17.03.2020, 22:44
(17.03.2020, 22:42)Gast schrieb:(17.03.2020, 20:14)GastHE schrieb:(17.03.2020, 20:10)Gast schrieb:(17.03.2020, 19:51)Gast schrieb: BeckOK:
Hat der Beschuldigte in einem Fall notwendiger Verteidigung nicht die rechtsstaatlich unverzichtbare Möglichkeit zur Beratung durch den Verteidiger, ist der dennoch erklärte Rechtsmittelverzicht unwirksam (BGH NStZ-RR 2017,186; ......).
Tritt vom Gericht unbemerkt ein Scheinverteidiger (bestandskräftig widerrufene Zulassung) als Pflichtverteidiger auf, ist der nach Beratung mit ihm erklärte Verzicht unwirksam, es sei denn, es wäre erkennbar, dass der verbindliche Wille des Verzichtenden nicht vom Rat des Scheinverteidigers beeinflusst war (BGHSt 47, 238 .....).
Steht das auch irgendwo im M/G?
Schwachsinnige Kasuistik. Mal ists in Ordnung was ein RA ohne Zulassung macht und mal nicht.
https://www.haufe.de/recht/weitere-recht...35794.html
Also ich hab's im M/G gefunden. Glaube unter 302 StPO. Hab ihn aber gerade nicht zur Hand
Ich habe dwn Verzicht schon verneint, weil er nicht konkret genug war ? Aus "ich erkläre mich mit dem Urteil einverstanden" kann man meiner Meinung nicht zweifelsfrei folgern, dass man auf Rechtsmittel verzichtet, so stand es auch im Kommentar am Ende.
Hätte es aber ansonsten auch über den (nicht)Verteidiger verneint.
Ich meine im M/G gelesen zu haben, dass das Akzeptieren des Urteils explizit auch einen Verzicht darstellt.
17.03.2020, 22:47
18.03.2020, 08:38
(17.03.2020, 22:44)GastHE schrieb:(17.03.2020, 22:42)Gast schrieb:(17.03.2020, 20:14)GastHE schrieb:(17.03.2020, 20:10)Gast schrieb:(17.03.2020, 19:51)Gast schrieb: BeckOK:
Hat der Beschuldigte in einem Fall notwendiger Verteidigung nicht die rechtsstaatlich unverzichtbare Möglichkeit zur Beratung durch den Verteidiger, ist der dennoch erklärte Rechtsmittelverzicht unwirksam (BGH NStZ-RR 2017,186; ......).
Tritt vom Gericht unbemerkt ein Scheinverteidiger (bestandskräftig widerrufene Zulassung) als Pflichtverteidiger auf, ist der nach Beratung mit ihm erklärte Verzicht unwirksam, es sei denn, es wäre erkennbar, dass der verbindliche Wille des Verzichtenden nicht vom Rat des Scheinverteidigers beeinflusst war (BGHSt 47, 238 .....).
Steht das auch irgendwo im M/G?
Schwachsinnige Kasuistik. Mal ists in Ordnung was ein RA ohne Zulassung macht und mal nicht.
https://www.haufe.de/recht/weitere-recht...35794.html
Also ich hab's im M/G gefunden. Glaube unter 302 StPO. Hab ihn aber gerade nicht zur Hand
Ich habe dwn Verzicht schon verneint, weil er nicht konkret genug war ? Aus "ich erkläre mich mit dem Urteil einverstanden" kann man meiner Meinung nicht zweifelsfrei folgern, dass man auf Rechtsmittel verzichtet, so stand es auch im Kommentar am Ende.
Hätte es aber ansonsten auch über den (nicht)Verteidiger verneint.
Ich meine im M/G gelesen zu haben, dass das Akzeptieren des Urteils explizit auch einen Verzicht darstellt.
Rn 20 zu 302 letzter Satz: Die Erklärung, das Urteil werde angenommen, enthält in der Regel einen Rechtsmittelverzicht.
WOW habe "keinen" gelesen. Hoppla
Hast Recht!
18.03.2020, 08:51
(18.03.2020, 08:38)Gast schrieb: Rn 20 zu 302 letzter Satz: Die Erklärung, das Urteil werde angenommen, enthält in der Regel einen Rechtsmittelverzicht.
WOW habe "keinen" gelesen. Hoppla
Hast Recht!
Da merkt man mal wieder, was der Zeitdruck so macht. Mich ärgert das in den Klausuren so oft! Hätte ich anständig Zeit, dann würde das alles so viel besser laufen und meine juristischen Fähigkeiten wirklich wiederspiegeln. Aber so komme ich nicht hinterher und arbeite schlampig.
Und ja ich weiß, dass es Sinn der Sache ist, das unter Druck in den Klausuren zu schaffen..
18.03.2020, 11:28
(18.03.2020, 08:51)GastHE schrieb:(18.03.2020, 08:38)Gast schrieb: Rn 20 zu 302 letzter Satz: Die Erklärung, das Urteil werde angenommen, enthält in der Regel einen Rechtsmittelverzicht.
WOW habe "keinen" gelesen. Hoppla
Hast Recht!
Da merkt man mal wieder, was der Zeitdruck so macht. Mich ärgert das in den Klausuren so oft! Hätte ich anständig Zeit, dann würde das alles so viel besser laufen und meine juristischen Fähigkeiten wirklich wiederspiegeln. Aber so komme ich nicht hinterher und arbeite schlampig.
Und ja ich weiß, dass es Sinn der Sache ist, das unter Druck in den Klausuren zu schaffen..
Am besten hast du dann noch BeckOnline offen und 10 Stunden Bearbeitungszeit, dann wird alles besser :D 4pkt Troll?
18.03.2020, 11:29
(18.03.2020, 08:51)GastHE schrieb:(18.03.2020, 08:38)Gast schrieb: Rn 20 zu 302 letzter Satz: Die Erklärung, das Urteil werde angenommen, enthält in der Regel einen Rechtsmittelverzicht.
WOW habe "keinen" gelesen. Hoppla
Hast Recht!
Da merkt man mal wieder, was der Zeitdruck so macht. Mich ärgert das in den Klausuren so oft! Hätte ich anständig Zeit, dann würde das alles so viel besser laufen und meine juristischen Fähigkeiten wirklich wiederspiegeln. Aber so komme ich nicht hinterher und arbeite schlampig.
Und ja ich weiß, dass es Sinn der Sache ist, das unter Druck in den Klausuren zu schaffen..
Voll!
Finde auch, dass das absolut keine Widerspiegelung juristischer Fähigkeiten ist, aber so läufts nun mal.
Denke das der "Fehler" nicht sooo rein haut, weil ich viel argumentiert habe und das Thema mit dem Anwalt später noch diskutiert habe. Trotzdem natürlich ärgerlich. Aber wenns nur das ist .... (Hoffnungsvoll)
Nur noch 2 !!! ?
18.03.2020, 11:32
Jaaaa, ich freu mich so wenns vorbei ist.
Örecht kann auch alles passieren :D
Örecht kann auch alles passieren :D
18.03.2020, 11:34
(18.03.2020, 11:28)Exsl95 schrieb:(18.03.2020, 08:51)GastHE schrieb:(18.03.2020, 08:38)Gast schrieb: Rn 20 zu 302 letzter Satz: Die Erklärung, das Urteil werde angenommen, enthält in der Regel einen Rechtsmittelverzicht.
WOW habe "keinen" gelesen. Hoppla
Hast Recht!
Da merkt man mal wieder, was der Zeitdruck so macht. Mich ärgert das in den Klausuren so oft! Hätte ich anständig Zeit, dann würde das alles so viel besser laufen und meine juristischen Fähigkeiten wirklich wiederspiegeln. Aber so komme ich nicht hinterher und arbeite schlampig.
Und ja ich weiß, dass es Sinn der Sache ist, das unter Druck in den Klausuren zu schaffen..
Am besten hast du dann noch BeckOnline offen und 10 Stunden Bearbeitungszeit, dann wird alles besser :D 4pkt Troll?
Ich sag ja, dass es am Ende ja Sinn der Sache ist, unter Zeitdruck zu arbeiten. Ändert nur nichts daran, dass ich das in den 5 Stunden und der Fülle der Klausur nicht gut kann und aber dennoch der Meinung bin, dass das in der Praxis bei mir besser laufen würde bzw wird.
Aber genau deshalb habe ich auch nicht den Anspruch des Prädikats an mich ;)
Irgendwie muss es halt nur leider vorher geprüft werden :D
18.03.2020, 12:39
(18.03.2020, 11:28)Exsl95 schrieb:(18.03.2020, 08:51)GastHE schrieb:(18.03.2020, 08:38)Gast schrieb: Rn 20 zu 302 letzter Satz: Die Erklärung, das Urteil werde angenommen, enthält in der Regel einen Rechtsmittelverzicht.
WOW habe "keinen" gelesen. Hoppla
Hast Recht!
Da merkt man mal wieder, was der Zeitdruck so macht. Mich ärgert das in den Klausuren so oft! Hätte ich anständig Zeit, dann würde das alles so viel besser laufen und meine juristischen Fähigkeiten wirklich wiederspiegeln. Aber so komme ich nicht hinterher und arbeite schlampig.
Und ja ich weiß, dass es Sinn der Sache ist, das unter Druck in den Klausuren zu schaffen..
Am besten hast du dann noch BeckOnline offen und 10 Stunden Bearbeitungszeit, dann wird alles besser :D 4pkt Troll?
Wow, hat dir deine Mutter nicht beigebracht die Klappe zu halten, wenn man nichts nettes zu sagen hat?
Empathie Teroll?
18.03.2020, 13:30
(17.03.2020, 20:17)Gast schrieb:(17.03.2020, 20:16)Gast schrieb: Tatsache, habs gefunden Rn. 25a ....so ein Mist. Naja, whatever.
Warst du dann im Hilfsgutachten?
Nein, hab argumentiert und Verzicht nicht durchgehen lassen. Im Übrigen sagt M/G zwar "stellt idR Verzicht dar", die Rspr auf die sich dann aber bezogen wird, da sagt der Angeklagte mehrfach deutlich zum Richter "ja er nehme das Urteil sofort an". Einmal "ja" auf die Frage antworten ist da schon was anderes.
Naja jetzt auf ÖR konzentrieren. Ich hätte eigentlich auf das VG Berlin Urteil getippt, dass das Mädchen nicht in den Chor reindarf. Würde zeitlich passen und ist eigentlich eine gute Gerichtsklausur http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
Letztes Jahr im März kam die Ö1 Klausur ja auch aus Berlin mit dem Bescheid zum Aufstellen von Pollern vor einem Weihnachtsmarkt. Kaffeesatzleserei auf hohem Niveau :D