20.03.2020, 18:44
(20.03.2020, 17:48)Respekt schrieb: An die NRW-Referendare die sich heute so asozial im OLG Köln verhalten haben, als sie Ihre Koffer die Treppe runtergezogen und die Justizbeamten beleidigt haben:
Es wäre wirklich sehr nett, wenn Ihr die Koffer einfach das nächste Mal die Treppe runtertragt, anstatt sie die Treppe runterzuziehen. Die Treppe geht dadurch kaputt. Es sind breits mehrere Stücke abgebrochen! Die Schäden wurden mir auch gezeigt.
Ich finde euer Verhalten sehr unhöflich und peinlich. Wir mussten uns jetzt die Standpauke für euer verfehltes Verhalten anhören und uns dafür entschuldigen!
Ich kann verstehen, wenn man nach den Klausuren fertig ist, das ist normal! Aber muss man dadurch sämtliches Benehmen und sämtliche Höflichkeit ablegen?
Asozial ist in erster Linie wer dieser Tage die Türen für Prüfungen öffnet. Den ganzen Laden hätte man abbrennen sollen!
20.03.2020, 19:24
(20.03.2020, 18:18)NRW20 schrieb: Es scheint ja nach den Klausuren in NRW ordentlich was los gewesen zu sein!
Nachdem wir in Düsseldorf mit Sicherheitsabstand in verschiedenen Gruppen kurz draußen standen, wurden wir angeschrien, dass "die Versammlung sofort aufzulösen sei, sonst würde die Polizei gerufen werden"!!!
Ein Wahnsinn ist das! Vielleicht hätten wir in den 2 Wochen auch einfach die Polizei rufen sollen, nachdem wir die ersten sechs Tage mit einem Abstand von 70cm schreiben mussten!
Wurde bei euch der Abstand dann etwa geändert? Bei uns blieb alles wie es ist :D
20.03.2020, 19:39
Nee, der Abstand wurde in Düsseldorf geändert. Teilweise wurden die 1,5 Meter nicht eingehalten, teilweise schon. Aber alles egal wenn der gleiche Stift für die Toilettenprotokolle verwand wurde, die Leute sich als ob nix wäre eng aneinander unterhalten, vor den Klos rücksichtslos drängelnd anstellen...oder krank (so geschehen und von den Aufsichtspersonen bemerkt!).
Alles ein riesiger Witz!
Asoziale Gesellschaft! Asoziale Juristen. Asoziale Kollegen!
Alles ein riesiger Witz!
Asoziale Gesellschaft! Asoziale Juristen. Asoziale Kollegen!
20.03.2020, 20:00
Unmöglich m, dass der Durchgang im März durchgezogen wurde! Verantwortungslos und asozial! Prüfungsgerechtigkeit und Chancengleicheit sieht anders aus!
Ljpa nrw - Versagen mit Kompetenz!
Ljpa nrw - Versagen mit Kompetenz!
20.03.2020, 20:21
(20.03.2020, 17:46)GastBln schrieb: Hab Wiedereinsetzung in die Frist zum Betreiben des Verfahrens. Kopp 92 Rn. 22
Möglich, aber im Kopp stand das wenn die Klägerin wie hier ohne anwaltliche Vertretung dann wohl Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens. Voraussetzung ist, dass höhere Gewalt vorlag die Betreibensforderung nicht zu befolgen. Was hier wohl vorlag. Dann wieder in die Zulässigkeit und Begründetheit.
20.03.2020, 20:22
Glaubhaftmachung über ärztlichen Bericht und Sterbeurkunde.
20.03.2020, 20:51
(20.03.2020, 20:22)Gast Nrw schrieb: Glaubhaftmachung über ärztlichen Bericht und Sterbeurkunde.
Wieso arbeitet ihr mit Wiedereinsetzung? War das nicht egal weil die Frist nicht ordnungsgemäß gesetzt war bzw die VSS zur Fiktion der Rücknahme nicht eingehalten wurden?!
Im Kommentar stand bzgl WE übrigens, dass nur ausnahmsweise und eigentlich gar nicht nur nach Umständen höherer Gewalt. Dafür sind vorl. Anhaltspunkte mAn nicht gegeben gewesen. #nebelkerze?!
20.03.2020, 20:58
(20.03.2020, 20:51).22 schrieb:(20.03.2020, 20:22)Gast Nrw schrieb: Glaubhaftmachung über ärztlichen Bericht und Sterbeurkunde.
Wieso arbeitet ihr mit Wiedereinsetzung? War das nicht egal weil die Frist nicht ordnungsgemäß gesetzt war bzw die VSS zur Fiktion der Rücknahme nicht eingehalten wurden?!
Im Kommentar stand bzgl WE übrigens, dass nur ausnahmsweise und eigentlich gar nicht nur nach Umständen höherer Gewalt. Dafür sind vorl. Anhaltspunkte mAn nicht gegeben gewesen. #nebelkerze?!
Ich glaube der Antrag ist nicht soo bekannt und angefahren zu werden ist nach meinem Verständnis ein Fall der höheren Gewalt. Macht im Übrigen den praktischen Teil auch anspruchsvoller da nicht typisch.
20.03.2020, 21:01
(20.03.2020, 20:58)Gast Nrw schrieb:(20.03.2020, 20:51).22 schrieb:(20.03.2020, 20:22)Gast Nrw schrieb: Glaubhaftmachung über ärztlichen Bericht und Sterbeurkunde.
Wieso arbeitet ihr mit Wiedereinsetzung? War das nicht egal weil die Frist nicht ordnungsgemäß gesetzt war bzw die VSS zur Fiktion der Rücknahme nicht eingehalten wurden?!
Im Kommentar stand bzgl WE übrigens, dass nur ausnahmsweise und eigentlich gar nicht nur nach Umständen höherer Gewalt. Dafür sind vorl. Anhaltspunkte mAn nicht gegeben gewesen. #nebelkerze?!
Ich glaube der Antrag ist nicht soo bekannt und angefahren zu werden ist nach meinem Verständnis ein Fall der höheren Gewalt. Macht im Übrigen den praktischen Teil auch anspruchsvoller da nicht typisch.
Jetzt steh ich auf dem Schlauch...nicht bekannt zu sein hat ja keinen Anspruch auf die Richtigkeit eines etwaigen Lösungsweges. Oder gehe ich mit meiner Annahme fehl und es war am Ende doch Wiedereinsetzung? Hmmm
20.03.2020, 21:01