23.03.2020, 12:42
Nach oben korrigieren wäre aber nicht fair und auch nicht angemessen. Klar wird jedem bewusst sein, dass die Klausurbedingungen mies waren. Aber nur deshalb eine bessere Note zu verteilen, die derjenige womöglich gar nicht verdient hat, ist schwierig. Schließlich würden gerade bei der 4 Punkte Grenze Leute auf den Markt gelassen, die es unter regulären Umständen nicht geschafft hätten.
Natürlich würde ich persönlich eine bessere Bewertung begrüßen, halte das aber nicht für sinnvoll.
Der einzige Weg der mir gangbar erscheint wäre es, einen zusätzlichen gratis Versuch für jeden zu schaffen, so dass jeder sich noch einmal beweisen kann. Dass auch das nicht vergleichbar mit dem Versuch nach dem Ref ist, weil man arbeitet, keine AG mehr hat, keinen Klausurenkurs mehr besucht etc ist mir natürlich bewusst.
Natürlich würde ich persönlich eine bessere Bewertung begrüßen, halte das aber nicht für sinnvoll.
Der einzige Weg der mir gangbar erscheint wäre es, einen zusätzlichen gratis Versuch für jeden zu schaffen, so dass jeder sich noch einmal beweisen kann. Dass auch das nicht vergleichbar mit dem Versuch nach dem Ref ist, weil man arbeitet, keine AG mehr hat, keinen Klausurenkurs mehr besucht etc ist mir natürlich bewusst.
23.03.2020, 12:49
Ich möchte dringend dafür werben, dass man sich von der Notenfixiertheit mal ein wenig löst.
Natürlich wird ein Mensch, der durchgängig Leistungen im zweistelligen Notenbereich erbringt, ein/e (fachlich!) guter Jurist/eine gute Juristin sein. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass es alle anderen nicht sind. Gerade Menschen, die ihr Ref/Examen (unabhängig von Corona) unter widrigen Umständen machen mussten und es dennoch bestanden haben, bringen oft besondere persönliche Fähigkeiten mit, die in der (juristischen) Arbeitswelt besonders gefordert sind.
Was ich damit sagen möchte: Selbst wenn (und das möchte ich an dieser Stelle deutlich bezweifeln) jemand wegen der Corona-Situation zwei oder drei Punkte besser bewertet werden sollte, als er/sie es unter anderen Umständen würde, so obliegt es noch immer den Arbeitgebern/Dienstherrn herauszufinden, ob sich die jeweilige Person für die jeweilige Stelle eignet.
Natürlich wird ein Mensch, der durchgängig Leistungen im zweistelligen Notenbereich erbringt, ein/e (fachlich!) guter Jurist/eine gute Juristin sein. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass es alle anderen nicht sind. Gerade Menschen, die ihr Ref/Examen (unabhängig von Corona) unter widrigen Umständen machen mussten und es dennoch bestanden haben, bringen oft besondere persönliche Fähigkeiten mit, die in der (juristischen) Arbeitswelt besonders gefordert sind.
Was ich damit sagen möchte: Selbst wenn (und das möchte ich an dieser Stelle deutlich bezweifeln) jemand wegen der Corona-Situation zwei oder drei Punkte besser bewertet werden sollte, als er/sie es unter anderen Umständen würde, so obliegt es noch immer den Arbeitgebern/Dienstherrn herauszufinden, ob sich die jeweilige Person für die jeweilige Stelle eignet.
23.03.2020, 13:04
Sobald ,,Berücksichtigungen“ stattfinden, wird jeder Durchgefallene gut beraten sein, die Prüfung anzufechten. Deswegen wird das LJPA kaum derartige Anweisungen machen.
23.03.2020, 13:10
Ich glaube ohnehin, dass jeder durchgefallene - möge es keinem passieren - gut beraten ist, den Märzdurchgang anzufechten. Offensichtlich kranke wurden im Prüfungsraum belassen. Etc. etc....der Durchgang kann keinen Bestand haben.
23.03.2020, 15:35
(23.03.2020, 13:10)Gast schrieb: Ich glaube ohnehin, dass jeder durchgefallene - möge es keinem passieren - gut beraten ist, den Märzdurchgang anzufechten. Offensichtlich kranke wurden im Prüfungsraum belassen. Etc. etc....der Durchgang kann keinen Bestand haben.
Das muss der Prüfling aber direkt rügen. Außerdem gab es ja die Möglichkeit, zurückzutreten und neu zu schreiben. Das hätte alles besser kommuniziert und organisiert werden können, letztlich ist aber sichergestellt, dass man nicht wirklich angreifbar ist.
Wenn einer direkt neben einem total am Husten ist, kann man auch die Initiative ergreifen und darauf bewusst hinweisen. Lässt man es, kann man sich danach nicht darauf berufen.
23.03.2020, 16:06
Hat man nicht einen Monat Zeit zur Rüge?
Außerdem hat doch die Aufsicht alles mitbekommen. Darauf wird man sich doch seitens des Amtes nicht zu Lasten des Prüflings berufen dürfen.
Außerdem hat doch die Aufsicht alles mitbekommen. Darauf wird man sich doch seitens des Amtes nicht zu Lasten des Prüflings berufen dürfen.
23.03.2020, 16:14
(23.03.2020, 16:06)Gast schrieb: Hat man nicht einen Monat Zeit zur Rüge?
Außerdem hat doch die Aufsicht alles mitbekommen. Darauf wird man sich doch seitens des Amtes nicht zu Lasten des Prüflings berufen dürfen.
Einen Monat Zeit, ja. Aber es empfiehlt sich natürlich fürs Protokoll das schon während der Klausur zu rügen. Schon aus Nachweisgründen. Grundsätzlich wäre die Aufsicht dazu natürlich verpflichtet, aber zumindest bei uns war die Aufsicht seeehr unterschiedlich. Einige sind rumgegangen und haben wirklich Gesetze kontrolliert, andere saßen vorne rum und sind gefühlt mehrmals kurz weggenickt. Dass die sowas mitkriegen UND protokollieren scheint mir unwahrscheinlich.
23.03.2020, 16:21
(23.03.2020, 16:14)Jo Gast schrieb:(23.03.2020, 16:06)Gast schrieb: Hat man nicht einen Monat Zeit zur Rüge?
Außerdem hat doch die Aufsicht alles mitbekommen. Darauf wird man sich doch seitens des Amtes nicht zu Lasten des Prüflings berufen dürfen.
Einen Monat Zeit, ja. Aber es empfiehlt sich natürlich fürs Protokoll das schon während der Klausur zu rügen. Schon aus Nachweisgründen. Grundsätzlich wäre die Aufsicht dazu natürlich verpflichtet, aber zumindest bei uns war die Aufsicht seeehr unterschiedlich. Einige sind rumgegangen und haben wirklich Gesetze kontrolliert, andere saßen vorne rum und sind gefühlt mehrmals kurz weggenickt. Dass die sowas mitkriegen UND protokollieren scheint mir unwahrscheinlich.
Also ich habe die Aufsicht gefragt wo ich dies rügen kann und wurde nur auf das LJPA verwiesen. Dazu hätte ich einen Monat Zeit. Auf diese Info werde ich ja nun vertrauen dürfen oder?! Und einen Unterschied wird es ja nicht machen dürfen ob ich mich nun am ersten oder letzten Tag entscheide gegen die Umstände vorzugehen?!
23.03.2020, 17:08
(23.03.2020, 15:35)NRW 18 schrieb:(23.03.2020, 13:10)Gast schrieb: Ich glaube ohnehin, dass jeder durchgefallene - möge es keinem passieren - gut beraten ist, den Märzdurchgang anzufechten. Offensichtlich kranke wurden im Prüfungsraum belassen. Etc. etc....der Durchgang kann keinen Bestand haben.
Das muss der Prüfling aber direkt rügen. Außerdem gab es ja die Möglichkeit, zurückzutreten und neu zu schreiben. Das hätte alles besser kommuniziert und organisiert werden können, letztlich ist aber sichergestellt, dass man nicht wirklich angreifbar ist.
Wenn einer direkt neben einem total am Husten ist, kann man auch die Initiative ergreifen und darauf bewusst hinweisen. Lässt man es, kann man sich danach nicht darauf berufen.
In Hessen gab es die Möglichkeit des Rücktritts generell nicht.
Das durfte man nur, wenn man unter Quarantäne stand oder zur Risikogruppe gehörte.
23.03.2020, 17:10
Was ist da los in Hessen :D . Für euch geht alles normal weiter