14.11.2019, 19:21
Ich kannte die Entscheidung :D, trotzdem habe ich stattgegeben. Fast 3 Stunden Bahnfahrt finde ich nicht zumutbar + mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit für die Anschaffung eines PKW + familiäre Umstände + lange Arbeitslosigkeit -> für mich ist er deshalb zwingend auf das Motorrad fahren angewiesen :rolleyes:
14.11.2019, 19:26
(14.11.2019, 19:21)GastH schrieb: Ich kannte die Entscheidung :D, trotzdem habe ich stattgegeben. Fast 3 Stunden Bahnfahrt finde ich nicht zumutbar + mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit für die Anschaffung eines PKW + familiäre Umstände + lange Arbeitslosigkeit -> für mich ist er deshalb zwingend auf das Motorrad fahren angewiesen :rolleyes:
Er wird dich dafür lieben! Kann er morgen mit dem Motorrad fahren und verliert die Stelle doch nicht.
14.11.2019, 19:31
Ja und wie habt ihr das begründet? Das sind doch keine Aspekte die seine Religionsfreiheit tangieren.
Ihr müsstet ja doch gesagt haben, dass § 46 StVO nicht verfassungskonform ist oder aber sie trotzdem im Einzelfälle zulässt?!
Ihr müsstet ja doch gesagt haben, dass § 46 StVO nicht verfassungskonform ist oder aber sie trotzdem im Einzelfälle zulässt?!
14.11.2019, 19:35
(14.11.2019, 19:31)Dumm schrieb: Ja und wie habt ihr das begründet? Das sind doch keine Aspekte die seine Religionsfreiheit tangieren.
Ihr müsstet ja doch gesagt haben, dass § 46 StVO nicht
esverfassungskonform ist oder aber sie trotzdem im Einzelfälle zulässt?!
Es geht um eine Ermessensreduktion auf Null. Da spielte Art. 4 ne Rolle.
Und es ging um die Wesentlichkeitslehre wegen des Arguments bzgl. Der VO. Art. 80 GG
14.11.2019, 19:37
14.11.2019, 19:39
Hmm da bin ich wohl raus
:D

14.11.2019, 19:41
(14.11.2019, 19:35)Gast schrieb:(14.11.2019, 19:31)Dumm schrieb: Ja und wie habt ihr das begründet? Das sind doch keine Aspekte die seine Religionsfreiheit tangieren.
Ihr müsstet ja doch gesagt haben, dass § 46 StVO nicht
esverfassungskonform ist oder aber sie trotzdem im Einzelfälle zulässt?!
Es geht um eine Ermessensreduktion auf Null. Da spielte Art. 4 ne Rolle.
Und es ging um die Wesentlichkeitslehre wegen des Arguments bzgl. Der VO. Art. 80 GG
Das mit der Wesentlichkeitstheorie ergab sich dann aber aus 6 StVG, also das diesbezüglich alles ok ist.
14.11.2019, 19:42
Habe gesagt dass die Verwaltungsvorschrift nur einen der in 46 stvo benannten Einzelfälle konkretisiert und nicht abschließend sein kann. Wenn die Behörde das annimmt und keine Abwägung der anderen Belange abstellt, dann ermessensnichtgebrauch und bei der tatsächlichen Abwägung hat das dann überwogen...
14.11.2019, 19:45
(14.11.2019, 19:42)Nero schrieb: Habe gesagt dass die Verwaltungsvorschrift nur einen der in 46 stvo benannten Einzelfälle konkretisiert und nicht abschließend sein kann. Wenn die Behörde das annimmt und keine Abwägung der anderen Belange abstellt, dann ermessensnichtgebrauch und bei der tatsächlichen Abwägung hat das dann überwogen...
Hä? Zeitpunkt auf den abzustellen war, war der Ztpkt. der Entscheidung. Die haben im Rahmen des Bescheids doch Art.4 GG einbezogen und in der Antragserwiderung den ganzen Rest + Fahrrad. Wo war da ein Ermessensnichtgebrauch?
14.11.2019, 19:48
(14.11.2019, 19:41)Gast schrieb:(14.11.2019, 19:35)Gast schrieb:(14.11.2019, 19:31)Dumm schrieb: Ja und wie habt ihr das begründet? Das sind doch keine Aspekte die seine Religionsfreiheit tangieren.
Ihr müsstet ja doch gesagt haben, dass § 46 StVO nicht
esverfassungskonform ist oder aber sie trotzdem im Einzelfälle zulässt?!
Es geht um eine Ermessensreduktion auf Null. Da spielte Art. 4 ne Rolle.
Und es ging um die Wesentlichkeitslehre wegen des Arguments bzgl. Der VO. Art. 80 GG
Das mit der Wesentlichkeitstheorie ergab sich dann aber aus 6 StVG, also das diesbezüglich alles ok ist.
ja, unter Berücksichtigung der Ermächtigung aus Art. 80 GG.