03.05.2020, 21:56
Hallo zusammen,
hat jemand von euch konkrete Erfahrungen beim Amtsarzt (körperliche Eignung für die Verbeamtung auf Probe) gemacht?
Wie ist der Ablauf? Was wird untersucht und gefragt? Muss man Unterlagen ein- oder nachreichen? Wann bekommt man Bescheid, ob man körperlich geeignet ist?
Ich habe mich in Berlin auf eine Verwaltungsstelle im höheren Dienst beworben.
Folgende Formulierungen findet man im Merkblatt:
„Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustan- des oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung sei- ner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG).“ [...]
„Umgekehrt kann Dienst- unfähigkeit trotz aktueller Dienstfähigkeit festgestellt wer- den, etwa wenn abzusehen ist, dass häufig wiederkeh- rende Ausfälle den Dienstbetrieb empfindlich stören werden.“
Vor allem unter der zweiten Formulierung kann ich mir nichts vorstellen.
Ich würde mich freuen, wenn jemand - vielleicht speziell Berliner/innen, da die Untersuchung von Bundesland zu Bundesland wohl variiert - mal berichten könnte.
Habt ihr Krankheiten o.ä. und seid trotzdem als geeignet eingestuft worden?
Vielen Dank im Voraus und ich hoffe ihr seid alle gesund und wohlauf!
hat jemand von euch konkrete Erfahrungen beim Amtsarzt (körperliche Eignung für die Verbeamtung auf Probe) gemacht?
Wie ist der Ablauf? Was wird untersucht und gefragt? Muss man Unterlagen ein- oder nachreichen? Wann bekommt man Bescheid, ob man körperlich geeignet ist?
Ich habe mich in Berlin auf eine Verwaltungsstelle im höheren Dienst beworben.
Folgende Formulierungen findet man im Merkblatt:
„Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustan- des oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung sei- ner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG).“ [...]
„Umgekehrt kann Dienst- unfähigkeit trotz aktueller Dienstfähigkeit festgestellt wer- den, etwa wenn abzusehen ist, dass häufig wiederkeh- rende Ausfälle den Dienstbetrieb empfindlich stören werden.“
Vor allem unter der zweiten Formulierung kann ich mir nichts vorstellen.
Ich würde mich freuen, wenn jemand - vielleicht speziell Berliner/innen, da die Untersuchung von Bundesland zu Bundesland wohl variiert - mal berichten könnte.
Habt ihr Krankheiten o.ä. und seid trotzdem als geeignet eingestuft worden?
Vielen Dank im Voraus und ich hoffe ihr seid alle gesund und wohlauf!
03.05.2020, 22:54
Man will wissen, ob du Krankheiten hast, wegen denen du so oft krank geschrieben werden musst, dass du vor der Rente nicht mehr richtig deine Dienstpflichten erfüllen kannst und zwangspensioniert werden würdest, was den Staat Geld kostet. Wenn du eine Schwerbehinderung hast, musst du nur die nächsten 5 Jahre dienstfähig sein können, wenn ich das richtig erinnere.
Ich weiss allerdings auch nicht, wofür man als Bürohengst in der Verwaltung körperlich und psychisch topfit sein muss. Im Büro sitzen kann man auch mit Krankheiten. Du darfst dich halt nur nicht ständig krank schreiben lassen. Es gibt da Urteile mit Grenzen, wie viele Wochen pro Jahr man als Beamter krank geschrieben sein kann. Es kommt aber auch auf die Krankheit an und ob die Krankheit nur vorübergehend ist (komplizierter Armbruch, Krebs etc.). Als Beamter auf Lebenszeit kann man deshalb nicht so leicht zwangspensioniert werden (Beamtenfürsorge). Nur am Anfang darf man halt nichts haben.
Ich weiss allerdings auch nicht, wofür man als Bürohengst in der Verwaltung körperlich und psychisch topfit sein muss. Im Büro sitzen kann man auch mit Krankheiten. Du darfst dich halt nur nicht ständig krank schreiben lassen. Es gibt da Urteile mit Grenzen, wie viele Wochen pro Jahr man als Beamter krank geschrieben sein kann. Es kommt aber auch auf die Krankheit an und ob die Krankheit nur vorübergehend ist (komplizierter Armbruch, Krebs etc.). Als Beamter auf Lebenszeit kann man deshalb nicht so leicht zwangspensioniert werden (Beamtenfürsorge). Nur am Anfang darf man halt nichts haben.
04.05.2020, 07:33
In Berlin kommt nahezu jeder durch.
04.05.2020, 11:02
Gibt es irgendwo konkrete Richtlinien für Amtsärzte, in denen man selber mal nachschlagen könnte. Insbesonder im Hinblick auf chronische Sachen...
04.05.2020, 11:24
Ich finde leider auch kein Dokument, in dem Krankheiten oder Voraussetzungen mal aufgelistet sind.
04.05.2020, 11:44
Sowas gibt es nicht. Und es wäre auch Quatsch, wenn es sowas geben würde (zumindest wenn verbindlich). Dann würde es beim Amtsarzt reichen einen Fragebogen auszufüllen und zu gucken ob die betreffende Krankheit drunter fällt.
Jede Krankheit ist aber bei jedem anders, zudem hat jeder Arzt einen eigenen Beurteilungsspielraum. Darum muss der Arzt den Bewerber auch untersuchen. Ggf. werden weitere Akten der behandelnden Ärzte angefordert oder intensive Untersuchungen durch Fachärzte gemacht (Ausnahme).
Es ist eine Einzelfallbetrachtung.
Man kann also nicht sagen Diabetes und raus bist du.
Eine ehrliche Einschätzung kannst du dir da nur selbst erstellen, indem du dir den Leitsatz des BVerwG anschaust und deine Krankheit drunter subsumierst.
Zudem kann man (zumindest hier) auch auf eigene Kosten einen Termin beim Amtsarzt machen, circa 100-150 € und hat sodann dessen Einschätzung.
Jede Krankheit ist aber bei jedem anders, zudem hat jeder Arzt einen eigenen Beurteilungsspielraum. Darum muss der Arzt den Bewerber auch untersuchen. Ggf. werden weitere Akten der behandelnden Ärzte angefordert oder intensive Untersuchungen durch Fachärzte gemacht (Ausnahme).
Es ist eine Einzelfallbetrachtung.
Man kann also nicht sagen Diabetes und raus bist du.
Eine ehrliche Einschätzung kannst du dir da nur selbst erstellen, indem du dir den Leitsatz des BVerwG anschaust und deine Krankheit drunter subsumierst.
Zudem kann man (zumindest hier) auch auf eigene Kosten einen Termin beim Amtsarzt machen, circa 100-150 € und hat sodann dessen Einschätzung.
04.05.2020, 15:26
(04.05.2020, 11:44)Gast23 schrieb: Sowas gibt es nicht. Und es wäre auch Quatsch, wenn es sowas geben würde (zumindest wenn verbindlich). Dann würde es beim Amtsarzt reichen einen Fragebogen auszufüllen und zu gucken ob die betreffende Krankheit drunter fällt.
Jede Krankheit ist aber bei jedem anders, zudem hat jeder Arzt einen eigenen Beurteilungsspielraum. Darum muss der Arzt den Bewerber auch untersuchen. Ggf. werden weitere Akten der behandelnden Ärzte angefordert oder intensive Untersuchungen durch Fachärzte gemacht (Ausnahme).
Es ist eine Einzelfallbetrachtung.
Man kann also nicht sagen Diabetes und raus bist du.
Eine ehrliche Einschätzung kannst du dir da nur selbst erstellen, indem du dir den Leitsatz des BVerwG anschaust und deine Krankheit drunter subsumierst.
Zudem kann man (zumindest hier) auch auf eigene Kosten einen Termin beim Amtsarzt machen, circa 100-150 € und hat sodann dessen Einschätzung.
Beziehst du dich mit der Möglichkeit einer amtsärztlichen Untersuchung auf eigene Kosten auf Berlin? Mir wurde zumindest von der SenJustVa am Telefon mal gesagt, dass sowas nur im Rahmen eines laufenden Bewerbungsprozesses, eine Abklärung vor einer Bewerbung aber nicht ginge....
04.05.2020, 15:29
04.05.2020, 15:55
(04.05.2020, 15:26)Gast aus Berlin schrieb:(04.05.2020, 11:44)Gast23 schrieb: Sowas gibt es nicht. Und es wäre auch Quatsch, wenn es sowas geben würde (zumindest wenn verbindlich). Dann würde es beim Amtsarzt reichen einen Fragebogen auszufüllen und zu gucken ob die betreffende Krankheit drunter fällt.
Jede Krankheit ist aber bei jedem anders, zudem hat jeder Arzt einen eigenen Beurteilungsspielraum. Darum muss der Arzt den Bewerber auch untersuchen. Ggf. werden weitere Akten der behandelnden Ärzte angefordert oder intensive Untersuchungen durch Fachärzte gemacht (Ausnahme).
Es ist eine Einzelfallbetrachtung.
Man kann also nicht sagen Diabetes und raus bist du.
Eine ehrliche Einschätzung kannst du dir da nur selbst erstellen, indem du dir den Leitsatz des BVerwG anschaust und deine Krankheit drunter subsumierst.
Zudem kann man (zumindest hier) auch auf eigene Kosten einen Termin beim Amtsarzt machen, circa 100-150 € und hat sodann dessen Einschätzung.
Beziehst du dich mit der Möglichkeit einer amtsärztlichen Untersuchung auf eigene Kosten auf Berlin? Mir wurde zumindest von der SenJustVa am Telefon mal gesagt, dass sowas nur im Rahmen eines laufenden Bewerbungsprozesses, eine Abklärung vor einer Bewerbung aber nicht ginge....
Leider nein. Bezieht sich auf NRW, ist aber meines Wissens wenn dann vom zuständigen Gesundheitsamt abhängig, da hat die Verwaltung nicht viel mit zu tun.
Hier ist der Weg halt so, dass man einfach beim Gesundheitsamt anrufen kann und n Termin ausmacht.
Ansonsten könntest du natürlich einfach ein laufenden Bewerbungsverfahren bei XY haben und daraufhin einen Termin beim Amtsarzt machen (hier muss du ohnehin in Vorkasse gehen) und danach kannst du ja sagen, dass du den Job nicht mehr haben willst und der Weitergabe der Daten widersprechen. Bleibst halt nur auf den Kosten hängen...
Aber würde an deiner Stelle einfach mal beim Amtsärztlichen Dienst anrufen. Evtl ist das ja auch eine Frage, die sich am Telefon halbwegs gut beantworten lässt?!