24.09.2019, 11:59
Vielleicht noch einmal ein anderer Ansatz:
Wenn man in die Anwaltschaft geht, ist bei vielen doch zumindest Ziel, nicht ewig nur Angestellter zu bleiben sondern "Chef" zu werden, d.h. Partner. Und da sind die Chancen in einer klassischen GK mit 100-120k Einstiegsgehalt eben deutlich schlechter als beispielsweise in einer mittelständischen Kanzlei, die vielleicht 60-80k zahlen, dafür aber ein Partner/Associate Verhältnis von 1:1 oder 1:2 haben. Klar, eine Partnergarantie ist auch das nicht, aber die Chancen sind zumindest höher.
Bei mir war das zumindest mitentscheidend dafür, dass ich trotz der Kombi vb/gut zu einer Kanzlei mit einem Einstiegsgehalt von unter 80k gegangen bin.
Wenn man in die Anwaltschaft geht, ist bei vielen doch zumindest Ziel, nicht ewig nur Angestellter zu bleiben sondern "Chef" zu werden, d.h. Partner. Und da sind die Chancen in einer klassischen GK mit 100-120k Einstiegsgehalt eben deutlich schlechter als beispielsweise in einer mittelständischen Kanzlei, die vielleicht 60-80k zahlen, dafür aber ein Partner/Associate Verhältnis von 1:1 oder 1:2 haben. Klar, eine Partnergarantie ist auch das nicht, aber die Chancen sind zumindest höher.
Bei mir war das zumindest mitentscheidend dafür, dass ich trotz der Kombi vb/gut zu einer Kanzlei mit einem Einstiegsgehalt von unter 80k gegangen bin.
24.09.2019, 16:31
(23.09.2019, 21:37)Der echte Norden schrieb:(23.09.2019, 18:59)Gast8472 schrieb:(23.09.2019, 10:25)Der echte Norden schrieb:(23.09.2019, 09:08)BlauWal schrieb:(22.09.2019, 21:57)Der echte Norden schrieb: Ich scheine bei Dir ja wirklich einen wunden Punkt getroffen zu haben :)
Bis auf persönliche Beleidigungen, lese ich da leider wenig Substanz. Du setzt Dich überhaupt nicht mit meinen Thesen auseinander, sondern glaubst ein Ausrufezeichen macht ein gutes Argument. Kurz gesagt: Dem ist nicht so !!! (Es sollten mindestens drei Ausrufezeichen sein :P )
Dein Gegenbeispiel zu meiner 2-Markt Theorie ist also ein Doppel-VB Jurist der in einem Start-Up angefangen hat. Und was genau hat das jetzt mit meiner Theorie zu tun? Nichts! Auch Deine Thesen zum Verdienst sind zwar sehr emotional vorgetragen, aber nicht zutreffend: Leider bestimmt sich die Schicht nicht nach dem Einkommen, sondern in einer Gesamtschau zwischen Einkommen und Vermögen. Leider deswegen, weil ich nämlich nicht wie von Dir vermutet aus reichem Hause komme, sondern meine Brötchen selbst verdienen muss. Harte Wahrheit: Selbst der durchschnittliche Großkanzlei Anwalt kann sich nämlich trotz 120k Euro im Jahr keine Wohnung oder gar ein Haus in Hamburg, München, Frankfurt oder Düsseldorf kaufen, wo diese Kanzleien nunmal sind. Verdienst Du aber 2000 Euro und hast von Deinen Eltern ein tolles Haus geerbt, bist Du in der Gesamtschau sogar reicher. Das sagt ne Menge über die Schieflage unserer Gesellschaft aus...daran bin ich aber nicht schuld.
Auch Deine Kenntnisse zum Besoldungsrecht sind eher rudimentär und ich bin persönlich froh, dass man nicht erst kurz vor der Pension (nicht Rente) knapp über 4.000 Euro verdient (google mal: Anerkennung von Erfahrungszeiten/danach einen Besoldungsrechner). Du wirst verdutzt sein, dass trotzdem nahezu alle Richter unzufrieden mit ihrer Besoldung sind. Obwohl wohl man nach Deiner Ansicht den Boden küssen müsste endlich zur Oberschicht zu gehören finden sich immer weniger Leute, die den Job machen wollen. In einigen weniger attraktiven Flächenländern oder Regionen, können, wie Du richtig anmerkst, nicht mal mehr die Notenanforderungen aufrecht erhalten werden. Da scheint doch was an deiner Einschätzung nicht zu stimmen oder?
Du scheinst irgendwie nicht so helle im Köpfchen zu sein wie du gerne wärst. Vllt solltest du den Besoldungsrechner mal studieren. Mein Onkel ist selbst Richter, in meinem Bekanntenkreis sind einige in die Justiz gegangen.... man hat bei R1 auf der letzten Stufe ca 4300€ netto...zieh davon die private KV ab und du bist bei um die 4000€ netto. Auf der höchsten Stufe wohlgemerkt. Welche Erfahrungszeiten willst du denn alles anrechnen, um da mehrere Stufen im Gegensatz zu anderen direkt zu überspringen?!? :rolleyes:
Die GK-Leute die ich kenne könnten sich ein Haus kaufen...natürlich nicht bar auf die Kralle und in der Innenstadt: aber wenn du das mal so eben könntest wärst du nunmal auch Millionär. ;-) Im Bekanntenkreis sind viele, die sich - mit normalem oder wie du es sagst dann ja schon eher unterdurchschnittlichem Gehalt von 2500-3000€ netto eine Wohnung abbezahlen anstatt nur zur Miete zu wohnen. Weiß nicht wo das Problem
ist. Wie gesagt du scheinst absolut nicht mit Geld umgehen zu können oder hast die Erwartung man müsse sich dann auch sofort einen Porsche und Haus in cash kaufen können. Naja, du wirst schon auch iwann in der Realität ankommen...oder dich dein Leben lang ärgern, dass du das nicht kannst. ;)
Unrealistisches Beispiel: Ein unverheirateter, kinderloser Richter in Hamburg bekommt schon ab Stufe 4 mehr als 4.000 Euro netto raus. Also nach rund zehn Jahren Vorerfahrung. Allerdings zählen als Vorerfahrung auch der Zivildienst, die Promotion, die Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als Anwalt. Man fängt daher regelmäßig mit einer Dienstzeit an, die (weit) vor dem Datum des Ablegens des zweiten Staatsexamens liegt. Am Ende der Gehaltstabelle verdient man derzeit im gleichen Beispiel rund 4.800 netto. Abzüglich von großzügigen 300 Krankenversicherung also 500 Euro netto mehr als Du behauptest. Schaut man sich Bundesländer an, die eine bessere Besoldung haben, etwa Sachsen oder BaWü, sieht es noch besser aus. Alle diese Beispiele grenzen an worst-case-Szenarien, denn unverheiratet, kinderlos und ohne jede Beförderung ist mein Leben schon jetzt glücklicherweise nicht mehr. Hat man, wie viele Richter, noch Nebeneinkünfte (Klausuren korrigieren, Seminare geben, Repetitorien etc.) kommen nochmal zwischen 500-1000 Euro oben drauf. Obwohl ich nicht so helle bin wie ich meine, komme ich selbst, nach etwa drei Jahren als Richter mit zugegebenermaßen langen Vorerfahrungszeiten durch meine 5 Jahre als GK-Anwalt auf über 4.000 Euro monatlich, einschließlich von Nebeneinkünften sogar mehr oder weniger deutlich...
Zur Hausfinanzierung: Man sieht, dass Du nie in einer Großkanzlei gearbeitet hast. Denn das Problem hier ist nicht, dass man aktuell viel, sogar sehr viel Geld verdient. Das Problem ist die 100%ige Gewissheit, dass es beim nächsten Job weniger sein wird. Man weiß aber nicht, wie viel weniger es sein wird. Es fällt einem daher sehr schwer einzuschätzen, was man sich finanziell aufbürden will. Es mag in Deinem Bekanntenkreis viele Leute geben die das hinbekommen und das sogar mit erheblich weniger Geld. Das freut mich total und ich finde es auch bewundernswert!
Manchmal kommt man eben trotz Austauschs der Argumente nicht zusammen. Ich kann es nur wiederholen: Ich bin froh in einem Land zu leben, in dem die Gesellschaft unterschiedliche Lebenskonzepte zulässt. Du kannst Dir jeden Abend auf die Schulter klopfen und beim Blick auf die Gehaltstabellen freudig denken, dass Du mit 2.000 Euro netto der König bist. Andere, so auch ich, sind damit nicht zufrieden und wollen einen größeren Stück vom Kuchen habe. Solange wir beide glücklich sind, ist das doch perfekt!
Ich stecke jetzt nicht so in der Materie, aber wie kommst du auf über 4.000 € netto bei einem unverheirateten, kinderlosen (mit anderen Worten: StK 1) Richter in Stufe 4 in Hamburg? Wenn ich mir die Besoldungstabelle anschaue, kommen in der R1 in Stufe 4 in Hamburg ziemlich genau 3.900 € heraus. Zieht man hiervon noch ca. 300 € für die private KK ab, landet man bei ca. 3.600 € „tatsächlichem“ netto.
Auch am Ende der Gehaltstabelle sieht es anders aus: In Stufe 8 verdient man nicht rund 4.800 € netto, sondern ca. 4.580 € netto. Abzüglich der 300 € für die private KK läge man bei ca. 4.280 €. Oder liegen mir hier falsche Zahlen vor?
Wie realistisch es ist, in Stufe 8 unverheiratet und kinderlos zu sein, ist eine andere Frage. Wobei: dann ist die Scheidung vielleicht schon durch und die Kinder sind auch schon aus dem Haus. ;)
Die Gehälter wurden gerade erhöht, Du müsstest die aktuelle Tabelle nehmen. Etwa diese hier: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re...mburg-2021
Haha, ok, verstehe! Ich hab die aktuelle Tabelle genommen, du die vom übernächsten Jahr. Dann wirst du natürlich Recht haben: ab 2021 wird man in der R1 Stufe 4 über 4.000 € netto haben, hiervon ist dann noch die private KK abzuziehen.
01.10.2019, 14:57
Was ist mit 1. Examen 5,6 und 2. Examen 7,0 drin?
Jemand mit ähnlichen Noten? Region egal
Jemand mit ähnlichen Noten? Region egal
05.10.2019, 14:08
Hallo, ich habe nun nach langer Suche ein Stellenangebot in einer Kanzlei bekommen. Das mir angebotene Jahresgehalt (43T) weicht von meiner Gehaltsvorstellung (mindestens 46T) ab. Examina(2b, 6,x). könnte jemand mir sagen, ob man nach dem Stellenangebot noch über das Gehalt verhandeln könnte? Ist die Abweichung i. O.? Es geht um den ersten Job. Ich wollte die Anstellung nicht gefährden. Es wäre sehr nett, wenn jemand mir Tipps geben könnte.
05.10.2019, 15:00
Eine Möglichkeit waere, das Angebot anzunehmen und im Vertrag eine Gehaltsteigerung nach bestandener Probezeit festzuhalten - bspw. um 5000 Euro. Ein Freund von mir, der in einer kleinen Kanzlei angefangen hat, hat das so gemacht.
05.10.2019, 17:08
(05.10.2019, 15:00)Gast schrieb: Eine Möglichkeit waere, das Angebot anzunehmen und im Vertrag eine Gehaltsteigerung nach bestandener Probezeit festzuhalten - bspw. um 5000 Euro. Ein Freund von mir, der in einer kleinen Kanzlei angefangen hat, hat das so gemacht.Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!
10.10.2019, 16:47
(15.09.2019, 08:21)Abacca schrieb: @C_M: Wie sehen die Arbeitdzeiten aus?
Hier: 60.0000€. Arbeitszeiten (40Std-Woche): Mo-Fr von 8:30/9:00 - 17:00/17:30 Uhr. Wenn man Plusstunden aufbaut, kann man freitags auch um 14 Uhr abhauen.
Examen: 9,05 im 1. Examen und 7,2 im 2. Examen.
unter 50-60 Std pro Woche geht nichts.
LG
10.10.2019, 20:40
(10.10.2019, 16:47)C_M schrieb:(15.09.2019, 08:21)Abacca schrieb: @C_M: Wie sehen die Arbeitdzeiten aus?
Hier: 60.0000€. Arbeitszeiten (40Std-Woche): Mo-Fr von 8:30/9:00 - 17:00/17:30 Uhr. Wenn man Plusstunden aufbaut, kann man freitags auch um 14 Uhr abhauen.
Examen: 9,05 im 1. Examen und 7,2 im 2. Examen.
unter 50-60 Std pro Woche geht nichts.
LG
Warum soll darunter nichts gehen?! Weil du so viel arbeiten willst? Bitte...dann mach das doch. Ich hab mit meiner Freizeit anderes vor. Kenne aus meinem Umfeld auch keinen Juristen der über 50 Std als Maximum kommt.
11.10.2019, 00:45
Ihr stapelt ja gar nicht mal so niedrig für den Berufsstart.
Beim Gehalt würde ich zwar zum Anfang nicht unter 3000 brutto gehen, doch ist mir Interesse am Rechtsgebiet auch wesentlich wichtiger als Geld allein, zumal ich alle meine Ansprüche mit dem Gehalt fürs erste erfüllen kann.
Höre immer nur GK und Mittelständer - schade, dass scheinbar an kleineren Kanzleien oder z.B
NGOs nicht so viel Interesse besteht - oder an anderen Gebieten als Zivil(wirtschafts)recht.
Da wundert es mich nicht, dass 9 von 10 Juristen ihren Job langweilig finden.
Natürlich ist Geld wichtig, doch nicht derart fixiert.
Beim Gehalt würde ich zwar zum Anfang nicht unter 3000 brutto gehen, doch ist mir Interesse am Rechtsgebiet auch wesentlich wichtiger als Geld allein, zumal ich alle meine Ansprüche mit dem Gehalt fürs erste erfüllen kann.
Höre immer nur GK und Mittelständer - schade, dass scheinbar an kleineren Kanzleien oder z.B
NGOs nicht so viel Interesse besteht - oder an anderen Gebieten als Zivil(wirtschafts)recht.
Da wundert es mich nicht, dass 9 von 10 Juristen ihren Job langweilig finden.
Natürlich ist Geld wichtig, doch nicht derart fixiert.
11.10.2019, 06:58
Ob der Alltag bei kleinen Kanzleien „spannender“ ist, weil man sich auch mit 0815-Verkehrsüberschreitungen, Kleinkriminellen und Nachbarschaftskämpfen befasst, sei mal dahingestellt. Für mich ist das wenig spannend.
NGOs haben nur selten Bedarf und an eine derartige Stelle als Berufsanfänger zu kommen ist tatsächlich eher schwierig, wenn man nicht gezielt einschlägig schon auf sich aufmerksam gemacht hat. Sie schreiben selten aus und da sich immer mehrere Leute bewerben stehen die Chancen halt eher schlechter - es sei denn man kann lange Zeit was in der Richtung vorweisen (was halt bei Berufsanfängern dann schwierig ist: da hat man eben noch keine Projekterfahrungen etc).
NGOs haben nur selten Bedarf und an eine derartige Stelle als Berufsanfänger zu kommen ist tatsächlich eher schwierig, wenn man nicht gezielt einschlägig schon auf sich aufmerksam gemacht hat. Sie schreiben selten aus und da sich immer mehrere Leute bewerben stehen die Chancen halt eher schlechter - es sei denn man kann lange Zeit was in der Richtung vorweisen (was halt bei Berufsanfängern dann schwierig ist: da hat man eben noch keine Projekterfahrungen etc).