04.02.2020, 09:56
Öhm kurze Frage. Vorgerichtliche RA Kosten und Widerklage sind doch auch in der ersten Instanz beim LG beantragt worden, oder?
04.02.2020, 17:29
Ähm, ja, also wir hatten das erstinstanzliche Urteil zu schreiben. Landgericht Saarbrücken.
04.02.2020, 17:35
Was kam heute dran ?
04.02.2020, 17:54
Hi,
also heute war der Aufhänger aus dem Erbrecht. Mandantin ist testamentarische Alleinerbin ihrer Großmutter, zwei pflichtteilsberechtigte Geschwister. Oma hat ihre Eigentumswohnung verkauft für 100.000 €. Stirbt dann. Mandantin war bei einer Anwältin, weil sie den Kaufvertrag nicht okay findet. Die Wohnung hätte wesentlich mehr bringen müssen. (Hm, eine Sachverständige sagt aber was anderes.) Und außerdem war die Oma 90 und darum bestimmt nicht mehr in der Lage, richtig zu entscheiden. Und vertreten wurde Oma auch noch beim Abschluss des Kaufvertrages vor dem Notar durch ihren Lebensgefährten, der hatte eine notarielle Vollmacht. Der hat laut Mandantin bestimmt hinsichtlich des Verkaufs Druck auf Oma ausgeübt, dennn er war ja der Lebensgefährte. Ah ja.
Käuferin zahlt fristgerecht 60.000 €, bei dem Rest rechnet sie auf mit einer Forderung, zu der sie nix weiter sagt. Anwältin überweist das Geld an die Käuferin zurück und erklärt den Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des Kaufpreises. So.
Oma hatte zu Lebzeiten eine Auflassungsvormerkung zugunsten der Käuferin in das Grundbuch eintragen lassen, das gefällt der Alleinerbin gar nicht.
Nun ist die Anwältin schwer krank und kann das Mandat nicht weiter bearbeiten. Mandantin kommt also zu mir. Ich soll die Auflassungsvormerkung wegkriegen, wenn das nicht geht, will sie zumindest den Kaufpreis.
Und Anwaltskosten möchte sie auch nicht so gern zahlen.
Gutachten und entweder bei Erfolg wegen der Auflassungsvormerkung Schreiben an das Gericht, ansonsten Schreiben an die Mandantin.
Lief super, ich war schon nach einer Stunde mit der Lösungsskizze fertig und hatte vier Stunden für die Reinschrift.
also heute war der Aufhänger aus dem Erbrecht. Mandantin ist testamentarische Alleinerbin ihrer Großmutter, zwei pflichtteilsberechtigte Geschwister. Oma hat ihre Eigentumswohnung verkauft für 100.000 €. Stirbt dann. Mandantin war bei einer Anwältin, weil sie den Kaufvertrag nicht okay findet. Die Wohnung hätte wesentlich mehr bringen müssen. (Hm, eine Sachverständige sagt aber was anderes.) Und außerdem war die Oma 90 und darum bestimmt nicht mehr in der Lage, richtig zu entscheiden. Und vertreten wurde Oma auch noch beim Abschluss des Kaufvertrages vor dem Notar durch ihren Lebensgefährten, der hatte eine notarielle Vollmacht. Der hat laut Mandantin bestimmt hinsichtlich des Verkaufs Druck auf Oma ausgeübt, dennn er war ja der Lebensgefährte. Ah ja.
Käuferin zahlt fristgerecht 60.000 €, bei dem Rest rechnet sie auf mit einer Forderung, zu der sie nix weiter sagt. Anwältin überweist das Geld an die Käuferin zurück und erklärt den Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des Kaufpreises. So.
Oma hatte zu Lebzeiten eine Auflassungsvormerkung zugunsten der Käuferin in das Grundbuch eintragen lassen, das gefällt der Alleinerbin gar nicht.
Nun ist die Anwältin schwer krank und kann das Mandat nicht weiter bearbeiten. Mandantin kommt also zu mir. Ich soll die Auflassungsvormerkung wegkriegen, wenn das nicht geht, will sie zumindest den Kaufpreis.
Und Anwaltskosten möchte sie auch nicht so gern zahlen.
Gutachten und entweder bei Erfolg wegen der Auflassungsvormerkung Schreiben an das Gericht, ansonsten Schreiben an die Mandantin.
Lief super, ich war schon nach einer Stunde mit der Lösungsskizze fertig und hatte vier Stunden für die Reinschrift.
04.02.2020, 18:38
(04.02.2020, 17:54)Gast MV schrieb: Hi,
also heute war der Aufhänger aus dem Erbrecht. Mandantin ist testamentarische Alleinerbin ihrer Großmutter, zwei pflichtteilsberechtigte Geschwister. Oma hat ihre Eigentumswohnung verkauft für 100.000 €. Stirbt dann. Mandantin war bei einer Anwältin, weil sie den Kaufvertrag nicht okay findet. Die Wohnung hätte wesentlich mehr bringen müssen. (Hm, eine Sachverständige sagt aber was anderes.) Und außerdem war die Oma 90 und darum bestimmt nicht mehr in der Lage, richtig zu entscheiden. Und vertreten wurde Oma auch noch beim Abschluss des Kaufvertrages vor dem Notar durch ihren Lebensgefährten, der hatte eine notarielle Vollmacht. Der hat laut Mandantin bestimmt hinsichtlich des Verkaufs Druck auf Oma ausgeübt, dennn er war ja der Lebensgefährte. Ah ja.
Käuferin zahlt fristgerecht 60.000 €, bei dem Rest rechnet sie auf mit einer Forderung, zu der sie nix weiter sagt. Anwältin überweist das Geld an die Käuferin zurück und erklärt den Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des Kaufpreises. So.
Oma hatte zu Lebzeiten eine Auflassungsvormerkung zugunsten der Käuferin in das Grundbuch eintragen lassen, das gefällt der Alleinerbin gar nicht.
Nun ist die Anwältin schwer krank und kann das Mandat nicht weiter bearbeiten. Mandantin kommt also zu mir. Ich soll die Auflassungsvormerkung wegkriegen, wenn das nicht geht, will sie zumindest den Kaufpreis.
Und Anwaltskosten möchte sie auch nicht so gern zahlen.
Gutachten und entweder bei Erfolg wegen der Auflassungsvormerkung Schreiben an das Gericht, ansonsten Schreiben an die Mandantin.
Lief super, ich war schon nach einer Stunde mit der Lösungsskizze fertig und hatte vier Stunden für die Reinschrift.
Deine Lösung?
Klage auf Kaufpreiszahlung?
04.02.2020, 19:06
In NRW war es im Grunde derselbe Fall, aber in den Details etwas anders. Die Käuferin hat zur Erfüllung zwei Teilzahlungen geleistet. Die frühere Anwältin hat diese als unzulässige Teilzahlung zurückgewiesen und hat wegen Verzug den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt.
04.02.2020, 19:08
Hat die bei uns in NRW gesagt die will ansonsten den Kaufpreis??? Ich kann mich daran garnicht erinnern

04.02.2020, 19:12
Ich habe mich auch grad erschrocken :D . Kann mich aber auch nicht erinnern, das gelesen zu haben. Ich hab ein Mandantenschreiben gemacht. Rücktritt (-) und 138 auch (-), weil im Palandt stand, dass das erst bei 90% unter dem Wert angenommen wird.
04.02.2020, 19:16
Ja 138 voll übersehen hab das iwie in 117 reingequetscht aber Rücktritt hab ich auch abgelehnt mangels Fristsetzung und auch mandatsschreiben gemacht
04.02.2020, 19:21
Klage erhoben ?Frist entbehrlich weil 323 II und “Erinnerung”?