08.11.2019, 11:16
(08.11.2019, 08:10)NRWNRW schrieb: Soll doch einfach jeder machen, was er für richtig hält/was ihm Spaß macht. Niemand, der den Richter-/Staatsanwaltsberuf gerne ergreifen will, sollte sich aufgrund des Geldes abschrecken lassen. Man kann davon sehr gut leben (natürlich mit Differenzierungen). Und zur Unabhängigkeit: Natürlich hat man eine große Freiheit (kann nur vor allem für StA sprechen, weil ich als StAin arbeite). Niemand sagt mir, welches Verfahren ich einstellen/anklagen soll. Niemand ruft mich am Wochenende/abends an und sagt mir ich solle dies und jenes tun. Ich kann selbst entscheiden, wann ich ins Büro komme, wann ich gehe. Das sind schon Unterschiede zur Kanzleitätigkeit, die -für mich- einen ganz extremen Vorteil darstellen.
Ich kann mich als Richter nur Deinem Befund anschließen. Ich habe 7 Jahre in einer Magic-Circle Kanzlei als Anwalt gearbeitet, bevor ich in die Justiz gegangen bin. Das Maß an Freiheit und Unabhängigkeit gibt es so in keinem anderen Beruf. Nicht von ungefähr kommen die oben geschilderten angeblichen Horrorgeschichten allesamt von Leute AUSSERHALB der Justiz, die angeblich im Bekanntenkreis schlimmes mitbekommen haben.
Dazu nur soviel: Selbst wenn man viele Verfahren im Bestand hat, wird dadurch ja nicht die persönliche Freiheit eingeschränkt. Denn ich entscheide in welcher Geschwindigkeit und auch Intensität ich diese betreibe. Selbstverständlich ist die Bewertung eine Einschränkung der Unabhängigkeit, die auch in der Justiz durchaus kritisch beurteilt wird. Sie wird aber beileibe nicht derart missbraucht, dass einem ein Verhalten aufgezwungen wird, was man selbst nicht für vertretbar hält. Richtig ist allerdings, dass man als GK Anwalt, der zu ineffizientem Arbeiten mit möglichst vielen Stunden erzogen worden ist, umlernen muss und effizientes Arbeiten darüber entscheidet, wann man geht. Anders als in der freien Wirtschaft geht man nämlich einfach nach Haus, wenn man das selbst für richtig hält ohne für den Schein Stunden absitzen zu müssen.
Zuletzt noch ein Wort zur angeblichen miesen Qualität der Richter und Staatsanwälte im Vergleich zu GK-Anwälten: Ich bin mir sicher, Hengeler und Freshfields wären froh, wenn sie den Talent-Pool der Hamburger Justiz hätten...da brauchen wir uns sicher nicht zu verstecken :)
08.11.2019, 11:39
(08.11.2019, 11:16)RiHH schrieb:(08.11.2019, 08:10)NRWNRW schrieb: Soll doch einfach jeder machen, was er für richtig hält/was ihm Spaß macht. Niemand, der den Richter-/Staatsanwaltsberuf gerne ergreifen will, sollte sich aufgrund des Geldes abschrecken lassen. Man kann davon sehr gut leben (natürlich mit Differenzierungen). Und zur Unabhängigkeit: Natürlich hat man eine große Freiheit (kann nur vor allem für StA sprechen, weil ich als StAin arbeite). Niemand sagt mir, welches Verfahren ich einstellen/anklagen soll. Niemand ruft mich am Wochenende/abends an und sagt mir ich solle dies und jenes tun. Ich kann selbst entscheiden, wann ich ins Büro komme, wann ich gehe. Das sind schon Unterschiede zur Kanzleitätigkeit, die -für mich- einen ganz extremen Vorteil darstellen.
Ich kann mich als Richter nur Deinem Befund anschließen. Ich habe 7 Jahre in einer Magic-Circle Kanzlei als Anwalt gearbeitet, bevor ich in die Justiz gegangen bin. Das Maß an Freiheit und Unabhängigkeit gibt es so in keinem anderen Beruf. Nicht von ungefähr kommen die oben geschilderten angeblichen Horrorgeschichten allesamt von Leute AUSSERHALB der Justiz, die angeblich im Bekanntenkreis schlimmes mitbekommen haben.
Dazu nur soviel: Selbst wenn man viele Verfahren im Bestand hat, wird dadurch ja nicht die persönliche Freiheit eingeschränkt. Denn ich entscheide in welcher Geschwindigkeit und auch Intensität ich diese betreibe. Selbstverständlich ist die Bewertung eine Einschränkung der Unabhängigkeit, die auch in der Justiz durchaus kritisch beurteilt wird. Sie wird aber beileibe nicht derart missbraucht, dass einem ein Verhalten aufgezwungen wird, was man selbst nicht für vertretbar hält. Richtig ist allerdings, dass man als GK Anwalt, der zu ineffizientem Arbeiten mit möglichst vielen Stunden erzogen worden ist, umlernen muss und effizientes Arbeiten darüber entscheidet, wann man geht. Anders als in der freien Wirtschaft geht man nämlich einfach nach Haus, wenn man das selbst für richtig hält ohne für den Schein Stunden absitzen zu müssen.
Zuletzt noch ein Wort zur angeblichen miesen Qualität der Richter und Staatsanwälte im Vergleich zu GK-Anwälten: Ich bin mir sicher, Hengeler und Freshfields wären froh, wenn sie den Talent-Pool der Hamburger Justiz hätten...da brauchen wir uns sicher nicht zu verstecken :)
Allein daran, dass du hier so viel postest, sieht man ja, dass der Richter-Job gar nicht so zeitfressend sein kann :D
Im Übrigen: warum immer dieser Vergleich von Wirtschaft und Justiz. Es sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wer "reich" werden will, geht halt in die Wirtschaft. Aber man weiß doch auch, welche Opfer das mit sich bringt. Allein der wirtschaftliche Druck in den meisten großen Kanzleien ist nicht ohne. Den gibt es beim Staat einfach nicht. Verhaue ich ein großes Mandat in der Kanzlei, kann das für mich verheerende Folgen haben. Schreibe ich ein schlechtes Urteil, bekomme ich das womöglich von der nächsten Instanz um die Ohren gehauen, aber es berührt meinen Job an sich überhaupt nicht. Das ist eine ganz andere Sicherheit.
Jeder Richter kann doch von seinem Gehalt super leben. Vor allem wenn man mal überlegt, dass die meisten ca. 28 Jahre alt sind, wenn sie anfangen. Und da sind 3K netto wirklich ein schickes Gehalt. Aber wie gesagt: jeder der das anders sieht, kann sich doch in der Wirtschaft austoben.
08.11.2019, 11:47
(08.11.2019, 11:16)RiHH schrieb:(08.11.2019, 08:10)NRWNRW schrieb: Soll doch einfach jeder machen, was er für richtig hält/was ihm Spaß macht. Niemand, der den Richter-/Staatsanwaltsberuf gerne ergreifen will, sollte sich aufgrund des Geldes abschrecken lassen. Man kann davon sehr gut leben (natürlich mit Differenzierungen). Und zur Unabhängigkeit: Natürlich hat man eine große Freiheit (kann nur vor allem für StA sprechen, weil ich als StAin arbeite). Niemand sagt mir, welches Verfahren ich einstellen/anklagen soll. Niemand ruft mich am Wochenende/abends an und sagt mir ich solle dies und jenes tun. Ich kann selbst entscheiden, wann ich ins Büro komme, wann ich gehe. Das sind schon Unterschiede zur Kanzleitätigkeit, die -für mich- einen ganz extremen Vorteil darstellen.
Ich kann mich als Richter nur Deinem Befund anschließen. Ich habe 7 Jahre in einer Magic-Circle Kanzlei als Anwalt gearbeitet, bevor ich in die Justiz gegangen bin. Das Maß an Freiheit und Unabhängigkeit gibt es so in keinem anderen Beruf. Nicht von ungefähr kommen die oben geschilderten angeblichen Horrorgeschichten allesamt von Leute AUSSERHALB der Justiz, die angeblich im Bekanntenkreis schlimmes mitbekommen haben.
Dazu nur soviel: Selbst wenn man viele Verfahren im Bestand hat, wird dadurch ja nicht die persönliche Freiheit eingeschränkt. Denn ich entscheide in welcher Geschwindigkeit und auch Intensität ich diese betreibe. Selbstverständlich ist die Bewertung eine Einschränkung der Unabhängigkeit, die auch in der Justiz durchaus kritisch beurteilt wird. Sie wird aber beileibe nicht derart missbraucht, dass einem ein Verhalten aufgezwungen wird, was man selbst nicht für vertretbar hält. Richtig ist allerdings, dass man als GK Anwalt, der zu ineffizientem Arbeiten mit möglichst vielen Stunden erzogen worden ist, umlernen muss und effizientes Arbeiten darüber entscheidet, wann man geht. Anders als in der freien Wirtschaft geht man nämlich einfach nach Haus, wenn man das selbst für richtig hält ohne für den Schein Stunden absitzen zu müssen.
Zuletzt noch ein Wort zur angeblichen miesen Qualität der Richter und Staatsanwälte im Vergleich zu GK-Anwälten: Ich bin mir sicher, Hengeler und Freshfields wären froh, wenn sie den Talent-Pool der Hamburger Justiz hätten...da brauchen wir uns sicher nicht zu verstecken :)
Dass die Horrorgeschichten ausschließlich von Leuten außerhalb der Justiz kommen, stimmt so nunmal nicht. Meine beste Freundin arbeitet als Richterin in Frankfurt mit Zeiten von 8-20 Uhr plus Wochenende. Das mag daran liegen, dass sie noch im zweiten Jahr ist, und es später besser wird. Aber genauso gut kann man sagen, dass die Leute in der GK 2-3 Jahre solche Zeiten haben und es dann ebenfalls besser wird (weil sie ins Unternehmen wechseln - immernoch für ein gutes sechsstelliges Gehalt).
08.11.2019, 12:23
(08.11.2019, 11:47)Gast schrieb:(08.11.2019, 11:16)RiHH schrieb:(08.11.2019, 08:10)NRWNRW schrieb: Soll doch einfach jeder machen, was er für richtig hält/was ihm Spaß macht. Niemand, der den Richter-/Staatsanwaltsberuf gerne ergreifen will, sollte sich aufgrund des Geldes abschrecken lassen. Man kann davon sehr gut leben (natürlich mit Differenzierungen). Und zur Unabhängigkeit: Natürlich hat man eine große Freiheit (kann nur vor allem für StA sprechen, weil ich als StAin arbeite). Niemand sagt mir, welches Verfahren ich einstellen/anklagen soll. Niemand ruft mich am Wochenende/abends an und sagt mir ich solle dies und jenes tun. Ich kann selbst entscheiden, wann ich ins Büro komme, wann ich gehe. Das sind schon Unterschiede zur Kanzleitätigkeit, die -für mich- einen ganz extremen Vorteil darstellen.
Ich kann mich als Richter nur Deinem Befund anschließen. Ich habe 7 Jahre in einer Magic-Circle Kanzlei als Anwalt gearbeitet, bevor ich in die Justiz gegangen bin. Das Maß an Freiheit und Unabhängigkeit gibt es so in keinem anderen Beruf. Nicht von ungefähr kommen die oben geschilderten angeblichen Horrorgeschichten allesamt von Leute AUSSERHALB der Justiz, die angeblich im Bekanntenkreis schlimmes mitbekommen haben.
Dazu nur soviel: Selbst wenn man viele Verfahren im Bestand hat, wird dadurch ja nicht die persönliche Freiheit eingeschränkt. Denn ich entscheide in welcher Geschwindigkeit und auch Intensität ich diese betreibe. Selbstverständlich ist die Bewertung eine Einschränkung der Unabhängigkeit, die auch in der Justiz durchaus kritisch beurteilt wird. Sie wird aber beileibe nicht derart missbraucht, dass einem ein Verhalten aufgezwungen wird, was man selbst nicht für vertretbar hält. Richtig ist allerdings, dass man als GK Anwalt, der zu ineffizientem Arbeiten mit möglichst vielen Stunden erzogen worden ist, umlernen muss und effizientes Arbeiten darüber entscheidet, wann man geht. Anders als in der freien Wirtschaft geht man nämlich einfach nach Haus, wenn man das selbst für richtig hält ohne für den Schein Stunden absitzen zu müssen.
Zuletzt noch ein Wort zur angeblichen miesen Qualität der Richter und Staatsanwälte im Vergleich zu GK-Anwälten: Ich bin mir sicher, Hengeler und Freshfields wären froh, wenn sie den Talent-Pool der Hamburger Justiz hätten...da brauchen wir uns sicher nicht zu verstecken :)
Dass die Horrorgeschichten ausschließlich von Leuten außerhalb der Justiz kommen, stimmt so nunmal nicht. Meine beste Freundin arbeitet als Richterin in Frankfurt mit Zeiten von 8-20 Uhr plus Wochenende. Das mag daran liegen, dass sie noch im zweiten Jahr ist, und es später besser wird. Aber genauso gut kann man sagen, dass die Leute in der GK 2-3 Jahre solche Zeiten haben und es dann ebenfalls besser wird (weil sie ins Unternehmen wechseln - immernoch für ein gutes sechsstelliges Gehalt).
Solche Zeiten mögen im Einzelfall auch der Belastung mit und der Größe von Verfahren geschuldet sein. Regelmäßig liegen sie aber in der persönlichen Arbeitsweise und Entscheidungsfreude der Kollegen begründet. Wir haben hier bei uns auch Kollegen, die jeden Tag zwölf Stunden im Gericht sind. Die denken aber auch 27 Mal über eine Entscheidung nach, bevor sie sie treffen oder suchen ihre Urteile drei Tage nach Rechtschreibfehlern ab. Wer einigermaßen clever und entscheidungsfreudig ist, wird in der Justiz regelmäßig auch nach kürzerer Zeit gut zu recht kommen.
08.11.2019, 15:19
(08.11.2019, 11:16)RiHH schrieb:(08.11.2019, 08:10)NRWNRW schrieb: Soll doch einfach jeder machen, was er für richtig hält/was ihm Spaß macht. Niemand, der den Richter-/Staatsanwaltsberuf gerne ergreifen will, sollte sich aufgrund des Geldes abschrecken lassen. Man kann davon sehr gut leben (natürlich mit Differenzierungen). Und zur Unabhängigkeit: Natürlich hat man eine große Freiheit (kann nur vor allem für StA sprechen, weil ich als StAin arbeite). Niemand sagt mir, welches Verfahren ich einstellen/anklagen soll. Niemand ruft mich am Wochenende/abends an und sagt mir ich solle dies und jenes tun. Ich kann selbst entscheiden, wann ich ins Büro komme, wann ich gehe. Das sind schon Unterschiede zur Kanzleitätigkeit, die -für mich- einen ganz extremen Vorteil darstellen.
Ich kann mich als Richter nur Deinem Befund anschließen. Ich habe 7 Jahre in einer Magic-Circle Kanzlei als Anwalt gearbeitet, bevor ich in die Justiz gegangen bin. Das Maß an Freiheit und Unabhängigkeit gibt es so in keinem anderen Beruf. Nicht von ungefähr kommen die oben geschilderten angeblichen Horrorgeschichten allesamt von Leute AUSSERHALB der Justiz, die angeblich im Bekanntenkreis schlimmes mitbekommen haben.
Dazu nur soviel: Selbst wenn man viele Verfahren im Bestand hat, wird dadurch ja nicht die persönliche Freiheit eingeschränkt. Denn ich entscheide in welcher Geschwindigkeit und auch Intensität ich diese betreibe. Selbstverständlich ist die Bewertung eine Einschränkung der Unabhängigkeit, die auch in der Justiz durchaus kritisch beurteilt wird. Sie wird aber beileibe nicht derart missbraucht, dass einem ein Verhalten aufgezwungen wird, was man selbst nicht für vertretbar hält. Richtig ist allerdings, dass man als GK Anwalt, der zu ineffizientem Arbeiten mit möglichst vielen Stunden erzogen worden ist, umlernen muss und effizientes Arbeiten darüber entscheidet, wann man geht. Anders als in der freien Wirtschaft geht man nämlich einfach nach Haus, wenn man das selbst für richtig hält ohne für den Schein Stunden absitzen zu müssen.
Zuletzt noch ein Wort zur angeblichen miesen Qualität der Richter und Staatsanwälte im Vergleich zu GK-Anwälten: Ich bin mir sicher, Hengeler und Freshfields wären froh, wenn sie den Talent-Pool der Hamburger Justiz hätten...da brauchen wir uns sicher nicht zu verstecken :)
Was maßt du dir an, zu sagen, das käme ausschließlich von justizfremden Leuten? Ich kenne ebenfalls beide Seiten.
Ich behaupte aber auch einfach mal ins Blaue hinein: du arbeitest entweder im Justizministerium oder bist einfach nur frustriert, dass du nicht mehr in deiner Maaaaagic Kanzlei arbeitest...
08.11.2019, 16:38
(08.11.2019, 15:19)TheEagle schrieb:(08.11.2019, 11:16)RiHH schrieb:(08.11.2019, 08:10)NRWNRW schrieb: Soll doch einfach jeder machen, was er für richtig hält/was ihm Spaß macht. Niemand, der den Richter-/Staatsanwaltsberuf gerne ergreifen will, sollte sich aufgrund des Geldes abschrecken lassen. Man kann davon sehr gut leben (natürlich mit Differenzierungen). Und zur Unabhängigkeit: Natürlich hat man eine große Freiheit (kann nur vor allem für StA sprechen, weil ich als StAin arbeite). Niemand sagt mir, welches Verfahren ich einstellen/anklagen soll. Niemand ruft mich am Wochenende/abends an und sagt mir ich solle dies und jenes tun. Ich kann selbst entscheiden, wann ich ins Büro komme, wann ich gehe. Das sind schon Unterschiede zur Kanzleitätigkeit, die -für mich- einen ganz extremen Vorteil darstellen.
Ich kann mich als Richter nur Deinem Befund anschließen. Ich habe 7 Jahre in einer Magic-Circle Kanzlei als Anwalt gearbeitet, bevor ich in die Justiz gegangen bin. Das Maß an Freiheit und Unabhängigkeit gibt es so in keinem anderen Beruf. Nicht von ungefähr kommen die oben geschilderten angeblichen Horrorgeschichten allesamt von Leute AUSSERHALB der Justiz, die angeblich im Bekanntenkreis schlimmes mitbekommen haben.
Dazu nur soviel: Selbst wenn man viele Verfahren im Bestand hat, wird dadurch ja nicht die persönliche Freiheit eingeschränkt. Denn ich entscheide in welcher Geschwindigkeit und auch Intensität ich diese betreibe. Selbstverständlich ist die Bewertung eine Einschränkung der Unabhängigkeit, die auch in der Justiz durchaus kritisch beurteilt wird. Sie wird aber beileibe nicht derart missbraucht, dass einem ein Verhalten aufgezwungen wird, was man selbst nicht für vertretbar hält. Richtig ist allerdings, dass man als GK Anwalt, der zu ineffizientem Arbeiten mit möglichst vielen Stunden erzogen worden ist, umlernen muss und effizientes Arbeiten darüber entscheidet, wann man geht. Anders als in der freien Wirtschaft geht man nämlich einfach nach Haus, wenn man das selbst für richtig hält ohne für den Schein Stunden absitzen zu müssen.
Zuletzt noch ein Wort zur angeblichen miesen Qualität der Richter und Staatsanwälte im Vergleich zu GK-Anwälten: Ich bin mir sicher, Hengeler und Freshfields wären froh, wenn sie den Talent-Pool der Hamburger Justiz hätten...da brauchen wir uns sicher nicht zu verstecken :)
Was maßt du dir an, zu sagen, das käme ausschließlich von justizfremden Leuten? Ich kenne ebenfalls beide Seiten.
Ich behaupte aber auch einfach mal ins Blaue hinein: du arbeitest entweder im Justizministerium oder bist einfach nur frustriert, dass du nicht mehr in deiner Maaaaagic Kanzlei arbeitest...
:D :D :D It's a kind of magic
08.11.2019, 17:01
Ähnlich wie RiHH habe auch ich vor meinem Eintritt in den Justizdienst Berufserfahrung bei einer GK, einer Boutique und in einem Unternehmen gesammelt und bilde mir daher ein, einen recht guten Überblick über die Vorzüge der verschiedenen Arbeitgeber zu haben. Vielleicht hier also noch ein weiterer Einblick eines Seitenwechslers:
Zur Arbeitsbelastung:
Die Arbeitsbelastung in der Justiz ist allgemein hoch. Wer glaubt, er könne als Assessor oder R1 beliebig um 13 Uhr Feierabend oder drei Monate im Jahr frei machen, der irrt. Gerade Assessoren und dienstjunge R1 sind -auch wenn sie effektiv zu arbeiten vermögen- vielfach regelmäßig bei 48-55 Stunden Arbeit die Woche. Da möge der RiHH mir helfen -ich meine in Hamburg hat das die Justizbehörde auch in jüngerer Vergangenheit mal genau ermittelt.
Damit dürfte die Arbeitslast kaum über dem Niveau von mitteständischen Kanzleien und Unternehmen liegen. Bei GKs gibt es nach meiner Erfahrung deutliche Unterschiede zwischen den Abteilungen -wer internationale M&As bearbeitet dürfte vielfach darüber liegen, im Corporate Housekeeping, dem Arbeitsrecht und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht (Ausnahme Tender/Kartell) dürfte man auf vergleichbare Stunden kommen.
Man kann sich daher mE zu Recht fragen, ob der erhebliche Gehaltsunterschied (gerade in Anbetracht zusätzlicher Arbeitgeberleistungen in der freien Wirstchaft) noch angemessen ist.
Zur Freiheit:
Inhaltlich entscheidet der Richter , bzw. die Kammer, wie sie entscheidet. Natürlich nach Recht- und Gesetz, aber eben nicht nach Vorgaben des Mandanten. Und der Richter muss auch keine Akquise betreibenund sich nicht mit den Herausforderungen eines Partners/Selbstständigen herumschlagen.
Zum Gehalt und zur Ausstattung
Wenn ich ehrlich bin, habe ich in der freien Wirtschaft (selbst in der Boutique und im Unternehmen) immer wesentlich mehr verdient, als im Justizdienst. Ich konnte mir den Gehaltsverzicht beim Wechsel aber leisten (da ich mein Anwältinnegehalt nie verbraucht und viel gespart habe), diesen Luxus hat aber nicht jeder. Und ich kann verstehen, wenn es frustriert, dass die Besoldung nicht reicht, um z.B. Rücklagen für den Erwerb einer Wohnung in einer Großstadt zu bilden.
Was mich viel eher nervt,
Zum Individuellen:
Ich kann der Individuellen Entscheidung nur zustimmen. Es ist genau das und kommt sehr auf ein individuelles Rollenverständnis und individuelle Vorlieben an.
Wer Freude an der (außer-) gerichtlichen Vertretung von Einzelinteressen oder dem Entwerfen von Verträgen hat, der möge in der Rolle des Anwalts brillieren und sich an ihr erfreuen. Und wenn er/sie damit den Maßanzug und den Porsche finanzieren möchte, dann ist das völlig ok.
Wer dagegen lieber Recht spricht und sich dabei dem Ausgleich von Interessen und der Kontrolle der Exekutive verpflichtet sieht, der möge eben das Richteramt anstreben und dem Freshfields Anwalt seinen Porsche gönnen!
Wichtig ist doch nur, dass man die Bedeutung, die besonderen Chancen und Herausforderungen aber auch Beschränkungen seiner individuellen Rolle und Verantwortung gerecht wird.
Zur Arbeitsbelastung:
Die Arbeitsbelastung in der Justiz ist allgemein hoch. Wer glaubt, er könne als Assessor oder R1 beliebig um 13 Uhr Feierabend oder drei Monate im Jahr frei machen, der irrt. Gerade Assessoren und dienstjunge R1 sind -auch wenn sie effektiv zu arbeiten vermögen- vielfach regelmäßig bei 48-55 Stunden Arbeit die Woche. Da möge der RiHH mir helfen -ich meine in Hamburg hat das die Justizbehörde auch in jüngerer Vergangenheit mal genau ermittelt.
Damit dürfte die Arbeitslast kaum über dem Niveau von mitteständischen Kanzleien und Unternehmen liegen. Bei GKs gibt es nach meiner Erfahrung deutliche Unterschiede zwischen den Abteilungen -wer internationale M&As bearbeitet dürfte vielfach darüber liegen, im Corporate Housekeeping, dem Arbeitsrecht und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht (Ausnahme Tender/Kartell) dürfte man auf vergleichbare Stunden kommen.
Man kann sich daher mE zu Recht fragen, ob der erhebliche Gehaltsunterschied (gerade in Anbetracht zusätzlicher Arbeitgeberleistungen in der freien Wirstchaft) noch angemessen ist.
Zur Freiheit:
Inhaltlich entscheidet der Richter , bzw. die Kammer, wie sie entscheidet. Natürlich nach Recht- und Gesetz, aber eben nicht nach Vorgaben des Mandanten. Und der Richter muss auch keine Akquise betreibenund sich nicht mit den Herausforderungen eines Partners/Selbstständigen herumschlagen.
Zum Gehalt und zur Ausstattung
Wenn ich ehrlich bin, habe ich in der freien Wirtschaft (selbst in der Boutique und im Unternehmen) immer wesentlich mehr verdient, als im Justizdienst. Ich konnte mir den Gehaltsverzicht beim Wechsel aber leisten (da ich mein Anwältinnegehalt nie verbraucht und viel gespart habe), diesen Luxus hat aber nicht jeder. Und ich kann verstehen, wenn es frustriert, dass die Besoldung nicht reicht, um z.B. Rücklagen für den Erwerb einer Wohnung in einer Großstadt zu bilden.
Was mich viel eher nervt,
Zum Individuellen:
Ich kann der Individuellen Entscheidung nur zustimmen. Es ist genau das und kommt sehr auf ein individuelles Rollenverständnis und individuelle Vorlieben an.
Wer Freude an der (außer-) gerichtlichen Vertretung von Einzelinteressen oder dem Entwerfen von Verträgen hat, der möge in der Rolle des Anwalts brillieren und sich an ihr erfreuen. Und wenn er/sie damit den Maßanzug und den Porsche finanzieren möchte, dann ist das völlig ok.
Wer dagegen lieber Recht spricht und sich dabei dem Ausgleich von Interessen und der Kontrolle der Exekutive verpflichtet sieht, der möge eben das Richteramt anstreben und dem Freshfields Anwalt seinen Porsche gönnen!
Wichtig ist doch nur, dass man die Bedeutung, die besonderen Chancen und Herausforderungen aber auch Beschränkungen seiner individuellen Rolle und Verantwortung gerecht wird.
08.11.2019, 17:51
(08.11.2019, 17:01)GÄSTIN schrieb: Ähnlich wie RiHH habe auch ich vor meinem Eintritt in den Justizdienst Berufserfahrung bei einer GK, einer Boutique und in einem Unternehmen gesammelt und bilde mir daher ein, einen recht guten Überblick über die Vorzüge der verschiedenen Arbeitgeber zu haben. Vielleicht hier also noch ein weiterer Einblick eines Seitenwechslers:
Zur Arbeitsbelastung:
Die Arbeitsbelastung in der Justiz ist allgemein hoch. Wer glaubt, er könne als Assessor oder R1 beliebig um 13 Uhr Feierabend oder drei Monate im Jahr frei machen, der irrt. Gerade Assessoren und dienstjunge R1 sind -auch wenn sie effektiv zu arbeiten vermögen- vielfach regelmäßig bei 48-55 Stunden Arbeit die Woche. Da möge der RiHH mir helfen -ich meine in Hamburg hat das die Justizbehörde auch in jüngerer Vergangenheit mal genau ermittelt.
Damit dürfte die Arbeitslast kaum über dem Niveau von mitteständischen Kanzleien und Unternehmen liegen. Bei GKs gibt es nach meiner Erfahrung deutliche Unterschiede zwischen den Abteilungen -wer internationale M&As bearbeitet dürfte vielfach darüber liegen, im Corporate Housekeeping, dem Arbeitsrecht und dem öffentlichen Wirtschaftsrecht (Ausnahme Tender/Kartell) dürfte man auf vergleichbare Stunden kommen.
Man kann sich daher mE zu Recht fragen, ob der erhebliche Gehaltsunterschied (gerade in Anbetracht zusätzlicher Arbeitgeberleistungen in der freien Wirstchaft) noch angemessen ist.
Zur Freiheit:
Inhaltlich entscheidet der Richter , bzw. die Kammer, wie sie entscheidet. Natürlich nach Recht- und Gesetz, aber eben nicht nach Vorgaben des Mandanten. Und der Richter muss auch keine Akquise betreibenund sich nicht mit den Herausforderungen eines Partners/Selbstständigen herumschlagen.
Zum Gehalt und zur Ausstattung
Wenn ich ehrlich bin, habe ich in der freien Wirtschaft (selbst in der Boutique und im Unternehmen) immer wesentlich mehr verdient, als im Justizdienst. Ich konnte mir den Gehaltsverzicht beim Wechsel aber leisten (da ich mein Anwältinnegehalt nie verbraucht und viel gespart habe), diesen Luxus hat aber nicht jeder. Und ich kann verstehen, wenn es frustriert, dass die Besoldung nicht reicht, um z.B. Rücklagen für den Erwerb einer Wohnung in einer Großstadt zu bilden.
Was mich viel eher nervt,
Zum Individuellen:
Ich kann der Individuellen Entscheidung nur zustimmen. Es ist genau das und kommt sehr auf ein individuelles Rollenverständnis und individuelle Vorlieben an.
Wer Freude an der (außer-) gerichtlichen Vertretung von Einzelinteressen oder dem Entwerfen von Verträgen hat, der möge in der Rolle des Anwalts brillieren und sich an ihr erfreuen. Und wenn er/sie damit den Maßanzug und den Porsche finanzieren möchte, dann ist das völlig ok.
Wer dagegen lieber Recht spricht und sich dabei dem Ausgleich von Interessen und der Kontrolle der Exekutive verpflichtet sieht, der möge eben das Richteramt anstreben und dem Freshfields Anwalt seinen Porsche gönnen!
Wichtig ist doch nur, dass man die Bedeutung, die besonderen Chancen und Herausforderungen aber auch Beschränkungen seiner individuellen Rolle und Verantwortung gerecht wird.
Leider hast du den Absatz was dich "viel eher nervt" abgebrochen. Was wolltest du denn noch schreiben?
08.11.2019, 18:30
Erwischt...
Was mich manchmal sehr nervt, ist die vergleichsweise schlechte IT-Auststattung. Aus der freien Wirtschaft war ich verwöhnt, was meine Arbeitsmittel angeht und habe vieles für selbstverständlich genommen, was es in der Justiz nicht ist.
Es gibt natürlich auch im Bereich IT starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland und auch zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten. Aber wer z.B. aus der GK den täglichen Umgang mit Legal-Tech Anwendungen gewohnt ist, der wird sich in der Justiz teilweise stark umgewöhnen müssen. Vielfach arbeitet man mit einfachen Standard- und vergleichsweise wenig performanten und funktionalen Fachanwendungen. Es gibt auch Kollegen - ich meine das hatte auch jemand in diesem Thread geschrieben -, die kaum Möglichkeit haben, aus dem Home Office heraus zu arbeiten.
Ich bin aber überzeugt, dass die Austattung der Justiz in naher Zukunft besser werden wird. Dies liegt nicht nur an der anstehenden Einführung der elektronischen Akte, sondern auch am echten Veränderungswillen der beteiligten Akteure. Nur mit der Geduld bis dahin hapert es bei mir persönlich manchmal ein wenig :angel:
Was mich manchmal sehr nervt, ist die vergleichsweise schlechte IT-Auststattung. Aus der freien Wirtschaft war ich verwöhnt, was meine Arbeitsmittel angeht und habe vieles für selbstverständlich genommen, was es in der Justiz nicht ist.
Es gibt natürlich auch im Bereich IT starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland und auch zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten. Aber wer z.B. aus der GK den täglichen Umgang mit Legal-Tech Anwendungen gewohnt ist, der wird sich in der Justiz teilweise stark umgewöhnen müssen. Vielfach arbeitet man mit einfachen Standard- und vergleichsweise wenig performanten und funktionalen Fachanwendungen. Es gibt auch Kollegen - ich meine das hatte auch jemand in diesem Thread geschrieben -, die kaum Möglichkeit haben, aus dem Home Office heraus zu arbeiten.
Ich bin aber überzeugt, dass die Austattung der Justiz in naher Zukunft besser werden wird. Dies liegt nicht nur an der anstehenden Einführung der elektronischen Akte, sondern auch am echten Veränderungswillen der beteiligten Akteure. Nur mit der Geduld bis dahin hapert es bei mir persönlich manchmal ein wenig :angel:
09.11.2019, 16:45
Was mich wirklich interessieren würde: Wie sieht denn der Plan nach fünf Jahren GK typischerweise (soweit man nicht "on track" ist) aus? Mit welchen Gehältern und Arbeitszeiten kann in Unternehmen/Verbänden denn gerechnet werden? Welche Unternehmen rekrutieren aus welchen Kanzleien?
Dies alles vor dem Hintergrund, dass der VRiLG mit etwas mehr als 4,5 k (=100k in der freien Wirtschaft) in Rente geht....
Dies alles vor dem Hintergrund, dass der VRiLG mit etwas mehr als 4,5 k (=100k in der freien Wirtschaft) in Rente geht....