31.12.2019, 15:02
(31.12.2019, 10:53)Gast schrieb:(31.12.2019, 10:41)Gast schrieb:(31.12.2019, 10:13)Gast schrieb:(31.12.2019, 01:10)Ghettopräsident schrieb: 2.800 brutto?
Das wäre wirklich heftig. So eine lange Ausbildung, die für dich vermutlich trotz der gruseligen Noten genauso belastend war, wie für andere und dann sowas.
Allein das Beispiel zeigt doch die Realität und beweist, dass 10.000 Euro im Monat bei einem Punkt mehr im 2. Examen Quatsch ist.
Ist es aus eigener Erfahrung nicht. Gibt viele Leute, die sich für kleine Kanzleien entscheiden und dann erstaunt feststellen, dass der Kollege aus dem Ref, der das Dreifache verdient, nur eine Stunde länger am Tag arbeitet. Gehalt und Arbeitszeit stehen hier alles andere als linear zueinander.
Das mit den Arbeitszeiten stimmt, aber mit 5 und 6 verdient man never 120k.
Dein Kommentar ist super. Blöd nur, dass Du unter dem Namen "Kollege" und derselben IP-Adresse selbst derjenige warst, der gesagt hat, dass er 10.000 pro Monat verdient. Ab sofort werden Deine Beiträge hier sofort gelöscht!
Allen anderen einen guten Rutsch!
31.12.2019, 15:31
Erstes Examen 5(staatlich.), zweites Examen 4 Punkte, 3.000 Euro brutto, keine Überstunden, 40 Stunden Woche.
31.12.2019, 15:51
(31.12.2019, 15:31)Gast schrieb: Erstes Examen 5(staatlich.), zweites Examen 4 Punkte, 3.000 Euro brutto, keine Überstunden, 40 Stunden Woche.
Krass, das sind ja Netto nur ca. 1960 Euro bei Steuerklasse 1.
Und dafür sich 7-8 Jahre durch beide Examina gequält..
Da würde ich mich glaube ich selbstständig machen als mich so ausbeuten zu lassen. Oder mich beruflich völlig umorientieren.
Ist jedenfalls meine Meinung. Auch 4 Punkte sind bestanden und bekommt man nicht hinterher geworfen.
31.12.2019, 17:44
(31.12.2019, 15:51)Gast schrieb:(31.12.2019, 15:31)Gast schrieb: Erstes Examen 5(staatlich.), zweites Examen 4 Punkte, 3.000 Euro brutto, keine Überstunden, 40 Stunden Woche.
Krass, das sind ja Netto nur ca. 1960 Euro bei Steuerklasse 1.
Und dafür sich 7-8 Jahre durch beide Examina gequält..
Da würde ich mich glaube ich selbstständig machen als mich so ausbeuten zu lassen. Oder mich beruflich völlig umorientieren.
Ist jedenfalls meine Meinung. Auch 4 Punkte sind bestanden und bekommt man nicht hinterher geworfen.
Hätte dir deine Fürsorge fast abgekauft, hast aber zu dick aufgetragen. Vermutlich verdienst du weniger und willst es, wie so häufig hier im Forum anzutreffen, madig machen. Ich für meinen Teil lebe als Mittzwanziger und Single ziemlich gut von den 1.9 netto.
31.12.2019, 18:21
36k ist halt echt wenig. BWLer steigen mit deutlich mehr ein nach 3 Jahren einfachem FH Studium.
31.12.2019, 18:49
(31.12.2019, 15:31)Gast schrieb: Erstes Examen 5(staatlich.), zweites Examen 4 Punkte, 3.000 Euro brutto, keine Überstunden, 40 Stunden Woche.
Bei den Noten ok, sofern du dich in den nächsten Jahren gehaltstechnisch nicht auf der Stelle trittst. Wenn man bspw Mieten von 1000 Euro zahlt, bleibt natürlich nicht mehr viel übrig...
31.12.2019, 19:08
(31.12.2019, 18:49)Gast schrieb:(31.12.2019, 15:31)Gast schrieb: Erstes Examen 5(staatlich.), zweites Examen 4 Punkte, 3.000 Euro brutto, keine Überstunden, 40 Stunden Woche.
Bei den Noten ok, sofern du dich in den nächsten Jahren gehaltstechnisch nicht auf der Stelle trittst. Wenn man bspw Mieten von 1000 Euro zahlt, bleibt natürlich nicht mehr viel übrig...
Ich zahle für 74qm in einem reinen Wohngebiet 720 Euro warm. Madig machen klappt immer noch nicht.
31.12.2019, 19:10
Wer eine realistische Sicht von Gehältern haben möchte, sollte sich vielleicht nicht unbedingt blind auf das Forum hier verlassen. Es hilft immer hier genannte Zahlen mit frei zugänglichen Quellen im Internet, echten Vertrauenspersonen und gesundem wirtschaftlichen Menschenverstand zu überprüfen.
Für die Wirtschaftskanzleien stimmen die Azur-Zahlen nach meiner persönlichen Erfahrung und der Nahbereichsempirie sehr zuverlässig. Wenn dort Rahmen genannt sind, entscheidet neben den eigenen Assets und dem eigenen Verhandlungsgeschick vor allem, ob gerade dringend jemand gebraucht wird und ob es einen ähnlich brauchbaren Bewerber mit geringeren Gehaltsvorstellungen gibt.
Für kleinere Läden sollte man ungefähr so rechnen, dass ein Gehalt (ohne Umsatzbeteiligung) circa 1/3 das einzubringenden Umsatzes entsprechen sollte. Wer also brutto 36 TEU verdienen will, muss ungefähr 90-120 TEU abrechnen. Das ist machbar, aber ggf. nicht in jedem Rechtsgebiet, nicht in jeder Region und nicht in jeder Kanzlei. Deswegen kann es sein, dass ein Angebot mit 3000 Euro brutto pro Monat für einen Berufsanfänger durchaus fair sein kann - aber nicht muss.
Ggf. bietet sich dann auch eine Staffelung nach der Probezeit, der Fachanwalt oder eine Umsatzbeteiligung als Gehaltsbestandteil an.
Gute Vergleichsmöglichkeiten bieten auch Tarifverträge - Leute mit 2 b sollten sich an A13 orientieren, Leute mit schlechteren Noten eher bei A10/A11 einordnen (jeweils gerechnet auf ledig, Stkl. I). Wieso? Weil das in der Regel die Konkurrenz des privaten Arbeitgebers zahlt und der diese Sätze daher "toppen" sollte, um sich den Bewerber als Arbeitskraft zu sichern.
Im Übrigen: Geld ist nicht alles! Achtet -wenn möglich- immer auf Eure persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Denn gerade in der freien Wirtschaft sollte man sich immer fragen, welche Fertigkeiten man jetzt gerade lernt, die einem beim nächsten Job nützlich sein können.
Für die Wirtschaftskanzleien stimmen die Azur-Zahlen nach meiner persönlichen Erfahrung und der Nahbereichsempirie sehr zuverlässig. Wenn dort Rahmen genannt sind, entscheidet neben den eigenen Assets und dem eigenen Verhandlungsgeschick vor allem, ob gerade dringend jemand gebraucht wird und ob es einen ähnlich brauchbaren Bewerber mit geringeren Gehaltsvorstellungen gibt.
Für kleinere Läden sollte man ungefähr so rechnen, dass ein Gehalt (ohne Umsatzbeteiligung) circa 1/3 das einzubringenden Umsatzes entsprechen sollte. Wer also brutto 36 TEU verdienen will, muss ungefähr 90-120 TEU abrechnen. Das ist machbar, aber ggf. nicht in jedem Rechtsgebiet, nicht in jeder Region und nicht in jeder Kanzlei. Deswegen kann es sein, dass ein Angebot mit 3000 Euro brutto pro Monat für einen Berufsanfänger durchaus fair sein kann - aber nicht muss.
Ggf. bietet sich dann auch eine Staffelung nach der Probezeit, der Fachanwalt oder eine Umsatzbeteiligung als Gehaltsbestandteil an.
Gute Vergleichsmöglichkeiten bieten auch Tarifverträge - Leute mit 2 b sollten sich an A13 orientieren, Leute mit schlechteren Noten eher bei A10/A11 einordnen (jeweils gerechnet auf ledig, Stkl. I). Wieso? Weil das in der Regel die Konkurrenz des privaten Arbeitgebers zahlt und der diese Sätze daher "toppen" sollte, um sich den Bewerber als Arbeitskraft zu sichern.
Im Übrigen: Geld ist nicht alles! Achtet -wenn möglich- immer auf Eure persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Denn gerade in der freien Wirtschaft sollte man sich immer fragen, welche Fertigkeiten man jetzt gerade lernt, die einem beim nächsten Job nützlich sein können.
01.01.2020, 04:16
(31.12.2019, 19:10)Auch Bln schrieb: Wer eine realistische Sicht von Gehältern haben möchte, sollte sich vielleicht nicht unbedingt blind auf das Forum hier verlassen. Es hilft immer hier genannte Zahlen mit frei zugänglichen Quellen im Internet, echten Vertrauenspersonen und gesundem wirtschaftlichen Menschenverstand zu überprüfen.
Für die Wirtschaftskanzleien stimmen die Azur-Zahlen nach meiner persönlichen Erfahrung und der Nahbereichsempirie sehr zuverlässig. Wenn dort Rahmen genannt sind, entscheidet neben den eigenen Assets und dem eigenen Verhandlungsgeschick vor allem, ob gerade dringend jemand gebraucht wird und ob es einen ähnlich brauchbaren Bewerber mit geringeren Gehaltsvorstellungen gibt.
Für kleinere Läden sollte man ungefähr so rechnen, dass ein Gehalt (ohne Umsatzbeteiligung) circa 1/3 das einzubringenden Umsatzes entsprechen sollte. Wer also brutto 36 TEU verdienen will, muss ungefähr 90-120 TEU abrechnen. Das ist machbar, aber ggf. nicht in jedem Rechtsgebiet, nicht in jeder Region und nicht in jeder Kanzlei. Deswegen kann es sein, dass ein Angebot mit 3000 Euro brutto pro Monat für einen Berufsanfänger durchaus fair sein kann - aber nicht muss.
Ggf. bietet sich dann auch eine Staffelung nach der Probezeit, der Fachanwalt oder eine Umsatzbeteiligung als Gehaltsbestandteil an.
Gute Vergleichsmöglichkeiten bieten auch Tarifverträge - Leute mit 2 b sollten sich an A13 orientieren, Leute mit schlechteren Noten eher bei A10/A11 einordnen (jeweils gerechnet auf ledig, Stkl. I). Wieso? Weil das in der Regel die Konkurrenz des privaten Arbeitgebers zahlt und der diese Sätze daher "toppen" sollte, um sich den Bewerber als Arbeitskraft zu sichern.
Im Übrigen: Geld ist nicht alles! Achtet -wenn möglich- immer auf Eure persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Denn gerade in der freien Wirtschaft sollte man sich immer fragen, welche Fertigkeiten man jetzt gerade lernt, die einem beim nächsten Job nützlich sein können.
Meiner Ansicht nach ein hervorragender Beitrag zum Thema!
01.01.2020, 18:24
(31.12.2019, 18:21)Gast schrieb: 36k ist halt echt wenig. BWLer steigen mit deutlich mehr ein nach 3 Jahren einfachem FH Studium.
Finde Gehälter von 30k oder 40k nach zwei bestandenen Examina (und dem damit verbundenen Stress und der investierten Zeit) auch einfach zu wenig im Vergleich mit anderen Studiengängen und Berufsbildern. Das hat nichts mit madig machen zu tun, sondern ist meine persönliche Meinung.