03.12.2019, 21:01
(03.12.2019, 20:42)Gast schrieb:(03.12.2019, 20:32)Gast schrieb:(03.12.2019, 20:30)Gast schrieb: Hab den Vertrag auch ausgelegt und einen Vorbehalt iSd 328 II a.E. verneint mangels ausreichender Anhaltspunkte. War aber vermutlich alles vertretbar.
530, 531 ging bei mir nicht durch. Die Beleidigungen waren hierfür m.E. nicht schwer genug...
Wie hast du den Mandanten denn stattdessen verteidigt? Auch mit 313?
Ja.
530, 531 hätte man m.E. auch nicht direkt prüfen können, da er davon ja nur das Valutaverhältnis (Bruder - Kläger) betroffen ist und nicht das Verhältnis Mandant-Kläger. Wenn dann auch nur über 313 oder 242 ... keine Ahnung, kann auch falsch sein
Bzgl aller Einwendungen war doch heute nur das Valutaverhältnis betroffen, sodass es darauf ankam, ob man sich ausnahmsweise (entgegen § 334 BGB bzw. darüber hinaus) darauf berufen kann als beteiligter nur am deckungsverhältnis. und da gabs im plalandt die zwei fundstellen, wonach das ausnahmsweise geht bei § 242 und wenn VV geschäftsgrundlage des DV geworden ist.
03.12.2019, 21:18
(03.12.2019, 20:30)Gast schrieb: Hab den Vertrag auch ausgelegt und einen Vorbehalt iSd 328 II a.E. verneint mangels ausreichender Anhaltspunkte. War aber vermutlich alles vertretbar.
530, 531 ging bei mir nicht durch. Die Beleidigungen waren hierfür m.E. nicht schwer genug...
Ich habe das als schwer begründet wg Vater-Sohn beziehung
03.12.2019, 21:26
(03.12.2019, 21:01)anfängerNW schrieb:(03.12.2019, 20:42)Gast schrieb:(03.12.2019, 20:32)Gast schrieb:(03.12.2019, 20:30)Gast schrieb: Hab den Vertrag auch ausgelegt und einen Vorbehalt iSd 328 II a.E. verneint mangels ausreichender Anhaltspunkte. War aber vermutlich alles vertretbar.
530, 531 ging bei mir nicht durch. Die Beleidigungen waren hierfür m.E. nicht schwer genug...
Wie hast du den Mandanten denn stattdessen verteidigt? Auch mit 313?
Ja.
530, 531 hätte man m.E. auch nicht direkt prüfen können, da er davon ja nur das Valutaverhältnis (Bruder - Kläger) betroffen ist und nicht das Verhältnis Mandant-Kläger. Wenn dann auch nur über 313 oder 242 ... keine Ahnung, kann auch falsch sein
Bzgl aller Einwendungen war doch heute nur das Valutaverhältnis betroffen, sodass es darauf ankam, ob man sich ausnahmsweise (entgegen § 334 BGB bzw. darüber hinaus) darauf berufen kann als beteiligter nur am deckungsverhältnis. und da gabs im plalandt die zwei fundstellen, wonach das ausnahmsweise geht bei § 242 und wenn VV geschäftsgrundlage des DV geworden ist.
hab doch nichts anderes gesagt?
03.12.2019, 21:54
Viel Erfolg Euch noch!
04.12.2019, 08:53
04.12.2019, 09:08
Nicht unterkriegen lassen! Gerade bei Exotenklausuren werden gute Ansätze / Ideen belohnt und man kann in der Selbsteinschätzung heftig daneben liegen.
Ihr schafft das und bald könnt Ihr Weihnachten genießen!
Ihr schafft das und bald könnt Ihr Weihnachten genießen!
04.12.2019, 10:21
Kindesunterhalt ist aber leider kein Exot. Das war 0815 Familienrecht, das bei vielen leider auf Lücke war.
04.12.2019, 10:40
04.12.2019, 13:01
(03.12.2019, 17:33)Gast schrieb: War in Berlin der Einspruch auch fristgerecht? Oder hab ich das komplett falsch gelesen - habe nämlich einen wiedereinsetzungsantrag geprüft.
Also bei mir war die Frist am 2.12. um 24:00 Uhr abgelaufen, da am 18.11. Zustellung erfolgte (Montag), war auch die letzte Zustellung, demnach Fristbeginn am 19.11. 00:00 Uhr (Dienstag), Ende daher am Montag, den 2.12.... also Wiedereinsetzung habe ich auch geprüft ? Falsch?
04.12.2019, 13:02
Gestern waren das doch in NRW beides notarielle Urkunden?? Oder was habe ich da übersehen? Woraus resultierte der Formmangel?