23.03.2020, 17:11
23.03.2020, 17:26
Müssen Störungen im Prüfungsablauf nicht unverzüglich gerügt werden? Ich meine, dass das so immer in den Ladungen steht.
23.03.2020, 18:50
In der düsseldorfer Gruppe soll es mindestens einen Coronafall geben. Hab auch dort geschrieben. Ist da was dran, weiß jemand was Näheres?
23.03.2020, 18:58
Ich hab in Düsseldorf geschrieben und weiß von nichts
23.03.2020, 20:37
23.03.2020, 20:53
In Hessen ist ein Rücktritt von der mündlichen Prüfung ohne Angabe von Gründen bis einen Tag vor der Prüfung möglich. Muss man die mündliche dann nachholen? Oder hat man quasi bei entsprechender Punktzahl einfach bestanden
Quelle: https://justizpruefungsamt.hessen.de/aktuelles
Quelle: https://justizpruefungsamt.hessen.de/aktuelles
23.03.2020, 21:00
(23.03.2020, 20:53)Gast schrieb: In Hessen ist ein Rücktritt von der mündlichen Prüfung ohne Angabe von Gründen bis einen Tag vor der Prüfung möglich. Muss man die mündliche dann nachholen? Oder hat man quasi bei entsprechender Punktzahl einfach bestandenEinfach mal lesen was da steht. Die Prüfung wird nachgeholt.
Quelle: https://justizpruefungsamt.hessen.de/aktuelles
23.03.2020, 21:01
23.03.2020, 21:05
(23.03.2020, 21:01)Gast schrieb:Das war eine der größten Verantwortungslosigkeiten die ich mir vorstellen konnte, bei der Husterei in Düsseldorf, zumindest in der zweiten Woche!(23.03.2020, 18:50)Nrweee schrieb: In der düsseldorfer Gruppe soll es mindestens einen Coronafall geben. Hab auch dort geschrieben. Ist da was dran, weiß jemand was Näheres?
Also ich weiß von zweien, die jetzt in Quarantäne sind...
23.03.2020, 21:11
(23.03.2020, 20:53)Gast schrieb: In Hessen ist ein Rücktritt von der mündlichen Prüfung ohne Angabe von Gründen bis einen Tag vor der Prüfung möglich. Muss man die mündliche dann nachholen? Oder hat man quasi bei entsprechender Punktzahl einfach bestanden
Quelle: https://justizpruefungsamt.hessen.de/aktuelles