07.01.2016, 20:20
Aber die Änderungsklägerin muss doch auch nur beweisen, dass es wesentliche Änderungen gegeben hat. Im Ergebnis kommt es ja nicht darauf an was die Mutter wollte, sondern darauf ob in Ansehung der fehlenden Regelung bzgl des Falles der jetzt eingetreten ist der Kl ein weiteres festhalten am Vertrag zugemutet werden kann. Und sie hat vorgetragen dass eine Regelung fehlt die bei verständiger Würdigung eingefügt worden wäre.
07.01.2016, 21:53
Mag mal jemand den SV aufschreiben? :P
07.01.2016, 21:54
Einzelwirkung: Wenn ich eine Schuld, wegen der ich mich der sof. ZV unterworfen habe, gegen eine tauschen könnte, bei der das nicht der Fall ist, würde ich es tun.
Geschäftsgrundlage: Gegen Deine Annahme spricht, dass es hier um die Schuld geht, die Fondsanlage betrifft aber nur deren Sicherung. Das sind zwei Paar Schuhe.
Die Abänderungsklägerin muss alle Voraussetzungen beweisen.
Geschäftsgrundlage: Gegen Deine Annahme spricht, dass es hier um die Schuld geht, die Fondsanlage betrifft aber nur deren Sicherung. Das sind zwei Paar Schuhe.
Die Abänderungsklägerin muss alle Voraussetzungen beweisen.
07.01.2016, 22:01
habt ihr was zu einer ggf. notwendigen Streitgenossenschaft mit dem Bruder iRd Zulässigkeit der Abänderungsklage gesagt?
07.01.2016, 22:51
08.01.2016, 16:37
Ging es bei der heutigen Klausur in NRW darum:
https://openjur.de/u/850637.html ???
https://openjur.de/u/850637.html ???
Nein, es ging um eine Anwaltsklausur zum Thema Regressanspruch beim Prozessbevollmächtigten!
08.01.2016, 16:51
Ja, aber war der Clou an der Klausur, dass der Vergleich nicht wirksam geschlossen wurde (vgl. Urteil) und daher der alte Prozess nicht beendet ist, sondern fortgesetzt werden konnte und das daher noch kein Schaden eingetreten ist?
08.01.2016, 17:10
Die Aufgabenstellung war glaub ich deswegen explizit auf schae ausgerichtet. Der Mandant hat ja gesagt er möchte ausschließlich den regress prüfen lassen
08.01.2016, 17:22
Hey weiß jemand, ob in Hessen diesmal Kautelar dran kam?