiker strenger benotet, dennoch erreicht man dort am Ende leichter die Hürde zum Befriedigend. Und da liegen doch nunmal die meisten Kandidaten. Schwerer ist beim Klassiker sicher die Schwelle zu 9+ Punkten - Keine Frage. Aber vb Kandidaten kennen die Klassiker sowieso und bekommen dann auch ihre verdiente (!!!) Note. Bei einem absurden Fall kommen nicht mehr Leute in den vb Bereich, da wird einem auch nichts geschenkt. Was ausgedünnt wird ist das Mittelfeld. Entweder findet man den Clou oder nicht.
Und eine Lösung an der Lösungsskizze vorbei bringt immer Abzug... das sagt doch jeder schon im Rep zum 1. Examen. Und im Gegensatz zum ÖR gibt es im ZR schon meistens die eine materiell rechtlich richtige Lösung, auf die man kommen sollte.
Deswegen würde ich mir bei diesem Durchgang wegen der Korrektur im Hinblick auf die Themen keine Sorgen machen. Die allgemeine Ungewissheit bleibt natürlich für uns alle bestehen. Am Ende ist es einfach nicht wirklich objektiv fair, weil es keinen einheitlichen Korrekturmaßstab gibt. Damit müssen wir leben.
18.05.2020, 08:12
Natürlich gibt es Punktabzug.
Nur so pauschal und zwingend ist durchfallen bei „falscher Lösung“ nicht, wie ihr das alle schreibt.
Jeder der mal korrigiert hat (auch wenn es nur im klausurenkurs zum 1 ist), weiß das.
Pauschal kann ich nur sagen, „falsche“ Lösung und wenig geschrieben, das ist dann idR. Fatal, weil dann wenig „gezeigt“ werden kann.
Das „falsche“ oder schwer vertretbare Lösungen wie auch handwerkliche Fehler zu Punktabzug führen ist doch klar, sonst hätten wir alle 18p.
Nur so pauschal und zwingend ist durchfallen bei „falscher Lösung“ nicht, wie ihr das alle schreibt.
Jeder der mal korrigiert hat (auch wenn es nur im klausurenkurs zum 1 ist), weiß das.
Pauschal kann ich nur sagen, „falsche“ Lösung und wenig geschrieben, das ist dann idR. Fatal, weil dann wenig „gezeigt“ werden kann.
Das „falsche“ oder schwer vertretbare Lösungen wie auch handwerkliche Fehler zu Punktabzug führen ist doch klar, sonst hätten wir alle 18p.
18.05.2020, 08:20
(18.05.2020, 03:42)GastNRW123 schrieb: Ich will niemandem aus diesem Durchgang zu nahe treten. Die Frage war, wie dieser Durchgang einzuordnen ist und er war definitiv dankbar, weil durchschnittlich. Dass in den Anwaltsklausuren im ZR materiell rechtlich nur Standardfragen behandelt werden, sieht man so meiner Erfahrung nach nicht mehr. Und ÖR II war sicherlich eine knifflige Klausur, aber dennoch eine Standardmaßnahme, die man schon seit dem Studium kennt. Schaut euch sonst im Vergleich mal Juli oder Dezember 2019 an....
Und zur Benotung: sicher werden Klassiker strenger benotet, dennoch erreicht man dort am Ende leichter die Hürde zum Befriedigend. Und da liegen doch nunmal die meisten Kandidaten. Schwerer ist beim Klassiker sicher die Schwelle zu 9+ Punkten - Keine Frage. Aber vb Kandidaten kennen die Klassiker sowieso und bekommen dann auch ihre verdiente (!!!) Note. Bei einem absurden Fall kommen nicht mehr Leute in den vb Bereich, da wird einem auch nichts geschenkt. Was ausgedünnt wird ist das Mittelfeld. Entweder findet man den Clou oder nicht.
Und eine Lösung an der Lösungsskizze vorbei bringt immer Abzug... das sagt doch jeder schon im Rep zum 1. Examen. Und im Gegensatz zum ÖR gibt es im ZR schon meistens die eine materiell rechtlich richtige Lösung, auf die man kommen sollte.
Deswegen würde ich mir bei diesem Durchgang wegen der Korrektur im Hinblick auf die Themen keine Sorgen machen. Die allgemeine Ungewissheit bleibt natürlich für uns alle bestehen. Am Ende ist es einfach nicht wirklich objektiv fair, weil es keinen einheitlichen Korrekturmaßstab gibt. Damit müssen wir leben.
Hast du denn mitgeschrieben?
Weil es ist immer nur das Examen leicht, welches man nicht geschrieben hat.
Ich fand aber schon - auch bei materiellen „leichten Themen“ war es abseits dessen auch mal recht knackig.
18.05.2020, 09:55
(18.05.2020, 03:42)GastNRW123 schrieb: Ich will niemandem aus diesem Durchgang zu nahe treten. Die Frage war, wie dieser Durchgang einzuordnen ist und er war definitiv dankbar, weil durchschnittlich. Dass in den Anwaltsklausuren im ZR materiell rechtlich nur Standardfragen behandelt werden, sieht man so meiner Erfahrung nach nicht mehr. Und ÖR II war sicherlich eine knifflige Klausur, aber dennoch eine Standardmaßnahme, die man schon seit dem Studium kennt. Schaut euch sonst im Vergleich mal Juli oder Dezember 2019 an....
Und zur Benotung: sicher werden Klassiker strenger benotet, dennoch erreicht man dort am Ende leichter die Hürde zum Befriedigend. Und da liegen doch nunmal die meisten Kandidaten. Schwerer ist beim Klassiker sicher die Schwelle zu 9+ Punkten - Keine Frage. Aber vb Kandidaten kennen die Klassiker sowieso und bekommen dann auch ihre verdiente (!!!) Note. Bei einem absurden Fall kommen nicht mehr Leute in den vb Bereich, da wird einem auch nichts geschenkt. Was ausgedünnt wird ist das Mittelfeld. Entweder findet man den Clou oder nicht.
Und eine Lösung an der Lösungsskizze vorbei bringt immer Abzug... das sagt doch jeder schon im Rep zum 1. Examen. Und im Gegensatz zum ÖR gibt es im ZR schon meistens die eine materiell rechtlich richtige Lösung, auf die man kommen sollte.
Deswegen würde ich mir bei diesem Durchgang wegen der Korrektur im Hinblick auf die Themen keine Sorgen machen. Die allgemeine Ungewissheit bleibt natürlich für uns alle bestehen. Am Ende ist es einfach nicht wirklich objektiv fair, weil es keinen einheitlichen Korrekturmaßstab gibt. Damit müssen wir leben.
Ich finde das sehr treffend formuliert. Ergänzend würde ich noch Oktober 2019 hinzuziehen. Was da z.B. in der Z3 verlangt wurde...hallo?! Irre :s
18.05.2020, 10:38
ich fand den durchgang ebenfalls nicht als besonders einfach (und insb. nicht deshalb weil standardthemen drangekommen sein sollen). im märz die zr1, z3, 2*sr und ör waren nicht atypisch oder besonders "schwer". ganz im gegenteil. sie waren nach m.e. vergleichbar mit den klausuren in diesem durchgang.z1 war 123, widerruf, beweiswürdigung etc. z3 war eine "einfache" einziehungsklage 404, 406, 392 bgb.. s1: diebstahl, raub, 102, 105 stpo etc. ich empfand zb die sr1 klausur im mai schwerer als die im märz. dasselbe gilt für die s2 klausur im märz. v1 war kein "Standardthema" oder kann man das beim luftsig behaupten? die abgrenzung der 34er im polg dürfte ebenfalls nicht jedem geläufig sein. eine nachbaranfechtungsklage mit 34 oder 35 baug dagegen dürfte für viele einfacher in der handhabung sein und das lief 2019 auch im examen etc. etc. selbiges gilt für durchgänge in den jahren zuvor .es ist denke ich oft auch ein subjk. empfinden. es gibt immer mal wieder durchgängie, die atypischer erscheinen und solche bei denen man diesen eindruck nicht hat. insg. aber war der durchgang sicherlich kein geschenk oder dergleichen.
18.05.2020, 10:49
Ich glaube das liegt daran, dass manche einfach nicht gut im ZR sind und meinen, ich sage mal Randthemen seien objektiv schwer.
Ich bin dagegen nicht der König des ÖR und hätte mich einfach über klassische Themen, ohne komische Drogentests und häusliche Gewalt gefreut. Weil diese zwei Punkte, auch wenn ÖR1 sonst klassisch waren, haben mich richtig ins schwimmen gebracht.
Ich bin dagegen nicht der König des ÖR und hätte mich einfach über klassische Themen, ohne komische Drogentests und häusliche Gewalt gefreut. Weil diese zwei Punkte, auch wenn ÖR1 sonst klassisch waren, haben mich richtig ins schwimmen gebracht.
18.05.2020, 11:20
(18.05.2020, 10:38)gasthekek schrieb: ich fand den durchgang ebenfalls nicht als besonders einfach (und insb. nicht deshalb weil standardthemen drangekommen sein sollen). im märz die zr1, z3, 2*sr und ör waren nicht atypisch oder besonders "schwer". ganz im gegenteil. sie waren nach m.e. vergleichbar mit den klausuren in diesem durchgang.z1 war 123, widerruf, beweiswürdigung etc. z3 war eine "einfache" einziehungsklage 404, 406, 392 bgb.. s1: diebstahl, raub, 102, 105 stpo etc. ich empfand zb die sr1 klausur im mai schwerer als die im märz. dasselbe gilt für die s2 klausur im märz. v1 war kein "Standardthema" oder kann man das beim luftsig behaupten? die abgrenzung der 34er im polg dürfte ebenfalls nicht jedem geläufig sein. eine nachbaranfechtungsklage mit 34 oder 35 baug dagegen dürfte für viele einfacher in der handhabung sein und das lief 2019 auch im examen etc. etc. selbiges gilt für durchgänge in den jahren zuvor .es ist denke ich oft auch ein subjk. empfinden. es gibt immer mal wieder durchgängie, die atypischer erscheinen und solche bei denen man diesen eindruck nicht hat. insg. aber war der durchgang sicherlich kein geschenk oder dergleichen.
Die im März hatten mMn auch die schwierigere Ausgangslage, inmitten der gänzlich unbekannten Corona-Situation zu schreiben mit der Angst, dass jederzeit abgebrochen werden kann.