14.01.2020, 16:35
Warum war die Revision zulässig?
14.01.2020, 16:36
Habt ihr viel zur Sachrüge geschrieben?
Irgendwie lief das bei mir schwerpunktmäßig in der Verfahrensrüge ab...
Irgendwie lief das bei mir schwerpunktmäßig in der Verfahrensrüge ab...
14.01.2020, 16:38
14.01.2020, 16:39
Warum sollte sie nicht zulässig gewesen sein? Auf Anordnung des Vorsitzenden sollte an Verteidigerin zugestellt werden. Das ist auch gesetzlich geregelt, weil 37 auf ZPO verweist. Die an den Mandanten erfolgte Zustellung war damit unwirksam und hat die Frist nicht in Gang gesetzt und ab Zustellung an Verteidigerin dann Heilung, § 189 ZPO
14.01.2020, 16:40
14.01.2020, 16:41
(14.01.2020, 16:39)Gast schrieb: Warum sollte sie nicht zulässig gewesen sein? Auf Anordnung des Vorsitzenden sollte an Verteidigerin zugestellt werden. Das ist auch gesetzlich geregelt, weil 37 auf ZPO verweist. Die an den Mandanten erfolgte Zustellung war damit unwirksam und hat die Frist nicht in Gang gesetzt und ab Zustellung an Verteidigerin dann Heilung, § 189 ZPO
Sprechen wir von der gleichen Klausur? Nrw?
14.01.2020, 16:41
An die Verteisigerin wurde am 20.12. zugestellt. Ab da binnen eines Monats, also bis 20.01.
14.01.2020, 16:42
Ich sprach von Hessen :D
14.01.2020, 16:43
14.01.2020, 16:43