10.01.2020, 21:25
Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
10.01.2020, 21:30
Weil es ja schneller geht...
10.01.2020, 21:33
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb: Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((
10.01.2020, 21:49
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb: Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
Ich habe es genau, danke für die Bestätigung! Ich habe dann noch all die Möglichkeiten geprüft, ob ein Widerrufsrecht ausgeschlossen sein kann.
Haben das die anderen auch so? Was war das mit der Zahlungsvereinbarung?
10.01.2020, 22:00
(10.01.2020, 21:33)Januar2020 schrieb:(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb: Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((
In NRW? Wann haben sie sich getroffen?
10.01.2020, 22:06
(10.01.2020, 22:00)Gast schrieb:(10.01.2020, 21:33)Januar2020 schrieb:(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb: Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((
In NRW? Wann haben sie sich getroffen?
In NRW gabs kein Treffen!
Vertrag Kristall über website (312i und j waren beachtet)
Vertrag Brillant über Telefon/Mail
Beides klar Fernabsatz
10.01.2020, 22:08
(10.01.2020, 22:06)Nrw schrieb:(10.01.2020, 22:00)Gast schrieb:(10.01.2020, 21:33)Januar2020 schrieb:(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb: Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((
In NRW? Wann haben sie sich getroffen?
In NRW gabs kein Treffen!
Vertrag Kristall über website (312i und j waren beachtet)
Vertrag Brillant über Telefon/Mail
Beides klar Fernabsatz
Wer verdirbt ihm das Wochenende? ?
10.01.2020, 22:08
(10.01.2020, 22:00)Gast schrieb:(10.01.2020, 21:33)Januar2020 schrieb:(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb: Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((
In NRW? Wann haben sie sich getroffen?
Ach sorry, ich meinte "persönlichen" Kontakt hatten, indem sie E-Mails geschrieben haben. Wurde mir so erklärt, ich hab es auch über Widerruf vom Fernabsatzvertrag gelöst.
10.01.2020, 22:31
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb: Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
Ich habe auch keinen Vergleich.
Ich habe zB den Vertragsschluss für den Brilliantkurs schon an der fehlenden Annahme der GbR scheitern lassen. Daher gabs da für mich nichts weiter zum Widerruf auszuführen.
Für den Kristallkurs habe ich 138 und 826 geprüft und beides abgelehnt. Widerruf habe ich nicht geprüft, dachte in der Klausur irgendwie, dass das nicht passt. Im Nachhinein bin ich mir da nicht sicher, ob ich das nicht vll. voll übersehen habe.
Ich habe zB im praktischen Teil daher nur Zahlungsaufforderung Rückzahlung 15.000 entworfen
10.01.2020, 22:42
(10.01.2020, 22:31)Gastt schrieb:(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb: Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.
Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???
Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
Ich habe auch keinen Vergleich.
Ich habe zB den Vertragsschluss für den Brilliantkurs schon an der fehlenden Annahme der GbR scheitern lassen. Daher gabs da für mich nichts weiter zum Widerruf auszuführen.
Für den Kristallkurs habe ich 138 und 826 geprüft und beides abgelehnt. Widerruf habe ich nicht geprüft, dachte in der Klausur irgendwie, dass das nicht passt. Im Nachhinein bin ich mir da nicht sicher, ob ich das nicht vll. voll übersehen habe.
Ich habe zB im praktischen Teil daher nur Zahlungsaufforderung Rückzahlung 15.000 entworfen
Wieso keine GbR?