19.04.2020, 19:02
Hat zwar mit der Wahlstation nix zu tun, aber Folgendes: Müssen wir alle nun jeweils die vorletzte Ergänzungslieferung der Gesetze benutzen? Auf der Homepage steht regulär, dass die Aktuellste die vom 15. des Vormonats sein darf. Heißt das, dass die ursprünglichen Aprilschreiber jetzt die von März benutzen dürfen?
Würde ja bedeuten, dass man das entweder mit dem Verleiher kommunizieren muss, oder wenn man schiebt und sich deshalb selbst kümmern muss, ältere Auflagen finden muss. Könnte sich ja auch schwierig gestalten,weil im Handel jedenfalls die neueste EL verkauft wird.
Würde ja bedeuten, dass man das entweder mit dem Verleiher kommunizieren muss, oder wenn man schiebt und sich deshalb selbst kümmern muss, ältere Auflagen finden muss. Könnte sich ja auch schwierig gestalten,weil im Handel jedenfalls die neueste EL verkauft wird.
19.04.2020, 19:15
(19.04.2020, 19:02)Gast schrieb: Hat zwar mit der Wahlstation nix zu tun, aber Folgendes: Müssen wir alle nun jeweils die vorletzte Ergänzungslieferung der Gesetze benutzen? Auf der Homepage steht regulär, dass die Aktuellste die vom 15. des Vormonats sein darf. Heißt das, dass die ursprünglichen Aprilschreiber jetzt die von März benutzen dürfen?Ergänzungslieferungen erscheinen nicht monatlich. Nur der Schönfelder Ergänzungsband ist davon potenziell betroffen und da dürfte die Klausurrelevanz nahezu ausgeschlossen sein.
Würde ja bedeuten, dass man das entweder mit dem Verleiher kommunizieren muss, oder wenn man schiebt und sich deshalb selbst kümmern muss, ältere Auflagen finden muss. Könnte sich ja auch schwierig gestalten,weil im Handel jedenfalls die neueste EL verkauft wird.
Die aktuellsten EGL sind aus:
Schönfelder Ergänzungsband - April 2020
Schönfelder - Januar 2020
Sartorius - Januar 2020
Hippel/Rehborn - Januar 2020
19.04.2020, 19:18
(19.04.2020, 19:15)Gast schrieb:(19.04.2020, 19:02)Gast schrieb: Hat zwar mit der Wahlstation nix zu tun, aber Folgendes: Müssen wir alle nun jeweils die vorletzte Ergänzungslieferung der Gesetze benutzen? Auf der Homepage steht regulär, dass die Aktuellste die vom 15. des Vormonats sein darf. Heißt das, dass die ursprünglichen Aprilschreiber jetzt die von März benutzen dürfen?Ergänzungslieferungen erscheinen nicht monatlich. Nur der Schönfelder Ergänzungsband ist davon potenziell betroffen und da dürfte die Klausurrelevanz nahezu ausgeschlossen sein.
Würde ja bedeuten, dass man das entweder mit dem Verleiher kommunizieren muss, oder wenn man schiebt und sich deshalb selbst kümmern muss, ältere Auflagen finden muss. Könnte sich ja auch schwierig gestalten,weil im Handel jedenfalls die neueste EL verkauft wird.
Die aktuellsten EGL sind aus:
Schönfelder Ergänzungsband - April 2020
Schönfelder - Januar 2020
Sartorius - Januar 2020
Hippel/Rehborn - Januar 2020
Selbst wenn die Klausurrelevanz ausgeschlossen sein dürfte, könnte man uns die Verwendung verweigern. Die Damen vor Ort können das schließlich nicht beurteilen.
19.04.2020, 19:44
(19.04.2020, 19:18)Gast schrieb:(19.04.2020, 19:15)Gast schrieb:(19.04.2020, 19:02)Gast schrieb: Hat zwar mit der Wahlstation nix zu tun, aber Folgendes: Müssen wir alle nun jeweils die vorletzte Ergänzungslieferung der Gesetze benutzen? Auf der Homepage steht regulär, dass die Aktuellste die vom 15. des Vormonats sein darf. Heißt das, dass die ursprünglichen Aprilschreiber jetzt die von März benutzen dürfen?Ergänzungslieferungen erscheinen nicht monatlich. Nur der Schönfelder Ergänzungsband ist davon potenziell betroffen und da dürfte die Klausurrelevanz nahezu ausgeschlossen sein.
Würde ja bedeuten, dass man das entweder mit dem Verleiher kommunizieren muss, oder wenn man schiebt und sich deshalb selbst kümmern muss, ältere Auflagen finden muss. Könnte sich ja auch schwierig gestalten,weil im Handel jedenfalls die neueste EL verkauft wird.
Die aktuellsten EGL sind aus:
Schönfelder Ergänzungsband - April 2020
Schönfelder - Januar 2020
Sartorius - Januar 2020
Hippel/Rehborn - Januar 2020
Selbst wenn die Klausurrelevanz ausgeschlossen sein dürfte, könnte man uns die Verwendung verweigern. Die Damen vor Ort können das schließlich nicht beurteilen.
Also bei uns in Hessen dürfen falsche Auflagen auf eigenes Risiko hin verwendet werden. Das zählt nicht als Täuschungsversuch o.ä.
19.04.2020, 20:35
(19.04.2020, 19:44)GastHE schrieb:(19.04.2020, 19:18)Gast schrieb:(19.04.2020, 19:15)Gast schrieb:(19.04.2020, 19:02)Gast schrieb: Hat zwar mit der Wahlstation nix zu tun, aber Folgendes: Müssen wir alle nun jeweils die vorletzte Ergänzungslieferung der Gesetze benutzen? Auf der Homepage steht regulär, dass die Aktuellste die vom 15. des Vormonats sein darf. Heißt das, dass die ursprünglichen Aprilschreiber jetzt die von März benutzen dürfen?Ergänzungslieferungen erscheinen nicht monatlich. Nur der Schönfelder Ergänzungsband ist davon potenziell betroffen und da dürfte die Klausurrelevanz nahezu ausgeschlossen sein.
Würde ja bedeuten, dass man das entweder mit dem Verleiher kommunizieren muss, oder wenn man schiebt und sich deshalb selbst kümmern muss, ältere Auflagen finden muss. Könnte sich ja auch schwierig gestalten,weil im Handel jedenfalls die neueste EL verkauft wird.
Die aktuellsten EGL sind aus:
Schönfelder Ergänzungsband - April 2020
Schönfelder - Januar 2020
Sartorius - Januar 2020
Hippel/Rehborn - Januar 2020
Selbst wenn die Klausurrelevanz ausgeschlossen sein dürfte, könnte man uns die Verwendung verweigern. Die Damen vor Ort können das schließlich nicht beurteilen.
Also bei uns in Hessen dürfen falsche Auflagen auf eigenes Risiko hin verwendet werden. Das zählt nicht als Täuschungsversuch o.ä.
In NRW auch!
19.04.2020, 22:10
(19.04.2020, 16:23)Gast schrieb: Einfach mit dem Ausbilder absprechen, ob man von dem Mai möglichst freigestellt werden darf, zur Not halt Urlaub nehmen. Auf jeden Fall nicht auf diese Missgönner und Besserwisser hier hören, die es offensichtlich versuchen, einem ,,Schieber" ein schlechtes Gewissen und Panik einzureden und diejenigen zwischen den Zeilen schwach, dumm und jammerig zu nennen.Danke für diesen Beitrag ??
Oh wie kann man es wagen vor den Klausuren so viel wie möglich frei haben zu wollen? Nennt man tauchen und das kennen auch diejenigen die hier rummotzen wie unfair diese Juni-Alternative ist (und ja Juni und nicht August).
Du hast vielen die Unsicherheit, die hier gerne verbreitet wird genommen ???
19.04.2020, 22:15
(19.04.2020, 22:10)Gast NRW schrieb:(19.04.2020, 16:23)Gast schrieb: Einfach mit dem Ausbilder absprechen, ob man von dem Mai möglichst freigestellt werden darf, zur Not halt Urlaub nehmen. Auf jeden Fall nicht auf diese Missgönner und Besserwisser hier hören, die es offensichtlich versuchen, einem ,,Schieber" ein schlechtes Gewissen und Panik einzureden und diejenigen zwischen den Zeilen schwach, dumm und jammerig zu nennen.Danke für diesen Beitrag :)
Oh wie kann man es wagen vor den Klausuren so viel wie möglich frei haben zu wollen? Nennt man tauchen und das kennen auch diejenigen die hier rummotzen wie unfair diese Juni-Alternative ist (und ja Juni und nicht August).
Du hast vielen die Unsicherheit, die hier gerne verbreitet wird genommen
20.04.2020, 09:24
Weiß jemand zufällig, ob die Klausuren vom jeweiligen Vormonat gestellt werden oder die für April angesetzte Klausur herausgenommen worden ist und man mit der Maiklausur weiter macht?
20.04.2020, 09:44
Ich vermute (weiß es aber natürlich nicht), dass die April-Klausuren in RLP im Juni zum Einsatz kommen, da dort nur alle 6 Monate Klausuren stattfinden und entsprechend weniger auf Lager sind. Gibt in den Paralleldurchgängen ja regelmäßig Überschneidungen. In NRW kann man ja problemlos die Klausuren einfach die Aprilklausuren auslassen, und dann ganz normal mit den Maiklausuren weitermachen.
20.04.2020, 09:58
(20.04.2020, 09:44)Handkees schrieb: Ich vermute (weiß es aber natürlich nicht), dass die April-Klausuren in RLP im Juni zum Einsatz kommen, da dort nur alle 6 Monate Klausuren stattfinden und entsprechend weniger auf Lager sind. Gibt in den Paralleldurchgängen ja regelmäßig Überschneidungen. In NRW kann man ja problemlos die Klausuren einfach die Aprilklausuren auslassen, und dann ganz normal mit den Maiklausuren weitermachen.
Problemlos nicht, da NRW sich am Ringtausch beteiligt