05.12.2019, 18:20
05.12.2019, 18:24
(05.12.2019, 17:51)Gast schrieb:Ich glaube das mit der Beschaffenheitsvereinbarung haben die wenigsten gesehen heute. Ich hab es in einem Satz, genauso wie der gesamte zweite Antrag in einem Satz pro Prüfungspunkt ist. Und das noch nicht mal in der richtigen Reihenfolge. Sowas wirft einen nicht komplett raus, gerade wenn sich die Klausur bis dahin vernünftig liest. Ist halt auch immer der Gesamteindruck der da zum Tragen kommt. Also Kopf nicht hängen lassen, sind immer noch fünf Klausuren und noch 90 Punkte zu holen.(05.12.2019, 17:47)GastS schrieb:(05.12.2019, 17:41)Gast schrieb: Bei mir ist es nicht die unterschrift, sondern die annahme der beschaffenheitsvereinbarung.. bin auch sonst ein kandidat, der nie mehr als 7 punkte schafft. Ist mein verbesserungsversuch und mir ist gerade zum heulen zu mute, da auch die klausur am montag kacke war...
Ich hab zwar in Sachsen und damit wie in BaWü über die Anfechtung geschrieben, aber an einer "falschen" Entscheidung im materiellen Recht scheitert eine Klausur eigentlich nicht. Gerade wenn du deine Entscheidung ordentlich begründet hast. Mach dir darüber nicht so sehr n Kopf, die meisten Korrektoren kleben glaube (und hoffe) ich nicht zu sehr an der vermeintlich richtigen Lösung.
Leider war die begründung knapp aufgrund von zeitdruck auch knapp.. naja, lässt sich nich ändern. Habe es leider übersehen bzw
Dachte, dass ist ein beweisproblem, kam nicht auf das formproblem
05.12.2019, 18:25
(05.12.2019, 18:20)Gast schrieb:Präklusion ist aber bei Uwe keine Voraussetzung oder irre ich mich? Weil ja keine Rechtskraft.(05.12.2019, 18:12)Gast schrieb: Musste man sagen, dass keine Präklusion vorliegt? Wurde ja von dem.Beklagten nicht geltend gemacht
Ich habs gemacht. Bei begründeten Klagen Muss ja jede Tatbestandsvoraussetzung geprüft werden.
05.12.2019, 18:27
(05.12.2019, 18:25)Gast schrieb:(05.12.2019, 18:20)Gast schrieb:Präklusion ist aber bei Uwe keine Voraussetzung oder irre ich mich? Weil ja keine Rechtskraft.(05.12.2019, 18:12)Gast schrieb: Musste man sagen, dass keine Präklusion vorliegt? Wurde ja von dem.Beklagten nicht geltend gemacht
Ich habs gemacht. Bei begründeten Klagen Muss ja jede Tatbestandsvoraussetzung geprüft werden.
767 ii ist ja aber schon gar nicht anwendbar?
05.12.2019, 18:27
Hat noch jmd in nrw bei klageantrag 1) 767 I direkt genommen??
05.12.2019, 18:29
Meint ihr, dass es schlimm ist, wenn man den 123 geprüft und bejaht hat, ohne auf dem gewährleistungsausschluss einzugehen? Dass 123 vorrang hat ist doch absolut hM oder? Ich hätte dazu auch allenfalls einen Satz geschrieben...
05.12.2019, 18:34
(05.12.2019, 18:29)Gast schrieb: Meint ihr, dass es schlimm ist, wenn man den 123 geprüft und bejaht hat, ohne auf dem gewährleistungsausschluss einzugehen? Dass 123 vorrang hat ist doch absolut hM oder? Ich hätte dazu auch allenfalls einen Satz geschrieben...
Ich habe haargenau den einen Satz dazu geschrieben, sonst nichts ^^
Wird wahrscheinlich nicht 100%ig der amtlichen Skizze entsprechen aber wessen Klausur tut das schon...
05.12.2019, 18:44
(05.12.2019, 18:34)nrw schrieb:(05.12.2019, 18:29)Gast schrieb: Meint ihr, dass es schlimm ist, wenn man den 123 geprüft und bejaht hat, ohne auf dem gewährleistungsausschluss einzugehen? Dass 123 vorrang hat ist doch absolut hM oder? Ich hätte dazu auch allenfalls einen Satz geschrieben...
Ich habe haargenau den einen Satz dazu geschrieben, sonst nichts ^^
Wird wahrscheinlich nicht 100%ig der amtlichen Skizze entsprechen aber wessen Klausur tut das schon...
Hab einfach vergessen in die Skizze zu schreiben und dann beim runterrattern nicht ergänzt... Echt ärgerlich. Hatte das Fett auf meinem Problemzettel stehen.
05.12.2019, 19:32
(05.12.2019, 18:27)Gast schrieb: Hat noch jmd in nrw bei klageantrag 1) 767 I direkt genommen??
Hier!
Hab mit der Doppelnatur des Vergleichs argumentiert und gesagt, dass die materiell- rechtliche Seite ganz klassisch auszulegen ist
Sonst wüsste ich nicht, wass ich mit der Bemerkung des Beklagten machen sollte, in der er behauotet, der Kläger müsste aus dem vorangegangenen Verfahren und der Klage wissen, worum es geht.
Außerdem in der Replik vom Kläger nicht bestritten.
05.12.2019, 19:41
(05.12.2019, 19:32)GastNRW2019 schrieb:(05.12.2019, 18:27)Gast schrieb: Hat noch jmd in nrw bei klageantrag 1) 767 I direkt genommen??
Hier!
Hab mit der Doppelnatur des Vergleichs argumentiert und gesagt, dass die materiell- rechtliche Seite ganz klassisch auszulegen ist
Sonst wüsste ich nicht, wass ich mit der Bemerkung des Beklagten machen sollte, in der er behauotet, der Kläger müsste aus dem vorangegangenen Verfahren und der Klage wissen, worum es geht.
Außerdem in der Replik vom Kläger nicht bestritten.
Ich hab mit dem ZBR argumentiert und aus Prozessokonomie dann 767 direkt gesagt. Ob das so stimmt... ?