15.05.2020, 12:12
(15.05.2020, 12:10)Gast schrieb:(15.05.2020, 11:49)Gast schrieb:(15.05.2020, 10:48)Gast schrieb:(15.05.2020, 09:52)Gast schrieb: Ich möchte den Kollegen mit Großkanzleiambitionen trotz 2x4 bzw. 5 Punkte nicht nahe treten, aber eine realistische Selbsteinschätzung sollte man schon haben. Hört sich blöd an, aber was willst du in der Großkanzlei mit den Noten? Facilitymanager werden?
Einerseits stimme ich dem zu. Eine gewisse realistische Erwartungshaltung sollte man für das Berufsleben schon haben, denn eine solche Bewerbung ruft dort idR. eher eine Belustigung hervor. Ein Jura-Studium ist eben nicht per se mit der Lizenz zum Gelddrucken verbunden. Andererseits zeichnen sich die dortigen Anwälte, die Anwältinnen weniger, durch ein überbordendes Selbstbewusstsein zuzüglich einer gewissen Überheblichkeit und Realitätsferne aus. Sie kochen auch nur mit Wasser, wobei auch da die Ergebnisse manchmal nicht gekocht, sondern nur lauwarm sind. Und aus Wasser Wein machen können sie auch nicht.
Insoweit kann man schon fragen, warum dort für jemanden, der mit 2x4-5 Punkten diese Attribute ebenfalls erfüllt, nicht auch ein Plätzchen als Anwalt zu finden sein soll.
Ja eben und nur weil einer gut auswendig lernen kann und hübsche Klausuren mit Schönschreibfüller schreiben kann, heisst nicht, dass er auch in der Praxis bessere Sachen als seine 2 x a Kollegen liefert, die vllt die gleichen Stationsnoten wie er hatten und nur Pech in den Klausuren. Vllt ist der bessere Kollege auch nur ausgebrannt vom vielen Lernen oder hat eine Sehnenscheidenentzündung im Arm vom vielen Übungsklausuren schreiben schon vorm 1. Examen.
Ausreden über Ausreden...
Sinnlose Diskussion.
15.05.2020, 12:30
Keine Ahnung, wo hier schon wieder der Bezug zum Ausgangsthema ist (Hochqualifizierter Jurist hat keinen Plan, was er machen soll).
Aber die Unterschiede zwischen 2xa und 2xvb, wenn sie auch nicht mit Händen zu greifen sein mögen, werden doch schon aus dem deutlich, was zuvor gepostet wurde. Performance in den Prüfungen. Auf welchen Faktoren das beruht (Intelligenz, Glück, Fleiss) ist erstmal nachrangig. Die 2xvb waren jedenfalls in der Lage alle Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, im Moment x auch an den Start zu bringen, die 2xa nicht.
Wegen der Bedeutung für den Berufszugang (Art. 12) ist das natürlich nicht so trivial, wie es hier den Anschein haben mag. Ja, ein paar Momentaufnahmen entscheiden über das ganze Berufsleben. Aber jede® weiß/muss wissen um dieses System und dann heißt es eben "Friss oder Stirb". Die, die profitieren vom System, und das wäre der einzig nützliche Ertrag in dieser ewigen Diskussion, sollten darum wissen, dass die Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, stets die notwendige Bedingung, nie aber die hinreichende Bedingung für den Examenserfolg sind. Und sie sollten, weil sie in die entsprechenden Positionen kommen können (Prüfer), dafür sorgen, dass die Faktoren, die der Einzelne nicht an den Start bringen kann, in ihrer Bedeutung für den Examenserfolg minimiert werden.
Wer einmal in sich geht und die Examenssituationen reflektiert, weiß, dass es an der ein oder anderen Stelle auch ohne eigenes Zutun schlechter hätte laufen können. Dass immer auch Glück, Zufall, you name it im Spiel sind. Ich habe profitiert von großzügigen PrüferInnen in den Mündlichen. Klar habe ich auch gearbeitet. Aber ich werde einen Dreck tun und denken ich hätte mehr gearbeitet, als die die nicht profitiert haben oder wäre klüger, besser, toller. Wenn ihr profitiert habt, beteiligt euch an den Prüfungen, sorgt dafür, dass es gerecht zugeht und alle die gleichen Chancen haben auf den Examenserfolg.
Aber die Unterschiede zwischen 2xa und 2xvb, wenn sie auch nicht mit Händen zu greifen sein mögen, werden doch schon aus dem deutlich, was zuvor gepostet wurde. Performance in den Prüfungen. Auf welchen Faktoren das beruht (Intelligenz, Glück, Fleiss) ist erstmal nachrangig. Die 2xvb waren jedenfalls in der Lage alle Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, im Moment x auch an den Start zu bringen, die 2xa nicht.
Wegen der Bedeutung für den Berufszugang (Art. 12) ist das natürlich nicht so trivial, wie es hier den Anschein haben mag. Ja, ein paar Momentaufnahmen entscheiden über das ganze Berufsleben. Aber jede® weiß/muss wissen um dieses System und dann heißt es eben "Friss oder Stirb". Die, die profitieren vom System, und das wäre der einzig nützliche Ertrag in dieser ewigen Diskussion, sollten darum wissen, dass die Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, stets die notwendige Bedingung, nie aber die hinreichende Bedingung für den Examenserfolg sind. Und sie sollten, weil sie in die entsprechenden Positionen kommen können (Prüfer), dafür sorgen, dass die Faktoren, die der Einzelne nicht an den Start bringen kann, in ihrer Bedeutung für den Examenserfolg minimiert werden.
Wer einmal in sich geht und die Examenssituationen reflektiert, weiß, dass es an der ein oder anderen Stelle auch ohne eigenes Zutun schlechter hätte laufen können. Dass immer auch Glück, Zufall, you name it im Spiel sind. Ich habe profitiert von großzügigen PrüferInnen in den Mündlichen. Klar habe ich auch gearbeitet. Aber ich werde einen Dreck tun und denken ich hätte mehr gearbeitet, als die die nicht profitiert haben oder wäre klüger, besser, toller. Wenn ihr profitiert habt, beteiligt euch an den Prüfungen, sorgt dafür, dass es gerecht zugeht und alle die gleichen Chancen haben auf den Examenserfolg.
15.05.2020, 12:35
(15.05.2020, 12:30)G@st schrieb: Keine Ahnung, wo hier schon wieder der Bezug zum Ausgangsthema ist (Hochqualifizierter Jurist hat keinen Plan, was er machen soll).
Aber die Unterschiede zwischen 2xa und 2xvb, wenn sie auch nicht mit Händen zu greifen sein mögen, werden doch schon aus dem deutlich, was zuvor gepostet wurde. Performance in den Prüfungen. Auf welchen Faktoren das beruht (Intelligenz, Glück, Fleiss) ist erstmal nachrangig. Die 2xvb waren jedenfalls in der Lage alle Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, im Moment x auch an den Start zu bringen, die 2xa nicht.
Wegen der Bedeutung für den Berufszugang (Art. 12) ist das natürlich nicht so trivial, wie es hier den Anschein haben mag. Ja, ein paar Momentaufnahmen entscheiden über das ganze Berufsleben. Aber jede® weiß/muss wissen um dieses System und dann heißt es eben "Friss oder Stirb". Die, die profitieren vom System, und das wäre der einzig nützliche Ertrag in dieser ewigen Diskussion, sollten darum wissen, dass die Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, stets die notwendige Bedingung, nie aber die hinreichende Bedingung für den Examenserfolg sind. Und sie sollten, weil sie in die entsprechenden Positionen kommen können (Prüfer), dafür sorgen, dass die Faktoren, die der Einzelne nicht an den Start bringen kann, in ihrer Bedeutung für den Examenserfolg minimiert werden.
Wer einmal in sich geht und die Examenssituationen reflektiert, weiß, dass es an der ein oder anderen Stelle auch ohne eigenes Zutun schlechter hätte laufen können. Dass immer auch Glück, Zufall, you name it im Spiel sind. Ich habe profitiert von großzügigen PrüferInnen in den Mündlichen. Klar habe ich auch gearbeitet. Aber ich werde einen Dreck tun und denken ich hätte mehr gearbeitet, als die die nicht profitiert haben oder wäre klüger, besser, toller. Wenn ihr profitiert habt, beteiligt euch an den Prüfungen, sorgt dafür, dass es gerecht zugeht und alle die gleichen Chancen haben auf den Examenserfolg.
Danke für deinen Beitrag! Du sagst es, das Problem am System ist, dass die Personen an den entscheidenden Stellen sitzen, die vom System auch profitiert haben. Es wäre wünschenswert, dass die Entscheider das System auch einmal kritisch hinterfragen und ggf an einer Änderung mitwirken.
15.05.2020, 12:40
(15.05.2020, 12:30)G@st schrieb: Keine Ahnung, wo hier schon wieder der Bezug zum Ausgangsthema ist (Hochqualifizierter Jurist hat keinen Plan, was er machen soll).
Aber die Unterschiede zwischen 2xa und 2xvb, wenn sie auch nicht mit Händen zu greifen sein mögen, werden doch schon aus dem deutlich, was zuvor gepostet wurde. Performance in den Prüfungen. Auf welchen Faktoren das beruht (Intelligenz, Glück, Fleiss) ist erstmal nachrangig. Die 2xvb waren jedenfalls in der Lage alle Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, im Moment x auch an den Start zu bringen, die 2xa nicht.
Wegen der Bedeutung für den Berufszugang (Art. 12) ist das natürlich nicht so trivial, wie es hier den Anschein haben mag. Ja, ein paar Momentaufnahmen entscheiden über das ganze Berufsleben. Aber jede® weiß/muss wissen um dieses System und dann heißt es eben "Friss oder Stirb". Die, die profitieren vom System, und das wäre der einzig nützliche Ertrag in dieser ewigen Diskussion, sollten darum wissen, dass die Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, stets die notwendige Bedingung, nie aber die hinreichende Bedingung für den Examenserfolg sind. Und sie sollten, weil sie in die entsprechenden Positionen kommen können (Prüfer), dafür sorgen, dass die Faktoren, die der Einzelne nicht an den Start bringen kann, in ihrer Bedeutung für den Examenserfolg minimiert werden.
Wer einmal in sich geht und die Examenssituationen reflektiert, weiß, dass es an der ein oder anderen Stelle auch ohne eigenes Zutun schlechter hätte laufen können. Dass immer auch Glück, Zufall, you name it im Spiel sind. Ich habe profitiert von großzügigen PrüferInnen in den Mündlichen. Klar habe ich auch gearbeitet. Aber ich werde einen Dreck tun und denken ich hätte mehr gearbeitet, als die die nicht profitiert haben oder wäre klüger, besser, toller. Wenn ihr profitiert habt, beteiligt euch an den Prüfungen, sorgt dafür, dass es gerecht zugeht und alle die gleichen Chancen haben auf den Examenserfolg.
Danke. Einfach Danke. Endlich mal normale Menschen.
15.05.2020, 12:52
(15.05.2020, 12:30)G@st schrieb: Keine Ahnung, wo hier schon wieder der Bezug zum Ausgangsthema ist (Hochqualifizierter Jurist hat keinen Plan, was er machen soll).
Aber die Unterschiede zwischen 2xa und 2xvb, wenn sie auch nicht mit Händen zu greifen sein mögen, werden doch schon aus dem deutlich, was zuvor gepostet wurde. Performance in den Prüfungen. Auf welchen Faktoren das beruht (Intelligenz, Glück, Fleiss) ist erstmal nachrangig. Die 2xvb waren jedenfalls in der Lage alle Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, im Moment x auch an den Start zu bringen, die 2xa nicht.
Wegen der Bedeutung für den Berufszugang (Art. 12) ist das natürlich nicht so trivial, wie es hier den Anschein haben mag. Ja, ein paar Momentaufnahmen entscheiden über das ganze Berufsleben. Aber jede® weiß/muss wissen um dieses System und dann heißt es eben "Friss oder Stirb". Die, die profitieren vom System, und das wäre der einzig nützliche Ertrag in dieser ewigen Diskussion, sollten darum wissen, dass die Faktoren, die sie selbst an den Start bringen können, stets die notwendige Bedingung, nie aber die hinreichende Bedingung für den Examenserfolg sind. Und sie sollten, weil sie in die entsprechenden Positionen kommen können (Prüfer), dafür sorgen, dass die Faktoren, die der Einzelne nicht an den Start bringen kann, in ihrer Bedeutung für den Examenserfolg minimiert werden.
Wer einmal in sich geht und die Examenssituationen reflektiert, weiß, dass es an der ein oder anderen Stelle auch ohne eigenes Zutun schlechter hätte laufen können. Dass immer auch Glück, Zufall, you name it im Spiel sind. Ich habe profitiert von großzügigen PrüferInnen in den Mündlichen. Klar habe ich auch gearbeitet. Aber ich werde einen Dreck tun und denken ich hätte mehr gearbeitet, als die die nicht profitiert haben oder wäre klüger, besser, toller. Wenn ihr profitiert habt, beteiligt euch an den Prüfungen, sorgt dafür, dass es gerecht zugeht und alle die gleichen Chancen haben auf den Examenserfolg.
Klüger ist einer mit besseren Noten vielleicht nicht, aber höchstwahrscheinlich in Bezug auf Jura einfach begabter.
15.05.2020, 14:01
Wenn es sowas wie juristische Begabung überhaupt gibt. Es gibt Begabung beim räumlichen Vorstellungsvermögen (Architekt), Zahlenverständnis (Mathematiker), sprachliche Begabung (Übersetzer, Schriftsteller), aber juristische Begabung ist keine Disziplin von IQ-Tests. Beim Anwenden können muss man auch einfach Formulierungen und Aufbauschemata sowie Präzedenzfälle und Beispiele aus den Rep-Unterlagen auswendig lernen. Mit Auswendig lernen alleine (fotografisches Gedächtnis) kann man also sehr wohl eine gute Note erreichen ohne irgendwelche besonderen anderen Talente. Beurteilen können alle Juristen, nur ausschmücken und ansprechend formulieren nicht alle. Das meiste, was ein Jurist bei der Arbeit braucht, lernt er durch richtige Einarbeitung, egal mit welcher Note. Das System funktioniert auch nur, wenn mindestens ein Viertel bis ein Drittel der Juristen eben ausreichend hat. Wenn alle vb hätten, würden für vb auch keine hohen Einstiegsgehälter gezahlt werden. Manche profitieren eben extrem auf Kosten derer, die Taxi fahren müssen oder mit 2800 brutto anfangen. Diese Systemopfer sind aber gewollt zum Nutzen einer Elite.
15.05.2020, 14:08
(15.05.2020, 14:01)Gast schrieb: Das meiste, was ein Jurist bei der Arbeit braucht, lernt er durch richtige Einarbeitung, egal mit welcher Note.
Nein. Der praktische Teil ist natürlich wichtig aber umfassende Kenntnis der Rechtsprechung und genaues Arbeiten ist sehr wichtig.
Was brauche ich denn für einen guten Schriftsatz an das Gericht? Ich muss den Sachverhalt vollständig erfasst haben, muss die richtigen juristischen Schlüsse gezogen haben, dabei die anzuwendende Rechtsprechung kennen, und das alles dann für das Gericht verständlich schriftlich verpacken.
Viele schlechte Klausuren kranken daran, dass entweder ein Punkt im Sachverhalt übersehen wurde (ohh.. da gab es ja ein Anerkenntnis, der Anspruch ist ja verjährt) oder es wurden falsche juristische Schlüsse gezogen (da wird statt einer Drittwiderspruchsklage eine Vollstreckungsgegenklage geprüft, es wird ein Revisionsgrund nicht geprüft, weil man ihn nicht kennt).
15.05.2020, 14:27
Ich habe 2 x a und keinen von den Fehlern in meinen Klausuren gemacht, die du da beschreibst und wurde trotzdem äußerst geizig bewertet in der schriftlichen. Ich glaube a Leute werden manchmal mit Durchfallern verwechselt, die tatsächlich solche Fehler machen. Wenn man 2 jur. Examen bestanden hat, dann war schon alles richtig und drin in den Klausuren, nur der Korrektor ist natürlich auch Systemprofiteur und muss das System aufrecht erhalten (man sägt nicht an dem Ast, auf dem man sitzt). Und dann krebsen viele Leute mit 4-6 P. in jeder Klausur rum, die besseres verdient hätten, einfach weil es genug Durchfaller und 4er Kandidaten geben muss. Ich habe zb jede Klausur beendet und wenn ich dann höre, dass in anderen Bundesländern Leute Klausuren mit noch ner 3 bestehen, die nicht mal den praktischen Teil fertig hatten...aber ich bekomme für jede richtige vollständige Klausur nur 4-6 P. ...
15.05.2020, 14:46
LOOOOL ist das ein Witz? Der Korrektor ist "Systemprofiteur"? LOL
Dir ist klar, dass keiner Bock hat diese Klausuren zu korrigieren, es ne Scheissarbeit ist für die man viel zu wenig Geld bekommt und man diesen Blödsinn idR so schnell wie möglich hinter sich bringen möchte? Kein Korrektor der Welt interessiert sich für irgend eine Statistik oder wieviele Leute er wie bewerten muss. Solche Vorgaben existieren auch außerhalb der Vorstellung von Aluhutträgern nicht. Glaub mir, ich korrigiere auch im Examen ;)
Dir ist klar, dass keiner Bock hat diese Klausuren zu korrigieren, es ne Scheissarbeit ist für die man viel zu wenig Geld bekommt und man diesen Blödsinn idR so schnell wie möglich hinter sich bringen möchte? Kein Korrektor der Welt interessiert sich für irgend eine Statistik oder wieviele Leute er wie bewerten muss. Solche Vorgaben existieren auch außerhalb der Vorstellung von Aluhutträgern nicht. Glaub mir, ich korrigiere auch im Examen ;)
15.05.2020, 14:49
Also beruht das System auf schlecht gelaunten, unterbezahlten Korrektoren, weil diese das für Scheissarbeit halten und deshalb überwiegend Scheissnoten verteilen?
Nur komisch, dass in anderen Studiengängen fast jeder mindestens eine 3 bekommt...
Nur komisch, dass in anderen Studiengängen fast jeder mindestens eine 3 bekommt...