17.03.2020, 17:36
Oh man, ich finde es so doof, dass in allen anderen Ländern es verbindlich abgesagt wurde, aber uns das JPA Hessen weiterhin bzgl. der MPs zittern lässt. Die Lage wird immer schlimmer, die müssen das nächste Woche eh absagen. Aber dieses warten lassen mit einer Entscheidung und die damit einhergehende psychische Belastung ist echt super unfair. :s
17.03.2020, 17:37
(17.03.2020, 17:26)Gastab schrieb: Für NRW 1.Examen Köln, Hamm, Düsseldorf.
Offizielle Mitteilung:
https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/ju.../index.php
- 18.03.2020 bis (zunächst) zum 30.04.2020 werden keine mündlichen Prüfungen
[b]- schriftlichen Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung im April 2020 werden nicht geschrieben. [/b]
Vielen Dank für die Info, auf der Düsseldorfer Seite kann man da wahrscheinlich noch lange warten, bis da was kommt.
17.03.2020, 17:38
(17.03.2020, 17:36)Hesse_93 schrieb: Oh man, ich finde es so doof, dass in allen anderen Ländern es verbindlich abgesagt wurde, aber uns das JPA Hessen weiterhin bzgl. der MPs zittern lässt. Die Lage wird immer schlimmer, die müssen das nächste Woche eh absagen. Aber dieses warten lassen mit einer Entscheidung und die damit einhergehende psychische Belastung ist echt super unfair. :s
Warum müssen die das eh absagen?
Das Abitur findet auch statt, ebenso werden die schriftlichen Klausuren fertig geschrieben.
So wie ich das hessische JPA kenne ziehen die das durch.
17.03.2020, 17:40
(17.03.2020, 17:38)Dumm schrieb:(17.03.2020, 17:36)Hesse_93 schrieb: Oh man, ich finde es so doof, dass in allen anderen Ländern es verbindlich abgesagt wurde, aber uns das JPA Hessen weiterhin bzgl. der MPs zittern lässt. Die Lage wird immer schlimmer, die müssen das nächste Woche eh absagen. Aber dieses warten lassen mit einer Entscheidung und die damit einhergehende psychische Belastung ist echt super unfair. :s
Warum müssen die das eh absagen?
Das Abitur findet auch statt, ebenso werden die schriftlichen Klausuren fertig geschrieben.
So wie ich das hessische JPA kenne ziehen die das durch.
Nicht, wenn wir bis dahin eine Ausgangsperre haben.
17.03.2020, 17:42
(17.03.2020, 17:38)Dumm schrieb:(17.03.2020, 17:36)Hesse_93 schrieb: Oh man, ich finde es so doof, dass in allen anderen Ländern es verbindlich abgesagt wurde, aber uns das JPA Hessen weiterhin bzgl. der MPs zittern lässt. Die Lage wird immer schlimmer, die müssen das nächste Woche eh absagen. Aber dieses warten lassen mit einer Entscheidung und die damit einhergehende psychische Belastung ist echt super unfair. :s
Warum müssen die das eh absagen?
Das Abitur findet auch statt, ebenso werden die schriftlichen Klausuren fertig geschrieben.
So wie ich das hessische JPA kenne ziehen die das durch.
„Es geht um Leben und Tod.“
17.03.2020, 17:42
(17.03.2020, 17:36)Hesse_93 schrieb: Oh man, ich finde es so doof, dass in allen anderen Ländern es verbindlich abgesagt wurde, aber uns das JPA Hessen weiterhin bzgl. der MPs zittern lässt. Die Lage wird immer schlimmer, die müssen das nächste Woche eh absagen. Aber dieses warten lassen mit einer Entscheidung und die damit einhergehende psychische Belastung ist echt super unfair. :s
Naja ganz ehrlich, auf der Website des JPA wurde ja hochgeladen, welche Maßnahmen für die Klausuren / Mündlichen gelten. Das heißt doch eindeutig, dass sie zum jetzigen Stand stattfinden werden.
Wenn sich etwas ändert, sprich die Situation sich verschärft, dann werden die noch was ändern.
Aber stand jetzt sehe ich darin eine klare Aussage des JPA dahingehend, dass das durchgeführt wird.
Ob die einem nun taugt oder ob sie sinnvoll ist, das ist eine ganz andere Frage.
17.03.2020, 17:44
"<< Das GJPA informiert an dieser Stelle fortlaufend über den Sachstand in Sachen Corona-Virus. Mit Stand vom 17. März 2020, 15.00 Uhr, gelten die folgenden Maßnahmen: >>
Das GJPA ist weiter bemüht, mit Rücksicht auf den auch verfassungsrechtlich verbürgten Prüfungsanspruch die derzeit laufenden Prüfungen im schriftlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung und im mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung fortzusetzen.
Mit Blick auf die mit der momentanen Situation möglicherweise verbundenen psychischen oder psychosozialen Belastungen gelten jedoch für den Rücktritt von der Prüfung ab sofort die folgenden Regeln:
Ihre Erklärung, durch die mit der Gefahr der weiteren Verbreitung des Coronavirus einhergehende Situation psychisch so belastet zu sein, dass Sie nicht mehr prüfungsfähig sind, wird als ausreichender Verhinderungsgrund im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 JAO anerkannt werden. Die Glaubhaftmachung durch Vorlage eines (amts-)ärztlichen Attestes ist insoweit nicht erforderlich.
Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 JAO, nach der in jedem Pflichtfach mindestens eine Aufgabe bearbeitet worden sein muss, um bei der Wiederholung der Prüfung nicht alle schriftlichen Prüfungsleistungen neu erbringen zu müssen, wird in der derzeit laufenden Kampagne 2.2020/I der zweiten juristischen Staatsprüfung ab sofort nicht mehr angewandt werden. Das heißt, dass im Falle einer Verhinderung ab Donnerstag, den 19. März 2020 nur die noch fehlenden schriftlichen Aufgaben angefertigt werden müssen."
Quelle: https://www.berlin.de/sen/justiz/juriste...efungsamt/
Das selbe dürfte ja dann wohl auch bald in HE/NRW gelten...
Das GJPA ist weiter bemüht, mit Rücksicht auf den auch verfassungsrechtlich verbürgten Prüfungsanspruch die derzeit laufenden Prüfungen im schriftlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung und im mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung fortzusetzen.
Mit Blick auf die mit der momentanen Situation möglicherweise verbundenen psychischen oder psychosozialen Belastungen gelten jedoch für den Rücktritt von der Prüfung ab sofort die folgenden Regeln:
Ihre Erklärung, durch die mit der Gefahr der weiteren Verbreitung des Coronavirus einhergehende Situation psychisch so belastet zu sein, dass Sie nicht mehr prüfungsfähig sind, wird als ausreichender Verhinderungsgrund im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 JAO anerkannt werden. Die Glaubhaftmachung durch Vorlage eines (amts-)ärztlichen Attestes ist insoweit nicht erforderlich.
Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 JAO, nach der in jedem Pflichtfach mindestens eine Aufgabe bearbeitet worden sein muss, um bei der Wiederholung der Prüfung nicht alle schriftlichen Prüfungsleistungen neu erbringen zu müssen, wird in der derzeit laufenden Kampagne 2.2020/I der zweiten juristischen Staatsprüfung ab sofort nicht mehr angewandt werden. Das heißt, dass im Falle einer Verhinderung ab Donnerstag, den 19. März 2020 nur die noch fehlenden schriftlichen Aufgaben angefertigt werden müssen."
Quelle: https://www.berlin.de/sen/justiz/juriste...efungsamt/
Das selbe dürfte ja dann wohl auch bald in HE/NRW gelten...
17.03.2020, 17:46
(17.03.2020, 17:42)GastHE schrieb:(17.03.2020, 17:36)Hesse_93 schrieb: Oh man, ich finde es so doof, dass in allen anderen Ländern es verbindlich abgesagt wurde, aber uns das JPA Hessen weiterhin bzgl. der MPs zittern lässt. Die Lage wird immer schlimmer, die müssen das nächste Woche eh absagen. Aber dieses warten lassen mit einer Entscheidung und die damit einhergehende psychische Belastung ist echt super unfair. :s
Naja ganz ehrlich, auf der Website des JPA wurde ja hochgeladen, welche Maßnahmen für die Klausuren / Mündlichen gelten. Das heißt doch eindeutig, dass sie zum jetzigen Stand stattfinden werden.
Wenn sich etwas ändert, sprich die Situation sich verschärft, dann werden die noch was ändern.
Aber stand jetzt sehe ich darin eine klare Aussage des JPA dahingehend, dass das durchgeführt wird.
Ob die einem nun taugt oder ob sie sinnvoll ist, das ist eine ganz andere Frage.
Du sagst es, Stand jetzt. Wie wir aber von unsere europäischen Nachbarländern, insbesondere Italien wissen, werden sich in den nächsten Tagen noch viel mehr infizieren. Dann muss es mE nach auf jeden Fall abgesagt werden.
Mir kommt es so vor, als würden die sich so sagen: "mal schauen, wie sich alles entwickelt, dann entscheiden wir." Das finde ich einfach einen unfairen Ansatz ggü den Prüflingen. Uns da so hinzuhalten, obwohl allen klar sein dürfte, dass Anfang nächster Woche die Zahl derInfizierten so hoch ist, dass es nicht stattfinden kann.
17.03.2020, 17:51
Haha die sind gut :-D
Zitat:
"Es ist zudem bekannt geworden, dass am Prüfungsstandort Potsdam größere Veranstaltungen bis 19.04.2020 untersagt worden sind. Für die Prüfungsstandorte Berlin und Frankfurt (Oder) liegen noch keine Erkenntnisse vor. Derzeit wird geprüft, ob alle Studierenden der Universität Potsdam ggf. in Berlin die Aufsichtsarbeiten anfertigen können. "
Nach dem Motto: "Naja, wenn es aufgrund einer Allgemeinverfügung an dem einen Ort verboten ist, schauen wir doch mal wo es noch erlaubt ist..."
Zu geil! :D :D :D :finna: :finna: :finna: :finna:
Zitat:
"Es ist zudem bekannt geworden, dass am Prüfungsstandort Potsdam größere Veranstaltungen bis 19.04.2020 untersagt worden sind. Für die Prüfungsstandorte Berlin und Frankfurt (Oder) liegen noch keine Erkenntnisse vor. Derzeit wird geprüft, ob alle Studierenden der Universität Potsdam ggf. in Berlin die Aufsichtsarbeiten anfertigen können. "
Nach dem Motto: "Naja, wenn es aufgrund einer Allgemeinverfügung an dem einen Ort verboten ist, schauen wir doch mal wo es noch erlaubt ist..."
Zu geil! :D :D :D :finna: :finna: :finna: :finna:
17.03.2020, 17:54
(17.03.2020, 17:46)Gast schrieb:(17.03.2020, 17:42)GastHE schrieb:(17.03.2020, 17:36)Hesse_93 schrieb: Oh man, ich finde es so doof, dass in allen anderen Ländern es verbindlich abgesagt wurde, aber uns das JPA Hessen weiterhin bzgl. der MPs zittern lässt. Die Lage wird immer schlimmer, die müssen das nächste Woche eh absagen. Aber dieses warten lassen mit einer Entscheidung und die damit einhergehende psychische Belastung ist echt super unfair. :s
Naja ganz ehrlich, auf der Website des JPA wurde ja hochgeladen, welche Maßnahmen für die Klausuren / Mündlichen gelten. Das heißt doch eindeutig, dass sie zum jetzigen Stand stattfinden werden.
Wenn sich etwas ändert, sprich die Situation sich verschärft, dann werden die noch was ändern.
Aber stand jetzt sehe ich darin eine klare Aussage des JPA dahingehend, dass das durchgeführt wird.
Ob die einem nun taugt oder ob sie sinnvoll ist, das ist eine ganz andere Frage.
Du sagst es, Stand jetzt. Wie wir aber von unsere europäischen Nachbarländern, insbesondere Italien wissen, werden sich in den nächsten Tagen noch viel mehr infizieren. Dann muss es mE nach auf jeden Fall abgesagt werden.
Mir kommt es so vor, als würden die sich so sagen: "mal schauen, wie sich alles entwickelt, dann entscheiden wir." Das finde ich einfach einen unfairen Ansatz ggü den Prüflingen. Uns da so hinzuhalten, obwohl allen klar sein dürfte, dass Anfang nächster Woche die Zahl derInfizierten so hoch ist, dass es nicht stattfinden kann.
Andere Länder bekommen es auch hin, ihren Prüflingen verbindlich einen Termin der Notenbekanntgabe mitzuteilen. Hessen bekommt das nicht auf die Kette, dann sind sie erst recht mit der jetzigen Situation überfordert. Sie reden ja auch vom „Roland-Koch-Institut.“