12.05.2020, 21:43
(12.05.2020, 21:39)Gast schrieb:(12.05.2020, 21:33)Gast schrieb:(12.05.2020, 21:03)T. Kaiser schrieb: Alta, habt ihr schon einen intus? I hope.Für die Belustigung aber 1 x mat ZivilR auf deinen Nacken Brudi
Konzentriert euch auf ör, noch 2 dann frei !!!
Ich küss dein Auge, wenn es machst !
*Du
Grammatik und Alkohol vertragen sich nicht gut
13.05.2020, 07:03
(12.05.2020, 21:43)Gast schrieb:(12.05.2020, 21:39)Gast schrieb:(12.05.2020, 21:33)Gast schrieb:(12.05.2020, 21:03)T. Kaiser schrieb: Alta, habt ihr schon einen intus? I hope.Für die Belustigung aber 1 x mat ZivilR auf deinen Nacken Brudi
Konzentriert euch auf ör, noch 2 dann frei !!!
Ich küss dein Auge, wenn es machst !
*Du
Grammatik und Alkohol vertragen sich nicht gut
Ich muss in der Tat am Samstag in die Webinar-Bütt mit 1 x mat. ZR, Brudi! Ich freu mich schon
13.05.2020, 13:26
(12.05.2020, 19:15)NRW GA schrieb: Nabend Leute,
da hat sich die Glaskugel so mancher ja mal so richtig getäuscht.. meine übrigens auch! :dodgy: Wer hätte es gedacht -wieder Revision... und ich hab mir noch wie ein wilder alles auf Krampf zum Urteil reingehauen..:s
ABER! 3/4 haben wir erstmal hinter uns! :shy:
Habe da nochmal ne Frage:
Kann mir zufällig jemand sagen, was in den letzten Monaten so in der V1 Klasur gelaufen ist? Beschluss/Klage bzw AK, VK etc. ? Ich weiß, bringt nicht viel dies zu wissen, bin aber dennoch neugierig!
Danke euch für mögliche Antworten!
Weiterhin viel Glück und Erfolg!
im August 2019 kam auch Beschluss, 80 V und Drittschutz BauR gegen eine Spielothek oder so mit allem Drittschutz rauf und runter und immer mit der Differenzierung, wer sich darauf berufen kann (Eigentümer; Mieter)
im Dez 2019 war es eine Abrissverfügung nach der neuen Bauordnung und dann wie bereits gesagt Beschluss und 80 Ver; noch n kleines Problem im Zwangsmittel ("Abriss unverzüglich (P: hinreichend bestimmt?) nach Zustellung") und klassische Probleme (zB 1 Antrag, der ausgelegt werden musste in Anordnung und Wiederherstellung der aufsch. Wirk.; Abrissverf. laut Behörde auch möglich, wenn nur formell illegal)
V2 war im Dez 2019 übirgens eine Behördenklausur mit einer Zusatzaufgabe, die nicht eindeutig im Bearbeitervermerk stand; die Info, dass die Zusatzaufgabe auch gutachterlich bearbeitet werden muss, kam dann nach 2h auf Nachfrage eines Kandidaten (gab dafür dann etwas mehr Bearbeitungszeit)
-> damit will ich euch ermutigen: Wenn euch was unklar ist: fragt einfach!
V2 im August 2019 war Identitätskontrolle nach BPolG und Anwaltsklausur
14.05.2020, 15:08
V1 heute?
14.05.2020, 15:48
14.05.2020, 15:59
Was kam denn dran?
14.05.2020, 16:13
VG Düsseldorf (6. Kammer), Urteil vom 23.05.2019 - 6 K 5789/18 - als Eilrechtsschutz-Fall konstruiert.
14.05.2020, 16:17
Völlig abgefahren!
Kläger/Asteller Arbeitet als selbstständiger Handwerker. Dabei hat er Aufgaben auf dem Flughafen wahrzunehmen. Hierzu gibt es besonders geregelte Zuverlässigkeitsfeststellung, weil sensibler Bereich.
Nach Ermittlungsverfahren sta wegen kokain (170II!) Aufforderung bluttest. Frist erfolglos. Darauf Anhörung. Darauf Widerruf der Zuverlässigkeit.
Zwischen Ermittlungsverfahren und Mitteilung bei Bezirksregierung mehr als ein Jahr, zwischen sicherer Kenntnis über Unzuverlässigkeit (soweit behauptet) erst ab Fristverstreichen Blutuntersuchung.
Hiergegen AK und Antrag 80 V.
Problem: die Genehmigung (Zuverlässigkeitsfeststellung) war eh befristet und mittlerweile abgelaufen.
Nunmehr war Entscheidung zu entwerfen.
Urteil oder Beschluss. Beides möglich. AZ von beiden Lagen vor.
Folgende „Lösung“ habe ich.
Urteil.
Tenor auf klageabweisung und Antrag abgelehnt.
Kosten 154 I
VorlVSbk 708 nr 11
...
kleines hilfsgutachten über Anordnung zur sofortigen Vollziehung...ansonsten Verweis auf Hauptsacheentwcheidung.
Kläger/Asteller Arbeitet als selbstständiger Handwerker. Dabei hat er Aufgaben auf dem Flughafen wahrzunehmen. Hierzu gibt es besonders geregelte Zuverlässigkeitsfeststellung, weil sensibler Bereich.
Nach Ermittlungsverfahren sta wegen kokain (170II!) Aufforderung bluttest. Frist erfolglos. Darauf Anhörung. Darauf Widerruf der Zuverlässigkeit.
Zwischen Ermittlungsverfahren und Mitteilung bei Bezirksregierung mehr als ein Jahr, zwischen sicherer Kenntnis über Unzuverlässigkeit (soweit behauptet) erst ab Fristverstreichen Blutuntersuchung.
Hiergegen AK und Antrag 80 V.
Problem: die Genehmigung (Zuverlässigkeitsfeststellung) war eh befristet und mittlerweile abgelaufen.
Nunmehr war Entscheidung zu entwerfen.
Urteil oder Beschluss. Beides möglich. AZ von beiden Lagen vor.
Folgende „Lösung“ habe ich.
Urteil.
Tenor auf klageabweisung und Antrag abgelehnt.
Kosten 154 I
VorlVSbk 708 nr 11
...
kleines hilfsgutachten über Anordnung zur sofortigen Vollziehung...ansonsten Verweis auf Hauptsacheentwcheidung.
14.05.2020, 16:21
(14.05.2020, 16:17)Gast schrieb: Völlig abgefahren!
Kläger/Asteller Arbeitet als selbstständiger Handwerker. Dabei hat er Aufgaben auf dem Flughafen wahrzunehmen. Hierzu gibt es besonders geregelte Zuverlässigkeitsfeststellung, weil sensibler Bereich.
Nach Ermittlungsverfahren sta wegen kokain (170II!) Aufforderung bluttest. Frist erfolglos. Darauf Anhörung. Darauf Widerruf der Zuverlässigkeit.
Zwischen Ermittlungsverfahren und Mitteilung bei Bezirksregierung mehr als ein Jahr, zwischen sicherer Kenntnis über Unzuverlässigkeit (soweit behauptet) erst ab Fristverstreichen Blutuntersuchung.
Hiergegen AK und Antrag 80 V.
Problem: die Genehmigung (Zuverlässigkeitsfeststellung) war eh befristet und mittlerweile abgelaufen.
Nunmehr war Entscheidung zu entwerfen.
Urteil oder Beschluss. Beides möglich. AZ von beiden Lagen vor.
Folgende „Lösung“ habe ich.
Urteil.
Tenor auf klageabweisung und Antrag abgelehnt.
Kosten 154 I
VorlVSbk 708 nr 11
...
kleines hilfsgutachten über Anordnung zur sofortigen Vollziehung...ansonsten Verweis auf Hauptsacheentwcheidung.
Kann man sich dann praktisch aussuchen was man machen will, wenn beiden Aktenzeichen gegeben sind??
14.05.2020, 16:24
Wo lag denn ein AZ von einer AK vor? Eingelegter Hauptsacherechtsbehelf war Widerspruch mE, ohne einen solchen wäre AK ja auch noch garnicht zulässig gewesen, zumindest in Hessen.