16.03.2020, 18:55
§§ 154, 154a gingen
16.03.2020, 21:58
16.03.2020, 22:00
hab ich auch überlegt, dann aber nicht getraut und hinsichtlich der versuchten körperverletzung 154a angewandt :D
16.03.2020, 22:04
Konnte man bzgl der dursuchung nicht ein Bvv annehmen weil Willkür? Dann Abwägung nicht möglich?
16.03.2020, 22:12
(16.03.2020, 22:04)Gast nrw schrieb: Konnte man bzgl der dursuchung nicht ein Bvv annehmen weil Willkür? Dann Abwägung nicht möglich?
Warum Willkür? Zunächst Widerspruchslösung bzgl. der Erhebung, die nicht okay war.
Dann nach der Abwägungslehre dennoch verwertbar, da Tötung und da die Durchsuchung angeordnet worden wäre.
16.03.2020, 22:19
ok. ich hatte aufgrund des sv den eindruck, dass keinerlei eile geboten war, weil in u-haft und weil bereits einige zeit vergangen nach anhörung.
16.03.2020, 22:23
(16.03.2020, 22:19)gast nrw schrieb: ok. ich hatte aufgrund des sv den eindruck, dass keinerlei eile geboten war, weil in u-haft und weil bereits einige zeit vergangen nach anhörung.
Eile war auch nicht geboten. Deshalb war die Erhebung auch rechtswidrig. Allerdings führt diese hier dennoch nicht zum Verwertungsverbot, da der Eingriff nicht stark genug war.
Zumindest war das meine Begründung :D
16.03.2020, 23:28
(16.03.2020, 22:04)Gast nrw schrieb: Konnte man bzgl der dursuchung nicht ein Bvv annehmen weil Willkür? Dann Abwägung nicht möglich?
Habe Ich auch so, aber Ich glaube wir hatten einen leicht abgewandelten Fall. Bei uns war von keiner Steckdose die Rede und 153-154f StPO waren ausgeschlossen. Aber im großen und ganzen scheint es gleich gewesen zu sein, (Beamten haben die E und G festgenommen und dann offenen Auges weder StA noch Richter versucht zu erreichen, ist für mich klar grob fahrlässige Annahme von GiV oder willkürliche Umgehung.
17.03.2020, 06:54
Wäre man dann nicht über die Fernwirkung doch zu einer Verwertung, zumindest des Gutachtens gekommen?
17.03.2020, 07:57