• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Post-It in der mündlichen Prüfung
Antworten

 
Post-It in der mündlichen Prüfung
Sommer
Unregistered
 
#1
12.11.2019, 13:45
Darf man in der mündlichen Prüfung mit Post-It`s arbeiten? Also, zB unmittelbar vor Vortragsbeginn die Gesetze damit drapieren?
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
12.11.2019, 13:55
(12.11.2019, 13:45)Sommer schrieb:  Darf man in der mündlichen Prüfung mit Post-It`s arbeiten? Also, zB unmittelbar vor Vortragsbeginn die Gesetze damit drapieren?


Um welches Bundesland geht es?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
12.11.2019, 13:58
Das sollte in der Ladung bei den Weisungen unter den zulässigen Hilfsmitteln stehen. 
Mal ganz davon abgesehen, dass du während des Vortrags ohnehin keine Zeit dafür haben wirst um rum zu blättern u. Normen abzulesen...
Zitieren
Sommer
Unregistered
 
#4
12.11.2019, 13:59
oh, entschuldige, NRW.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
12.11.2019, 14:08
Also ich hab das in Hessen gemacht, sowohl in den Klausuren als auch in der mündlichen Prüfung. Einfach, um wichtige Stellen im SV oder im Gesetz zu markieren. Hat niemand was gegen gesagt, ist ja auch etwas, was du erst nach Beginn der Prüfung machst.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
12.11.2019, 14:20
In NRW gilt:

"[...] Weitere Hilfsmittel, wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber oder selbstklebende Zettel, [...] sind nicht erlaubt. [...] Beim Vortag kann der Prüfling Stichwortzettel benutzen [...]."
Zitieren
Kölner
Unregistered
 
#7
12.11.2019, 14:32
Du darfst aber mehrere Stifte mitnehmen und die dann als Lesezeichen ins Gesetz legen. So hab ich es auch gemacht.
Zitieren
Sommer
Unregistered
 
#8
12.11.2019, 15:17
Super, danke für eure Antworten.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus