29.09.2019, 11:13
Hallo, wäre super, wenn mir jemand helfen könnte!
In Bayern ist es so, dass man nur ans Verwaltungsgericht kann, wenn man in die allgemeine Verwaltung geht, sprich alle 2 bis 3 Jahre erfolgt der Wechsel zwischen Landratsamt, Ministerium, Stadt, Gericht etc etc.
Wie ist das in anderen Bundesländern, insbesondere in Baden Württemberg?
In Bayern ist es so, dass man nur ans Verwaltungsgericht kann, wenn man in die allgemeine Verwaltung geht, sprich alle 2 bis 3 Jahre erfolgt der Wechsel zwischen Landratsamt, Ministerium, Stadt, Gericht etc etc.
Wie ist das in anderen Bundesländern, insbesondere in Baden Württemberg?
29.09.2019, 12:27
In BW gehst du ans Verwaltungsgericht und bleibst da in der Regel auch. Dauernde Wechsel gibt es auf jeden Fall nicht.
Für die Leute in der Verwaltung gibt es derzeit die Möglichkeit als Richter auf Zeit ans VG zu gehen und nach 3 Jahren wieder zurück in die Verwaltung.
Für die Leute in der Verwaltung gibt es derzeit die Möglichkeit als Richter auf Zeit ans VG zu gehen und nach 3 Jahren wieder zurück in die Verwaltung.
29.09.2019, 12:52
Alles klar vielen Dank!
Kennst du zufällig die Einstellungsmodalitaten in BW?
Bezüglich Noten und Ortswunsche?
Kennst du zufällig die Einstellungsmodalitaten in BW?
Bezüglich Noten und Ortswunsche?
29.09.2019, 20:51
Notenanforderungen sind am VG in BW derzeit aufgrund des sehr hohen Bedarfs eher niedrig. 8 Punkte bzw auch knapp darunter sollte reichen. Ortswünsche kommt drauf an, wo du hin möchtest. Freiburg und Sigmaringen ist es wohl einfacher als in Stuttgart und Karlsruhe.