11.05.2020, 17:47
11.05.2020, 17:50
(11.05.2020, 17:47)Gast schrieb:(11.05.2020, 16:13)gaststy schrieb: was war das problem bei "§ 102 stpo? keine zeugen? zufallsfund? und bei 136a zwang?§
problem bei § 102?
Der Verteidiger hat die Durchsuchung gerügt. ME waren die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben. Problem vielleicht wegen der ausgedruckten Emails die gefunden wurden? Waren aber mE verwertbar, weil nicht Kernbereich der privaten Lebensführung.
11.05.2020, 17:50
Gab es im B Gutachten/Vfg irgendwas besonderes?
Ich hab außer der Zulässigkeit nichts besonders angesprochen. Kein Fall 140, hab nur Haftgründe kurz abgelehnt. Besondere Mitteilungspflichten oder Anträge sind mir einfach nicht aufgefallen. Vfg. war noch nie so kurz. Was hab ich übersehen?
Ich hab außer der Zulässigkeit nichts besonders angesprochen. Kein Fall 140, hab nur Haftgründe kurz abgelehnt. Besondere Mitteilungspflichten oder Anträge sind mir einfach nicht aufgefallen. Vfg. war noch nie so kurz. Was hab ich übersehen?
11.05.2020, 17:54
(11.05.2020, 17:50)GASTnrw66 schrieb: Gab es im B Gutachten/Vfg irgendwas besonderes?
Ich hab außer der Zulässigkeit nichts besonders angesprochen. Kein Fall 140, hab nur Haftgründe kurz abgelehnt. Besondere Mitteilungspflichten oder Anträge sind mir einfach nicht aufgefallen. Vfg. war noch nie so kurz. Was hab ich übersehen?
bei mir auch sehr kurz 112 - / 140 - / nur kurz zustgk. ..
11.05.2020, 17:54
(11.05.2020, 17:50)GASTnrw66 schrieb: Gab es im B Gutachten/Vfg irgendwas besonderes?
Ich hab außer der Zulässigkeit nichts besonders angesprochen. Kein Fall 140, hab nur Haftgründe kurz abgelehnt. Besondere Mitteilungspflichten oder Anträge sind mir einfach nicht aufgefallen. Vfg. war noch nie so kurz. Was hab ich übersehen?
170 II wg den Diebstahlstaten?
11.05.2020, 17:57
(11.05.2020, 17:54)Gast schrieb:(11.05.2020, 17:50)GASTnrw66 schrieb: Gab es im B Gutachten/Vfg irgendwas besonderes?
Ich hab außer der Zulässigkeit nichts besonders angesprochen. Kein Fall 140, hab nur Haftgründe kurz abgelehnt. Besondere Mitteilungspflichten oder Anträge sind mir einfach nicht aufgefallen. Vfg. war noch nie so kurz. Was hab ich übersehen?
170 II wg den Diebstahlstaten?
da war er doch nicht dabei?
11.05.2020, 17:57
(11.05.2020, 17:57)Gast schrieb:(11.05.2020, 17:54)Gast schrieb:(11.05.2020, 17:50)GASTnrw66 schrieb: Gab es im B Gutachten/Vfg irgendwas besonderes?
Ich hab außer der Zulässigkeit nichts besonders angesprochen. Kein Fall 140, hab nur Haftgründe kurz abgelehnt. Besondere Mitteilungspflichten oder Anträge sind mir einfach nicht aufgefallen. Vfg. war noch nie so kurz. Was hab ich übersehen?
170 II wg den Diebstahlstaten?
da war er doch nicht dabei?
Deswegen.
11.05.2020, 18:15
War das unmittelbare ansetzend eigtl Ei Problem?
11.05.2020, 18:33
11.05.2020, 18:40
(11.05.2020, 18:33)Gast schrieb:(11.05.2020, 18:15)Gatst schrieb: War das unmittelbare ansetzend eigtl Ei Problem?
Fand ich schon. War ja ungewiss ("Ende März") wann er losfährt.
Deswegen habe ich 2 X vollendete Strafbarkeit wegen dem Einladen ("sich verschaffen") angenommen.
Das hatte ich abgelehnt wegen fehlender alleiniger Verfüg. Gewalt Ist aber best vertretbar...