14.04.2020, 20:16
Was meint ihr, wann wir in Hessen mit Ergebnissen rechnen können??
14.04.2020, 20:43
Hast du die Mail vom JPA nicht bekommen? Die Ergebnisse werden erst frühstens 21 Tage vor der mündlichen verschickt, eher "einige" Tage später.
15.04.2020, 12:19
Ich glaube die mail in Hessen bezieht sich ja nicht auf die Durchfallerbescheide. Die werden meistens früher schon abgeschickt. Also Ende des Monats eventuell bei euch. Bei uns wird ja eine Liste veröffentlicht die Tage.
15.04.2020, 21:42
Die Liste in nrw kommt am 23.4.
15.04.2020, 23:37
Weiß jemand, wie es in Nds. mit den Durchfallern gehandhabt wird?
Werden die Briefe früher rausgeschickt?
Werden die Briefe früher rausgeschickt?
16.04.2020, 10:41
(15.04.2020, 23:37)Nds. schrieb: Weiß jemand, wie es in Nds. mit den Durchfallern gehandhabt wird?
Werden die Briefe früher rausgeschickt?
Auf der Seite vom LJPA steht:
"Die Ergebnisse der Examensklausuren verschickt das Landesjustizprüfungsamt in der Regel an alle Prüflinge gleichzeitig. Es schickt den Prüflingen die Ergebnisse in der Regel zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats. Das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wirkt sich nicht auf den Zeitpunkt der Versendung aus. Falls die Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen, ergeht eine vorläufige Notenmitteilung."
Was mich interessieren würde ist der Mythos großer Umschlag=durchgefallen und normaler Brief=bestanden. Oder war das nur fürs 1. Examen so und jetzt beim 2. gibts entweder Einschreiben oder normalen Brief?
17.04.2020, 00:15
(16.04.2020, 10:41)GastttNDS schrieb:Also ich kenne jemanden, der im 2. das erste mal durchgefallen ist und er meinte, es sei ein kleiner Brief gewesen.(15.04.2020, 23:37)Nds. schrieb: Weiß jemand, wie es in Nds. mit den Durchfallern gehandhabt wird?
Werden die Briefe früher rausgeschickt?
Auf der Seite vom LJPA steht:
"Die Ergebnisse der Examensklausuren verschickt das Landesjustizprüfungsamt in der Regel an alle Prüflinge gleichzeitig. Es schickt den Prüflingen die Ergebnisse in der Regel zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats. Das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wirkt sich nicht auf den Zeitpunkt der Versendung aus. Falls die Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen, ergeht eine vorläufige Notenmitteilung."
Was mich interessieren würde ist der Mythos großer Umschlag=durchgefallen und normaler Brief=bestanden. Oder war das nur fürs 1. Examen so und jetzt beim 2. gibts entweder Einschreiben oder normalen Brief?
17.04.2020, 09:35
(17.04.2020, 00:15)Nds. schrieb:(16.04.2020, 10:41)GastttNDS schrieb:Also ich kenne jemanden, der im 2. das erste mal durchgefallen ist und er meinte, es sei ein kleiner Brief gewesen.(15.04.2020, 23:37)Nds. schrieb: Weiß jemand, wie es in Nds. mit den Durchfallern gehandhabt wird?
Werden die Briefe früher rausgeschickt?
Auf der Seite vom LJPA steht:
"Die Ergebnisse der Examensklausuren verschickt das Landesjustizprüfungsamt in der Regel an alle Prüflinge gleichzeitig. Es schickt den Prüflingen die Ergebnisse in der Regel zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats. Das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wirkt sich nicht auf den Zeitpunkt der Versendung aus. Falls die Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen, ergeht eine vorläufige Notenmitteilung."
Was mich interessieren würde ist der Mythos großer Umschlag=durchgefallen und normaler Brief=bestanden. Oder war das nur fürs 1. Examen so und jetzt beim 2. gibts entweder Einschreiben oder normalen Brief?
Also in NRW bekommt man einen grossen gelben Brief, wenn man durchgefallen ist.
17.04.2020, 17:38
(16.04.2020, 10:41)GastttNDS schrieb:(15.04.2020, 23:37)Nds. schrieb: Weiß jemand, wie es in Nds. mit den Durchfallern gehandhabt wird?
Werden die Briefe früher rausgeschickt?
Auf der Seite vom LJPA steht:
"Die Ergebnisse der Examensklausuren verschickt das Landesjustizprüfungsamt in der Regel an alle Prüflinge gleichzeitig. Es schickt den Prüflingen die Ergebnisse in der Regel zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats. Das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wirkt sich nicht auf den Zeitpunkt der Versendung aus. Falls die Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen, ergeht eine vorläufige Notenmitteilung."
Was mich interessieren würde ist der Mythos großer Umschlag=durchgefallen und normaler Brief=bestanden. Oder war das nur fürs 1. Examen so und jetzt beim 2. gibts entweder Einschreiben oder normalen Brief?
Großen Umschlag gibt ranzt im 1. ex., weil man bei der Anmeldung Unterlagen einreicht im Gegensatz zum zweiten. Die müssen dann zurück.
17.04.2020, 17:39
(17.04.2020, 17:38)Gast schrieb:(16.04.2020, 10:41)GastttNDS schrieb:(15.04.2020, 23:37)Nds. schrieb: Weiß jemand, wie es in Nds. mit den Durchfallern gehandhabt wird?
Werden die Briefe früher rausgeschickt?
Auf der Seite vom LJPA steht:
"Die Ergebnisse der Examensklausuren verschickt das Landesjustizprüfungsamt in der Regel an alle Prüflinge gleichzeitig. Es schickt den Prüflingen die Ergebnisse in der Regel zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats. Das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wirkt sich nicht auf den Zeitpunkt der Versendung aus. Falls die Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen, ergeht eine vorläufige Notenmitteilung."
Was mich interessieren würde ist der Mythos großer Umschlag=durchgefallen und normaler Brief=bestanden. Oder war das nur fürs 1. Examen so und jetzt beim 2. gibts entweder Einschreiben oder normalen Brief?
Großen Umschlag gibt ranzt im 1. ex., weil man bei der Anmeldung Unterlagen einreicht im Gegensatz zum zweiten. Die müssen dann zurück.
*es nur