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Klausuren März 2020
nrw 99
Unregistered
 
#111
12.03.2020, 17:22
§ 392 bgb relevant ?
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Gast Nrw
Unregistered
 
#112
12.03.2020, 17:22
In NRW war der Fall bisschen anders oder? Tochter GoA ? Nebenintervention mit Kostenentscheidung? War laut Bearbeitervermerk der PfüB  in NrW nicht in Ordnung? Aufrechnung über 406?
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GastHE
Unregistered
 
#113
12.03.2020, 17:28
Kostenentscheidung war in Hessen erlassen

§ 392 braucht man nicht, oder?
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NRW33
Unregistered
 
#114
12.03.2020, 17:30
Ja die dritte Aufrechnung mit der GoA und der Tochter gab es in NRW nicht.
Ansonsten hört es sich gleich an. Die 404 ff. analog mussten denke ich auch in NRW angewendet werden und laut Bearbeitervermerk war das Pfüb in Ordnung, sofern sich die Beteiligten nicht auf einen Fehler berufen. Und da der Beklagte ja gerügt hat das der Kläger die Sicherheit nicht gezahlt hat musste das auch thematisiert werden
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nrw 99
Unregistered
 
#115
12.03.2020, 17:33
(12.03.2020, 17:28)GastHE schrieb:  Kostenentscheidung war in Hessen erlassen

§ 392 braucht man nicht, oder?


in nrw meinte der kläger die aufrechnung sei wegen der beschlagnahme nicht möglich
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#116
12.03.2020, 17:45
(12.03.2020, 17:33)nrw 99 schrieb:  
(12.03.2020, 17:28)GastHE schrieb:  Kostenentscheidung war in Hessen erlassen

§ 392 braucht man nicht, oder?


in nrw meinte der kläger die aufrechnung sei wegen der beschlagnahme nicht möglich

Genau deshalb muss man ja die Frage "herausarbeiten", ob die Aufrechnung nun geht und wenn, unter welchen Voraussetzungen. Vgl. mein ZVR-Skript Rn. 54. Da steht ja eh fast die ganze Klausur drin.
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Gast Nrw
Unregistered
 
#117
12.03.2020, 17:54
Die Forderungen würden doch alle samt vor der Beschlagnahme erworben oder? Sonst käme ich ja auch nicht auf die 1000 am Ende.
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Gast Nrw
Unregistered
 
#118
12.03.2020, 17:55
(12.03.2020, 17:45)T. Kaiser schrieb:  
(12.03.2020, 17:33)nrw 99 schrieb:  
(12.03.2020, 17:28)GastHE schrieb:  Kostenentscheidung war in Hessen erlassen

§ 392 braucht man nicht, oder?


in nrw meinte der kläger die aufrechnung sei wegen der beschlagnahme nicht möglich

Genau deshalb muss man ja die Frage "herausarbeiten", ob die Aufrechnung nun geht und wenn, unter welchen Voraussetzungen. Vgl. mein ZVR-Skript Rn. 54. Da steht ja eh fast die ganze Klausur drin.

...sehr subtile Werbung  ;)
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#119
12.03.2020, 17:57
Ist aber so.
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GastHE
Unregistered
 
#120
12.03.2020, 17:57
Ich schreibe anonym, deshalb kommt vermutlich kein Schleim-Vorwurf. Aber das Skript ist wirklich gut
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