16.05.2020, 00:24
Es hilft ja auch nichts, wenn man als Schriftsatz eine wissenschaftliche Abhandlung als GK-Anwalt einreicht. So kann man höchstens durch Verwirrung von den berechtigten Argumenten der Gegenseite ablenken.
Was ich auch schon für medizinische Gutachten von Gerichtsgut(schlecht)achtern gelesen habe, wo entscheidungserhebliche Argumente der Gegenseite einfach unter den Tisch fallen gelassen wurden und schlecht formuliert und abgeschrieben war. Manche Gerichtsgutachter brauchen erst mal einen Schreib- und Argumentationskurs bevor sie sich noch mal mit mir anlegen...
Was ich auch schon für medizinische Gutachten von Gerichtsgut(schlecht)achtern gelesen habe, wo entscheidungserhebliche Argumente der Gegenseite einfach unter den Tisch fallen gelassen wurden und schlecht formuliert und abgeschrieben war. Manche Gerichtsgutachter brauchen erst mal einen Schreib- und Argumentationskurs bevor sie sich noch mal mit mir anlegen...
16.05.2020, 08:37
Genau so ein dummes Argument wie neulich das, jemand habe aber trotzdem mal einen Fall gewonnen. Der Anwalt kann immer nur sehr begrenzt was für das, was vor Gericht passiert. Sollte man wissen..
16.05.2020, 09:00
(16.05.2020, 08:37)Gast schrieb: Genau so ein dummes Argument wie neulich das, jemand habe aber trotzdem mal einen Fall gewonnen. Der Anwalt kann immer nur sehr begrenzt was für das, was vor Gericht passiert. Sollte man wissen..
Nunja, wollen wir es nicht hoffen, dass der Anwalt keine Beeinflussungsmöglichkeiten hat.
Aber halten wir bitte fest, wenn zwei sich streiten entscheidet am Ende der Richter und nicht einer der Anwälte.
Wenn sich ein Richter festgelegt hat, kann man noch so sehr an Argumenten rüttelt die Sache ist fix und kann allenfalls bei einem
Anderen Richter, der wieder die entscheidungskompetenz innehat abgeändert werden.
Anwälte sind wenn man es genau betrachtet ein Sprachrohr des Mandanten, der seine Belange dahingehend beschreibt und übersetzt und im
Vorneherein soweit aussortiert, dass der Richter nur mit notwendigen Informationen arbeitet und nicht jedem stundenlang alles aus der Nase ziehen muss. Deswegen hat die rechtliche Bewerbung des Anwalt auch überschaubare Bedeutung.
So eine Justiz
Wäre furchtbar ineffizient.
Aber das Ganze ist nicht abwertend. Ganz im Gegenteil. Der Anwalt ist das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Juristerei.
Zwischen dem Recht wie wir es verstehen und dem Recht wie es von Seiten der Gesellschaft gefühlt wird und sich dann wieder in „unserem“
Recht wiederspiegelt.
16.05.2020, 09:36
(16.05.2020, 09:00)Blub schrieb:(16.05.2020, 08:37)Gast schrieb: Genau so ein dummes Argument wie neulich das, jemand habe aber trotzdem mal einen Fall gewonnen. Der Anwalt kann immer nur sehr begrenzt was für das, was vor Gericht passiert. Sollte man wissen..
Nunja, wollen wir es nicht hoffen, dass der Anwalt keine Beeinflussungsmöglichkeiten hat.
Aber halten wir bitte fest, wenn zwei sich streiten entscheidet am Ende der Richter und nicht einer der Anwälte.
Wenn sich ein Richter festgelegt hat, kann man noch so sehr an Argumenten rüttelt die Sache ist fix und kann allenfalls bei einem
Anderen Richter, der wieder die entscheidungskompetenz innehat abgeändert werden.
Anwälte sind wenn man es genau betrachtet ein Sprachrohr des Mandanten, der seine Belange dahingehend beschreibt und übersetzt und im
Vorneherein soweit aussortiert, dass der Richter nur mit notwendigen Informationen arbeitet und nicht jedem stundenlang alles aus der Nase ziehen muss. Deswegen hat die rechtliche Bewerbung des Anwalt auch überschaubare Bedeutung.
So eine Justiz
Wäre furchtbar ineffizient.
Aber das Ganze ist nicht abwertend. Ganz im Gegenteil. Der Anwalt ist das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Juristerei.
Zwischen dem Recht wie wir es verstehen und dem Recht wie es von Seiten der Gesellschaft gefühlt wird und sich dann wieder in „unserem“
Recht wiederspiegelt.
Oh Schreck oh Schreck... und das sind dann die Anwälte, die brav all das aufschreiben, was ihnen ihre Mandantin sagt und so dann zB als Klägerin selbst darlegen, wieso der Anspruch verjährt ist oder ihre eigene Klage unschlüssig machen.
Das ist mir schon während meiner Ref Zeit bei Gericht aufgefallen. Dass ganz viele Anwälte nur die „Fakten“ schreiben, ohne anscheinend richtig zu prüfen, was das für rechtliche Auswirkungen auf ihren Fall hat. Und dann kommt das „überraschende“ Urteil vom Gericht.
16.05.2020, 11:30
Tja schade, dass nicht jeder Mandant auch Jurist sein kann...ich vertrete viel lieber Kollegen, da muss man nicht so viel filtern.
16.05.2020, 16:04
(16.05.2020, 09:36)Gast Gast schrieb:(16.05.2020, 09:00)Blub schrieb:(16.05.2020, 08:37)Gast schrieb: Genau so ein dummes Argument wie neulich das, jemand habe aber trotzdem mal einen Fall gewonnen. Der Anwalt kann immer nur sehr begrenzt was für das, was vor Gericht passiert. Sollte man wissen..
Nunja, wollen wir es nicht hoffen, dass der Anwalt keine Beeinflussungsmöglichkeiten hat.
Aber halten wir bitte fest, wenn zwei sich streiten entscheidet am Ende der Richter und nicht einer der Anwälte.
Wenn sich ein Richter festgelegt hat, kann man noch so sehr an Argumenten rüttelt die Sache ist fix und kann allenfalls bei einem
Anderen Richter, der wieder die entscheidungskompetenz innehat abgeändert werden.
Anwälte sind wenn man es genau betrachtet ein Sprachrohr des Mandanten, der seine Belange dahingehend beschreibt und übersetzt und im
Vorneherein soweit aussortiert, dass der Richter nur mit notwendigen Informationen arbeitet und nicht jedem stundenlang alles aus der Nase ziehen muss. Deswegen hat die rechtliche Bewerbung des Anwalt auch überschaubare Bedeutung.
So eine Justiz
Wäre furchtbar ineffizient.
Aber das Ganze ist nicht abwertend. Ganz im Gegenteil. Der Anwalt ist das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Juristerei.
Zwischen dem Recht wie wir es verstehen und dem Recht wie es von Seiten der Gesellschaft gefühlt wird und sich dann wieder in „unserem“
Recht wiederspiegelt.
Oh Schreck oh Schreck... und das sind dann die Anwälte, die brav all das aufschreiben, was ihnen ihre Mandantin sagt und so dann zB als Klägerin selbst darlegen, wieso der Anspruch verjährt ist oder ihre eigene Klage unschlüssig machen.
Das ist mir schon während meiner Ref Zeit bei Gericht aufgefallen. Dass ganz viele Anwälte nur die „Fakten“ schreiben, ohne anscheinend richtig zu prüfen, was das für rechtliche Auswirkungen auf ihren Fall hat. Und dann kommt das „überraschende“ Urteil vom Gericht.
Wie immer gibt es sowohl auf der Richter- als auch auf der Anwaltsbank solche und solche...
Mich würde tatsächlich mal interessieren, was passieren würde, wenn man alle Parteien vor Gericht einfach das vortragen ließe, was sie dem Anwalt sagen. Manchen Richtern ist die Filterfunktion der Anwälte nicht wirklich bewusst.
Wenn ein Anwalt handwerklich korrekt arbeitet, dann macht er im Grund die selbe Arbeit wie das Gericht. Nur, dass die "Gegnerstation" nicht nach außen tritt bzw. nur im Schreiben an den Mandanten auftaucht.
Hinsichtlich der Verjährung: Auch hier erlebt man als Anwalt manchmal Überraschendes. Manche Richter scheinen zu verdrängen, dass die Verjährung eine Einrede darstellt (Merkspruch von Hemmer: Über Einrede muss man reden!). Die beklagte Partei muss sich darauf erstmal berufen. Richterliche Hinweise dahingehend, dass die Forderung "wohl verjährt sei" sind dann eher an der Grenze dessen, was als richterlicher Hinweis noch erlaubt ist. Aber um die Akte vom Tisch zu bekommen, ist ja vieles gerade recht...
Hochnotpeinlich wird das Ganze dann, wenn man als Anwalt das Gericht fragen muss, ob z.B. § 115 Abs. 3 Satz 3 VVG bekannt sei. Alles schon erlebt... Das dann zum Thema "Überraschungsentscheidung" und "allwissendes Gericht".
16.05.2020, 16:12
§ 115 Abs. 3 Satz 3 VVG gibts gar nicht
16.05.2020, 16:19
16.05.2020, 16:32
16.05.2020, 16:33