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Letzte Tipps für Verbesserer- Dezember NRW
Gast
Unregistered
 
#11
29.11.2019, 12:05
(29.11.2019, 11:08)GJPAAAH(BE) schrieb:  
(29.11.2019, 10:58)Gast schrieb:  Den einzigen Obersatz den man auswendig lernen sollte ist "Die Klage ist zulässig und begründet". Die restlichen Obersätze ergeben sich aus dem Gesetz (Tatbestandsmerkmale) und den notwendigen Schwerpunkten der Klausur. Obersätze auswendig lernen ist damit praktisch Gesetze auswendig lernen. Ich habe meine Lernzeit sinnvoller genutzt und bereue es notentechnisch nicht.

Ich habe Ober- und Überleitungssätze auswendig gelernt und bereue es auch nicht. 

Lasst die Leute doch in Ruhe in ihrer eigenen Art lernen, meine Fresse.

Und dann kommt das große Geheule in den Examensthreads, weil es nur 4 Punkte wurden. Klar kann jeder lernen wie er will. Manche wollen vielleicht effektiver und sinnvoller lernen. Dachte das war auch das Anliegen des Threaderstellers?

Statt einzelne Obersätze zu lernen, sollte man lieber lernen sie aus dem Gesetz und Kommentar abzuschreiben. Spart Zeit, Gehirnkapazität und ist im Zweifel besser, da es unendlich viele Konstellationen geben kann.
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Gast
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#12
29.11.2019, 12:07
(29.11.2019, 11:39)noname schrieb:  Just out of curiosity- wie würde denn so ein Obersatz beispielsweise lauten, den man auswendig lernt?!

"Dem Kläger steht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Zahlungsanspruch iHv xxx zu. Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht gem. ... Die Voraussetzungen dieser Norm liegen nicht vor."

Das kann man sich natürlich auch so herleiten und kann es auch anders machen. Mir hat aber auch eine einheitliche Struktur geholfen, allein um es dem Korrektor einfach zu machen.
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T. Kaiser
Junior Member
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#13
29.11.2019, 12:11
Es gibt mehrere Arten von Obersätzen. Nur die Obersätze zur Norm kann man aus dem Gesetz erschließen, viele anderen (prüfungsstrukturierenden) Obersätze nicht. Die sollte man sich vorher angucken, anstantt das freestyle zu machen (das kann in die Hose gehen). In der Praxis und daher auch im Examen haben sich eben bestimmte Formulierungen herausgebildet bzw. bewährt, die erwartet werden. Das erkennt man, wenn man Prüfungsanfechtung macht. Vieles wird hier leider angestrichen, wenn man das nicht praxisgerecht formuliert. Ist so.

Ich würde vorschlagen, dass jetzt das Rumgelaber aufhört. Die Dezemberverbesserer sollten sich auf nächste Woche konzentrieren. Wer wissen will, wie man Obersätze macht, der kann die entsprechende Referendarliteratur zum Urteil oder Anwaltsklausur lesen. Da steht doch alles drin dazu (zumindest bei unseren Skripten)!

Gruss
T. Kaiser
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#TeamForum
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Registriert seit: Aug 2012
#14
29.11.2019, 12:26
(29.11.2019, 12:11)T. Kaiser schrieb:  Ich würde vorschlagen, dass jetzt das Rumgelaber aufhört. Die Dezemberverbesserer sollten sich auf nächste Woche konzentrieren. 

Zustimmung. Ich halte es aber für nicht angebracht, es als "Rumgelaber" zu bezeichnen, wenn hier Leute darüber diskutieren, ob man Obersätze auswendig lernen muss, bzw. die (vertretbare) Ansicht äußern, dass man das nicht tun muss...
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T. Kaiser
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Registriert seit: Sep 2019
#15
29.11.2019, 12:35
Zustimmung. Sorry für die Wortwahl.
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VerbessererNRW
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#16
29.11.2019, 13:11
Der Grund, warum ich teilweise Obersätze einfach nur auswendig lernen will, ist, dass ich im Erstversuch teils so aufgeregt war, dass ich ernsthaft über die Formulierung einfacher Obersätze nachdenken musste.


Mit Auswendiglernen meinte ich aber eher, dass ich mir die juristische Formulierung in Originalurteilen einfach merken will, damit es praxisnäher klingt.


Wenn sonst keine Tipps zu der ursprünglich gestellten Frage kommen, sage ich mal Danke.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#17
29.11.2019, 14:02
Das Wichtigste ist bei Verbesserern, die bei der Klausureinsicht des ersten Versuchs erkannten Fehler abzustellen und das zu üben. 

Ich drücke die Daumen.
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Revisionsgrund
Junior Member
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Beiträge: 18
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2019
#18
29.11.2019, 21:32
Die Überlegungen zu Obersätzen zeigt mal wieder, dass sich gelegentliche/regelmäßige Urteilslektüre auszahlt. Der Clou dabei ist der automatische Lerneffekt - der Versuch, sowas bewusst auswendig zu lernen ist gemessen am Aufwand/Ertrags-Verhältnis von (sehr) deutlich geringerer Effizienz. Wobei - unterschiedliche Lerntypen mögen hier Abweichungen erklären.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#19
01.12.2019, 20:50
(29.11.2019, 21:32)Revisionsgrund schrieb:  Die Überlegungen zu Obersätzen zeigt mal wieder, dass sich gelegentliche/regelmäßige Urteilslektüre auszahlt. Der Clou dabei ist der automatische Lerneffekt - der Versuch, sowas bewusst auswendig zu lernen ist gemessen am Aufwand/Ertrags-Verhältnis von (sehr) deutlich geringerer Effizienz. Wobei - unterschiedliche Lerntypen mögen hier Abweichungen erklären.

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Binichdummnrw
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#20
02.12.2019, 19:07
Hallo,

Ich schreibe gerade meinen Verbesserungsversuch und bin frustriert. Heute wurdr ich nicht fertig.

Ich lese den Sachverhalt 1 mal durch. Nochmal und schreibe alle Normen Brainstormingmäßig durch. Beim 3. Lesen erstelle ich erst die Lösungsskizze. Ich kann den SV nicht so schnell erfassen, so scheint es mir.

Wenn ich zu schnell mit der Bearbeitung beginne, neige ich immer zu schlechten Formulierungen, schlechter Subsumtion und vergesse vor allem wichtige Dinge zB aus dem Tatbestand, die ich dann mit nem Sternchen irgendwo zwischen schiebe. Dann hieß es in meinen Bewertungen auch "geringer Präzisionsgrad, zu oberflächlich" etc.

Ich habe im 1. Versuch nur 4.27 Punkte geschafft und will wenigstens auf 5,xx oder 6,xx kommen.

Was könnte ich anders machen? Mir scheint, als hätte ich einfach keine schnelle Auffassungsgabe. Ich brauche immer lange, bis ich verstehe, wer was von wem will
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