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Fernwirkung, Zufallsfund
Hallo123allo
Unregistered
 
#1
16.11.2015, 17:53
Hey,

Wie löst ihr folgenden Fall:

Gegen A ist unter Verkennung des Richtervorbehaltes (§ 105 StPO) eine Durchsuchung vorgenommen worden, im Hinblick auf den Diebstahl von 2 Schokotafeln.

Während der Durchsuchung finden die Beamten Drogen, ein blutiges Messer ...Die Beamten Beschlagnahmen (weil kein Einverständnis) diese Dinge.

Es wird gegen A ein Ermittlungsverfahren wegen BtM-Delikte, Mord...(egal was) eingeleitet.

Frage: Können diese Zufallsfunde iSv § 108 StPO in den Verfahren verwertet werden.?

Ja? Weil es in unserem Recht keine Fernwirkung gibt ?

Danke für eure Hilfe
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