15.05.2020, 11:10
(15.05.2020, 10:43)Gasttt schrieb:(15.05.2020, 10:38)Gast schrieb:(15.05.2020, 10:23)Gasttt schrieb:Zitat:Wer solche Fragen stellt ist, für diese Läden nicht geeignet. Solche Kanzleien eignen sich nicht, sich zu entfalten und der eigenen freigeistigen Persönlichkeit Ausdruck zu verleihen. Abgesehen davon halte ich das "im Park arbeiten" auch nur schwerlich mit dem Anwaltsgeheimnis vereinbar.
Boah bitte Leute, haltet doch einfach mal die Gusch, wenn ihr keine Ahnung habt. Ich bin in einer T1 Kanzlei (MC) und ich kann wann immer ich will HO machen. Jetzt sowieso aber auch vor Corona schon. Das nehme ich auch regelmäßig in Anspruch und arbeite immer mal wieder eine Woche von Zuhause oder von woanders (z.B. haben wir uns mal für zwei Wochen ein Ferienhaus an der Nordsee gemietet und ich habe von da gearbeitet)
Auch sind solche Pauschalurteile über "solche" Kanzleien Blödsinn. Es hängt zu 95% vom Partner ab, für den man arbeitet. Es gibt auch mehr als genug Partner, die fast nur von zuhause arbeiten.
Genau. Home-Office und eben nicht in einem Park. Und dass du während deines Urlaubs (oder wolltest du einfach nur mal von der Nordsee aus arbeiten? ) an der Nordsee von dort aus arbeitest, was vergleichbar mit Home-Office ist, beantwortet schon die Fragen, ob man um 7 kommen und dafür früher Feierabend machen kann.
Abgesehen davon ist es traurig auch im Urlaub zu arbeiten. Aber schön, dass du uns mitteilen konntest was für ein krasses Arbeitstier du bist und in welch exklusiven Kreisen du arbeitest. Danke dafür.
Leseverständnis? Das war kein Urlaub, ich wollte einfach ein bisschen Meerluft schnuppert, Abends frischen Fisch essen und sonst ganz normal arbeiten. Der Punkt war: es ist egal wann und wo du arbeitest (Fristen mal außen vor), in modernen GKs ist man wesentlich flexibler als der gemeine Student es denkt.
Halte ich für übertrieben. In den meisten Kanzleien ist nix mit home Office und das wird sich auch nach Corona nicht ändern.
15.05.2020, 11:11
(15.05.2020, 10:43)Gasttt schrieb:(15.05.2020, 10:38)Gast schrieb:(15.05.2020, 10:23)Gasttt schrieb:Zitat:Wer solche Fragen stellt ist, für diese Läden nicht geeignet. Solche Kanzleien eignen sich nicht, sich zu entfalten und der eigenen freigeistigen Persönlichkeit Ausdruck zu verleihen. Abgesehen davon halte ich das "im Park arbeiten" auch nur schwerlich mit dem Anwaltsgeheimnis vereinbar.
Boah bitte Leute, haltet doch einfach mal die Gusch, wenn ihr keine Ahnung habt. Ich bin in einer T1 Kanzlei (MC) und ich kann wann immer ich will HO machen. Jetzt sowieso aber auch vor Corona schon. Das nehme ich auch regelmäßig in Anspruch und arbeite immer mal wieder eine Woche von Zuhause oder von woanders (z.B. haben wir uns mal für zwei Wochen ein Ferienhaus an der Nordsee gemietet und ich habe von da gearbeitet)
Auch sind solche Pauschalurteile über "solche" Kanzleien Blödsinn. Es hängt zu 95% vom Partner ab, für den man arbeitet. Es gibt auch mehr als genug Partner, die fast nur von zuhause arbeiten.
Genau. Home-Office und eben nicht in einem Park. Und dass du während deines Urlaubs (oder wolltest du einfach nur mal von der Nordsee aus arbeiten? ) an der Nordsee von dort aus arbeitest, was vergleichbar mit Home-Office ist, beantwortet schon die Fragen, ob man um 7 kommen und dafür früher Feierabend machen kann.
Abgesehen davon ist es traurig auch im Urlaub zu arbeiten. Aber schön, dass du uns mitteilen konntest was für ein krasses Arbeitstier du bist und in welch exklusiven Kreisen du arbeitest. Danke dafür.
Leseverständnis? Das war kein Urlaub, ich wollte einfach ein bisschen Meerluft schnuppert, Abends frischen Fisch essen und sonst ganz normal arbeiten. Der Punkt war: es ist egal wann und wo du arbeitest (Fristen mal außen vor), in modernen GKs ist man wesentlich flexibler als der gemeine Student es denkt.
Glückwunsch zum eigenen fehlenden Leseverständnis. Hier wurde konkret nach PwC gefragt, so dass es erstmal egal ist, wie das "in modernen GKs" so läuft. Vor allem, wenn es ohnehin stark auf den Partner ankommt.
Wenn es, wie bei PwC ,eine BV gibt, kannst Du entsprechende Wünsche übrigens auch gegen die Wunschvorstellung des Partners durchsetzen. Das ist aber nun mal nicht in jeder Deiner "modernen GK" so, wenn der zuständige Partner das nicht mag.
15.05.2020, 12:35
(15.05.2020, 09:16)Gast schrieb:(14.05.2020, 18:20)Gast schrieb: So scheiße ist Big 4 Legal nicht. Bei EY ist ab 40h Überstundenausgleich. Mit den üblichen 60h kommt man fast auf ein GK Gehalt.
Bei PwC Legal besteht der Überstundenausgleich aus dem im Vergleich zu früher und zur WPG höheren Einstiegsgehalt. Darüber hinaus gibt es nichts mehr. Bei Legal hat man den Freizeitausgleich ab 41. Stunde abgeschafft. Wenn man aber nicht als Anwalt, sondern bei der WPG tätig ist, gibt es den bis einschließlich Level Senior Associate weiterhin. Nur ist da eben keine Anwaltstätigkeit (keine Zulassung zum Versorgungswerk), nur ältere anwaltliche Mitarbeiter haben da noch Verträge, heute werden die Anwälte nur noch bei Legal angestellt.
Das wird nur aus der Stellenanzeige nicht deutlich, die eben sehr allgemein und euphemistisch ist. Aber das ist ja nicht nur bei PwC so.
Das gilt so aber nicht für alle Big4. Ich selbst bin als Rechtsanwalt bei einer Big4 WPG. Mit der Zualssung zum Versorgungswerk ist das überhaupt kein Problem. Vertrag sieht 40 h Stunden vor. Jede Stunde darüber kann als Freizeit abgebaut werden oder aber man kann sich die Stunden am Ende des Jahres auszahlen lassen.
15.05.2020, 13:28
(15.05.2020, 12:35)Arthur schrieb:Es steht doch explizit da, dass es sich auf PwC bezieht. Abgesehen davon ging es um Legal und Du schreibst selbst, Du seist bei einer WPG.(15.05.2020, 09:16)Gast schrieb:(14.05.2020, 18:20)Gast schrieb: So scheiße ist Big 4 Legal nicht. Bei EY ist ab 40h Überstundenausgleich. Mit den üblichen 60h kommt man fast auf ein GK Gehalt.
Bei PwC Legal besteht der Überstundenausgleich aus dem im Vergleich zu früher und zur WPG höheren Einstiegsgehalt. Darüber hinaus gibt es nichts mehr. Bei Legal hat man den Freizeitausgleich ab 41. Stunde abgeschafft. Wenn man aber nicht als Anwalt, sondern bei der WPG tätig ist, gibt es den bis einschließlich Level Senior Associate weiterhin. Nur ist da eben keine Anwaltstätigkeit (keine Zulassung zum Versorgungswerk), nur ältere anwaltliche Mitarbeiter haben da noch Verträge, heute werden die Anwälte nur noch bei Legal angestellt.
Das wird nur aus der Stellenanzeige nicht deutlich, die eben sehr allgemein und euphemistisch ist. Aber das ist ja nicht nur bei PwC so.
Das gilt so aber nicht für alle Big4. Ich selbst bin als Rechtsanwalt bei einer Big4 WPG. Mit der Zualssung zum Versorgungswerk ist das überhaupt kein Problem. Vertrag sieht 40 h Stunden vor. Jede Stunde darüber kann als Freizeit abgebaut werden oder aber man kann sich die Stunden am Ende des Jahres auszahlen lassen.
Dass Stellenanzeigen gerne euphemistisch sind, ist letztlich aber im Prinzip überall so. Und wenn es nur heißt "Ein tolles Team." und in Wirklichkeit ist der verantwortliche Partner ein Idiot. Genauso versucht sich ja auch der Bewerber bestmöglich zu verkaufen. Da ist das fließende Englisch vielleicht auch nur ein LK und Abiturfach vor 8 Jahren.
25.05.2020, 14:43
Puh, und ich dachte mit meinen 55k (1xb und 1xa) hätte ich in einer Mittelstandskanzlei schon einen guten Schnitt gemacht.
25.05.2020, 15:51
(15.05.2020, 10:23)Gasttt schrieb:Zitat:Wer solche Fragen stellt ist, für diese Läden nicht geeignet. Solche Kanzleien eignen sich nicht, sich zu entfalten und der eigenen freigeistigen Persönlichkeit Ausdruck zu verleihen. Abgesehen davon halte ich das "im Park arbeiten" auch nur schwerlich mit dem Anwaltsgeheimnis vereinbar.
Boah bitte Leute, haltet doch einfach mal die Gusch, wenn ihr keine Ahnung habt. Ich bin in einer T1 Kanzlei (MC) und ich kann wann immer ich will HO machen. Jetzt sowieso aber auch vor Corona schon. Das nehme ich auch regelmäßig in Anspruch und arbeite immer mal wieder eine Woche von Zuhause oder von woanders (z.B. haben wir uns mal für zwei Wochen ein Ferienhaus an der Nordsee gemietet und ich habe von da gearbeitet)
Auch sind solche Pauschalurteile über "solche" Kanzleien Blödsinn. Es hängt zu 95% vom Partner ab, für den man arbeitet. Es gibt auch mehr als genug Partner, die fast nur von zuhause arbeiten.
Wer bitte ist MC? Baker McKenzie?
25.05.2020, 15:53
25.05.2020, 16:05
(25.05.2020, 15:51)Gast schrieb:Magic Circle - ein von Fachjournalisten geprägter Begriff für die fünf führenden Londoner Corporate-Kanzleien:(15.05.2020, 10:23)Gasttt schrieb:Zitat:Wer solche Fragen stellt ist, für diese Läden nicht geeignet. Solche Kanzleien eignen sich nicht, sich zu entfalten und der eigenen freigeistigen Persönlichkeit Ausdruck zu verleihen. Abgesehen davon halte ich das "im Park arbeiten" auch nur schwerlich mit dem Anwaltsgeheimnis vereinbar.
Boah bitte Leute, haltet doch einfach mal die Gusch, wenn ihr keine Ahnung habt. Ich bin in einer T1 Kanzlei (MC) und ich kann wann immer ich will HO machen. Jetzt sowieso aber auch vor Corona schon. Das nehme ich auch regelmäßig in Anspruch und arbeite immer mal wieder eine Woche von Zuhause oder von woanders (z.B. haben wir uns mal für zwei Wochen ein Ferienhaus an der Nordsee gemietet und ich habe von da gearbeitet)
Auch sind solche Pauschalurteile über "solche" Kanzleien Blödsinn. Es hängt zu 95% vom Partner ab, für den man arbeitet. Es gibt auch mehr als genug Partner, die fast nur von zuhause arbeiten.
Wer bitte ist MC? Baker McKenzie?
Linklaters
Freshfields
Allen & Overy
Clifford
Slaughter & May (in Deutschland nicht vertreten)
In Deutschland hat der Terminus - anders als in UK - aber keine wirkliche Bedeutung. Die vier Kanzleien mögen zwar allesamt führend sein, sind in diesem Segment aber alles andere als allein unterwegs.
25.05.2020, 16:39
Ein guter Freund von mir ist bei einer der weltweiten top M&A Kanzleien. Der kann auch arbeiten von wo er will.
Hierbei muss man aber beachten, dass der Schwerpunkt nicht auf "Du kannst arbeiten von wo du willst" liegt, sondern auf "Du arbeitest immer, egal wo du bist". Sprich, wo normale Leute zwei Wochen Urlaub machen, macht er eben zwei Wochen Remote-Work aus dem Urlaubsort.
Hierbei muss man aber beachten, dass der Schwerpunkt nicht auf "Du kannst arbeiten von wo du willst" liegt, sondern auf "Du arbeitest immer, egal wo du bist". Sprich, wo normale Leute zwei Wochen Urlaub machen, macht er eben zwei Wochen Remote-Work aus dem Urlaubsort.
26.05.2020, 10:46
(25.05.2020, 16:39)Gast Gast schrieb: Ein guter Freund von mir ist bei einer der weltweiten top M&A Kanzleien. Der kann auch arbeiten von wo er will.
Hierbei muss man aber beachten, dass der Schwerpunkt nicht auf "Du kannst arbeiten von wo du willst" liegt, sondern auf "Du arbeitest immer, egal wo du bist". Sprich, wo normale Leute zwei Wochen Urlaub machen, macht er eben zwei Wochen Remote-Work aus dem Urlaubsort.
Klingt traumhaft....