19.03.2020, 18:25
19.03.2020, 18:25
19.03.2020, 18:27
(19.03.2020, 18:23)Gast schrieb: Nein
Warum nicht? § 5 VwGO schließt das nicht aus, sondern nennt nur den Beschluss.
"Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung unter Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter entscheiden (§ 101 Abs. 2 VwGO)."
Quelle: Seite 16
https://www.google.com/url?sa=t&source=w...7THv0IXo58
19.03.2020, 18:28
19.03.2020, 18:30
(19.03.2020, 18:28)Gast schrieb:(19.03.2020, 18:25)Gast schrieb:Ok, Mist(19.03.2020, 18:12)NRW schrieb: Sind die ehrenamtlichen Richter bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung dabei?
Ja!
Nicht so schlimm. Hatte ich in einer Übungskalusur auch mal falsch gemacht. Das ist etwas verwirrend dargestellt!
19.03.2020, 18:50
19.03.2020, 18:51
19.03.2020, 18:52
19.03.2020, 18:52
19.03.2020, 19:08
Was glaubt ihr kommt morgen dran?
Bitte keine Behördenklausur :)
Bitte keine Behördenklausur :)